Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-04
Wortprotokoll
Erstens geht es um die Frage der Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt, und zweitens geht es nachher um die Massnahmen gegen die Medienkonzentration.
Was die Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt angeht, habe ich vorher schon dargelegt, dass das tatsächlich ein sehr wichtiges Anliegen ist und dass wir Ihnen in diesen beiden Artikeln eine flexible Regelung gegen diese Gefahren vorschlagen. Zuerst wird festgestellt, ob ein Radio- oder Fernsehveranstalter in seinem Markt eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Wenn ja, kann diese Gefährdung der Vielfalt mit gezielten Massnahmen gemildert werden; solche Massnahmen müssen aber nicht getroffen werden. Damit enthält der Gesetzentwurf Sicherungen gegen Konzentrationsentwicklungen, welche die Vielfalt gefährden.
Die spezifische Frage lautet dann: Wann ist die Vielfalt gefährdet? Der Bundesrat findet, dass die Vollzugsbehörde hier ein Ermessen behalten soll, denn die dominante Stellung eines Unternehmens kann die Vielfalt gefährden, muss sie aber nicht gefährden. Dies gilt es gegeneinander [PAGE 143] abzuwägen. Die Mehrheit ist dagegen der Ansicht, dass die Vielfalt bereits dann gefährdet ist, wenn ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat. Die Minderheit stellt noch höhere Anforderungen: Sie findet, dass erst dann, wenn der Missbrauch nachgewiesen ist, die dominante Stellung die Vielfalt beeinträchtigt.
Darin unterscheidet sich die publizistische Konzentrationsproblematik von der wettbewerbsrechtlichen Problematik. Im Wettbewerbsrecht werden bestimmte Missbrauchstatbestände aufgezählt. Die rein wirtschaftlich orientierte Missbrauchspraxis des Wettbewerbsrechtes kann aber nicht ohne weiteres auf den Medienbereich übertragen werden.
Was die Massnahmen gegen die Medienkonzentration angeht, so kennen Sie unsere Meinung. Wann sollen die Behörden Massnahmen gegen eine festgestellte Gefährdung ergreifen können, und welche Massnahmen sollen verhängt werden?
Der Bundesrat und die Minderheit schlagen vor, dass bei einer Gefährdung der Vielfalt die Behörden bestimmte Massnahmen gegen die beteiligten Programmveranstalter ergreifen können. Als mögliche Massnahmen sehen wir die Einräumung von Sendezeit für Dritte, die Zusammenarbeit mit Dritten, den Erlass eines Redaktionsstatuts, die Einrichtung einer unabhängigen Programmkommission sowie die Anpassung der unternehmerischen und organisatorischen Strukturen eines Programmveranstalters vor.
Die Mehrheit will dann wieder erst bei Missbrauch einschreiten. Bedenken Sie einfach, dass ein solcher Missbrauch kaum zu beweisen ist. Was machen Sie gegen die "Schere im Kopf" von Journalisten, was machen Sie gegen nichtrapportierte Ereignisse? Das ist alles sehr schwierig. Deshalb finden wir, unser Konzept sei das geeignetere.