Gysin Remo · Nationalrat · 2004-03-11
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-11
Wortprotokoll
Wir haben an einer vorangegangenen Sitzung hier im Saal mit 95 zu 57 Stimmen beschlossen, dass wir dem finanziellen Rahmen für den IMF-Kredit, für den Kredit an den Internationalen Währungsfonds, auch einen zeitlichen Rahmen mitgeben wollen. Der Bundesrat wünscht eine Carte blanche mit offenem Ende. Wir haben uns, wie bei jedem anderen Kredit auch, auf einen Rahmen von fünf Jahren festgelegt. Das heisst, wir anerkennen, dass es eine Flexibilität braucht, dass es unsinnig wäre, von Jahr zu Jahr zu entscheiden; das berücksichtigen wir. Wir wollen Kontinuität und Flexibilität. Deswegen setzen wir einen Rahmen von fünf Jahren. Das haben wir bei allen anderen Krediten auch gemacht, auch mit Zustimmung von Herrn Dupraz und anderen, die sich jetzt seltsamerweise wehren. Wir haben das bei der Friedensförderung gemacht, und wir haben das bei der Entwicklungshilfe gemacht. Das ist ein normales Verhalten, es war auch innerhalb dieser Kredite bisher so geregelt.
Um die Entscheidungsbasis zu vervollständigen, möchte ich ganz kurz die Vorlage nochmals zusammenfassen. Es geht hier um 2,5 Milliarden Franken. Wir haben 1999 von 1 Milliarde auf 2 Milliarden aufgestockt. In den 2,5 Milliarden Franken sind verschiedene Kredite enthalten. Es sind multilaterale Kredite, die wir im Verbund mit anderen Ländern in Währungskrisen gewähren, und es sind bilaterale Kredite, die wir von Land zu Land - von der Schweiz direkt an ein Land, das Hilfe braucht - gewähren. Das sind zwei verschiedene Sachen.
Wir, die Mehrheit der APK, haben keine Zweifel, dass diese Kredite notwendig sind, das möchte ich unterstreichen. Wir sind mit der Regierung und dem Ständerat einig, dass es diese Kredite braucht. Die Frage dreht sich einzig und allein um die zeitliche Befristung. Wir müssen auch berücksichtigen, dass wir diese Vorlagen bisher dem fakultativen Referendum unterstellt hatten. Das fällt weg. Wir müssen die Finanzlage, in der wir uns befinden, berücksichtigen. Sie ist, wie wir alle wissen, gravierend.
In dieser Situation ist nun die APK mit grosser Mehrheit - mit 13 zu 4 Stimmen - der Meinung, der Nationalrat sollte bei seinem Beschluss bleiben und einen zeitlichen Rahmen setzen. Wir haben die Verpflichtung eingebaut, jährlich zu rapportieren. Das reicht aber nicht. Damit kann man nur rückblickend feststellen, ob etwas schief gegangen ist oder [PAGE 288] nicht. Wir müssen nach fünf Jahren auch die Gelegenheit bekommen zu analysieren, nicht nur, wie es rückblickend gegangen ist, sondern wie es zukünftig gehen soll. Das heisst, die Konditionalität der Währungskredite steht zur Diskussion. Unter welchen Bedingungen, mit welcher Strategie, mit welchen Zielen wollen wir weiter Kredite gewähren? Das ist die Frage, die wir alle fünf Jahre stellen wollen, und das ist nicht zu viel verlangt.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der APK, ich bitte Sie aber auch in Ihrem eigenen Namen - Sie haben mit grossem Mehr zugestimmt -, hier festzuhalten.
Ich möchte noch abschliessend Folgendes sagen: Wenn wir alle fünf Jahre eine Botschaft bekommen, um einen Rahmenkredit zu verlängern - man kann das dann kontinuierlich machen, damit es keinen Unterbruch gibt -, dann hat das mit Bürokratie nichts zu tun. Es geht hier um die Kompetenz zwischen Bundesrat und Parlament. Wir haben gemäss Artikel 166 BV die Verpflichtung, die Aussenpolitik mitzugestalten. Wir sind in der Pflicht. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen und die Kompetenzen im Parlament zu behalten.