Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2004-03-11
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-11
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen empfehlen, bei Artikel 1 vorerst der Minderheit zu folgen, die von Frau Gadient vertreten wurde. Diese Formulierung ist flexibler und entspricht eher den zukünftigen Entwicklungen.
Ich möchte Ihnen aber dringend ans Herz legen, dem Einzelantrag Wäfler nicht zuzustimmen. Absatz 3 kann man kurz abhandeln. Die Forschung wird in diesem Gesetz nicht geregelt. Sie wissen ja, dass ein neues Gesetz über die Forschung am Menschen in Vorbereitung ist. Dieser gesamte Komplex wird dort geregelt. Das ist sinnvoll so, das soll hier nicht eingeschlossen werden.
Ganz wichtig aber ist die Thematik der pränatalen genetischen Untersuchungen. Ich bin mir nicht ganz sicher, Kollege Wäfler, ob Sie wirklich wissen, was das heisst, was Sie hier vorschlagen. Solche Untersuchungen sind heute in der Praxis gut etabliert. Sprechen Sie mit betroffenen Elternpaaren, es gibt Hunderte davon. Ein Verbot dieser genetischen Untersuchungen heisst beispielsweise, dass die heute durchgeführten Untersuchungen zum Thema Mongolismus, Trisomie, zu wichtigen, häufigen, schweren vererbbaren Krankheiten nicht mehr durchgeführt werden können. Wollen Sie das wirklich? Es würde beispielsweise heissen, dass heute durchgeführte Untersuchungen zur vererbbaren schweren Muskelatrophie nicht mehr durchführbar wären. Sprechen Sie einmal mit einem Elternpaar, das über ein paar Jahre ein solches Kind hat sich "durchsiechen" - man muss es so sagen - sehen, bis es den gnädigen Tod gefunden hat. Fragen Sie einmal ein solches Elternpaar, was es davon hält, wenn man hier abstrakt überlegt und die gesamten pränatalen genetischen Untersuchungen verbieten will.
Das ist ganz sicher ein Rückschritt, dem wir nicht zustimmen können. Man kann in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch unterschiedlichster Meinung sein, ich respektiere das. Man kann nun aber nicht einen Antrag einbringen, der unterstellt, dass man hier über unerwünschtes und erwünschtes Leben entscheidet. Das ist nicht der Fall. Es geht hier um die Regulierung von technischen Möglichkeiten, um die Erstellung von Rahmenbedingungen für Untersuchungen, die es - zusammen mit den Beratungen, und alle Fraktionen haben betont, wie wichtig diese Beratungen sind - den Eltern erlauben, in ihren autonomen Entscheiden gestützt zu werden. Das ist kein Urteil über unerwünschtes und erwünschtes Leben; dies ist eine Unterstellung. Ich gehe schon gar nicht ein auf Ausdrücke wie "Jagdpatent" und andere, die der Demagogie zuzuordnen sind.
Wir wollen also keinen Rückschritt in diesem Bereich. Die heute etablierten genetischen Untersuchungen sind ausserordentlich sinnvoll, sind wichtig und werden von den Betroffenen gestützt.
Ich bitte Sie, diesen Einzelantrag klar abzulehnen.