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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2004-03-11

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-11

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit betrifft nicht den Geltungsbereich dieses Artikels als solchen - weshalb ich nicht im Detail etwas zu den einzelnen Bereichen sagen werde -, sondern er unterscheidet sich vom Antrag der Mehrheit nur durch ein Wort, nämlich das Wort "insbesondere". Das heisst, es geht darum, ob wir in Artikel 1 eine abschliessende Aufzählung vorsehen wollen oder nicht.

Eine abschliessende Aufzählung würde eigentlich eine Verbotsregelung bedeuten. Das entspricht nicht der Ausrichtung dieses Gesetzes, und auch die Bundesverfassung sieht ja grundsätzlich eine Missbrauchs- und eben nicht eine Verbotsregelung vor. Mit der Einfügung von "insbesondere", also mit einer offenen Aufzählung gewährleisten wir zudem, dass die Artikel 4 bis 9 - nämlich insbesondere das Diskriminierungsverbot, die Zustimmungsbestimmungen, das Recht auf Nichtwissen, der Schutz genetischer Daten und die Bewilligung zur Durchführung genetischer Untersuchungen - immer, d. h. auch für alle künftigen Bereiche, gelten. Das ist sonst nämlich nicht klar, wenn wir in Artikel 1 eine abschliessende Aufzählung haben. Es ist aber von ganz besonderer Bedeutung, dass die allgemeinen Grundsätze des Gesetzes auch für mögliche neue Entwicklungen ihre Gültigkeit haben.

Die heutige Entwicklung gerade in diesem neuen Forschungsbereich ist zudem so unglaublich rasch, dass wir mit der Gesetzgebung ohnehin immer hinterherrennen. Umso wichtiger ist es, dass wir wenigstens so legiferieren, dass neue sinnvolle Anwendungen nicht verzögert oder behindert werden, weil der Gesetzgeber jede solche bewilligen muss. Abschliessende Aufzählungen schaffen schliesslich in der Gesetzgebung oft Probleme, weil sie es nicht erlauben, bei allfälligen Lücken rasch Massnahmen zu ergreifen oder tätig zu werden, ohne dass zuerst noch der lange Weg einer Gesetzesänderung in Angriff zu nehmen ist.

Die genetische Untersuchung beim Menschen ist ein schwieriges Thema, und ich habe Verständnis für gewisse Ängste. Aber es ist genauso gefährlich, einfach den Kopf in den Sand zu stecken und mögliche künftige Entwicklungen kategorisch auszuschliessen bzw. immer von einer Gesetzesänderung abhängig zu machen. Gerade in einem so heiklen Bereich ist es unter Umständen nötig, sehr rasch auf neue Erkenntnisse reagieren zu können.

Der Entscheid fiel in der Kommission sehr knapp: Nur der Stichentscheid des Präsidenten gab schliesslich den Ausschlag.

Aus den dargelegten Gründen beantrage ich Ihnen, der fast gleich starken Kommissionsminderheit zuzustimmen.