Borer Roland · Nationalrat · 2004-03-11
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-11
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir hier eine Vorbemerkung: Wir können uns im Bereich der zweiten Säule, der Vorsorgeeinrichtungen, weiterhin in Nebenkriegsschauplätzen auf Grabenkämpfe einlassen - das Resultat wird mittelfristig sein, dass die zweite Säule ihren Stellenwert, der in meinen Augen sehr hoch ist, verlieren wird -, oder wir können versuchen, Wege zu finden, die für alle Seiten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch Versicherer, akzeptabel sind, und tatsächliche Lösungen anbieten.
Auf dieser Basis sehe ich meinen Vermittlungsvorschlag. Er entspricht im Wesentlichen einem Antrag, der schon in der Kommission praktisch-vermittelnd eingebracht worden ist. Wir müssen eines beachten: Es geht hier um eine Massnahme, die erst in dritter Priorität angewendet werden kann. Nach wie vor wird zuerst einmal mit Beitragserhöhungen gearbeitet, um eine ins Schleudern geratene Vorsorgeeinrichtung wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dann geht es in einer zweiten Phase um eine Kürzung des Rentensatzes, und dann kommt erst - eben als dritte Massnahme - die Möglichkeit, den Mindestzinssatz für eine gewisse Dauer zu senken.
Nun, man denkt jetzt vielleicht, die Senkung des Mindestzinssatzes, der im Moment ja sowieso nur irgendwo zwischen 2 und 3 Prozent liegt, spiele doch für eine Dauer von fünf Jahren keine Rolle. Das mag richtig sein, wenn es im Moment junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft. Sobald es aber eine Generation oder eine Altersgruppe betrifft, die kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter steht, macht das bei der Rente sehr wohl etwas aus. Aus diesem Grund soll man mit dieser Massnahme vorsichtig umgehen. Bedenken wir: Im Binnenmarkt Schweiz sind die Rentnerinnen und Rentner in Zukunft immer wichtigere Konsumentinnen und Konsumenten. Wenn wir im Bereich der Renten Kürzungen zulassen - einfach so -, dann wird das nicht für die Exportwirtschaft Probleme schaffen, sondern in unserem Binnenmarkt, und in unserem Binnenmarkt sind primär KMU und Gewerbebetriebe betroffen. Darum geht es mir eben auch mit diesem Vermittlungsvorschlag.
Was will ich? Ich möchte zulassen, dass man den Mindestzinssatz, sofern es notwendig ist, senken kann. Es nützt und bringt ja nichts, wenn wir eine Vorsorgeeinrichtung in den Ruin treiben, nur um den Mindestzinssatz, den sie nicht erwirtschaften kann, zu garantieren. Was ich auf der anderen Seite aber auch möchte, ist, dass man diese Massnahme nicht mit einem beschränkten Blickwinkel anwenden kann, ohne den ganzen Verlauf der Rentenerschaffung zu sehen. Deswegen bin ich auch der Meinung: Wenn man über eine Frist von fünf Jahren eine Kürzung des Mindestzinssatzes zulässt, dann sollte man zumindest auch das Vorher betrachten und allenfalls vielleicht auch ein wenig in die Zukunft, auf das Nachher, blicken.
Mein Vermittlungsvorschlag hat einen weiteren Vorteil, den Vorteil nämlich, dass wir eine Differenz zum Ständerat schaffen und er sich allenfalls bezüglich der Fristen oder anderer Möglichkeiten noch einmal gewisse Anpassungen überlegen kann. So eindeutig, wie es dargestellt wird, war in der Diskussion im Ständerat dieser Entscheid, wie er uns hier und heute vorliegt, doch nicht.
Ich bitte Sie, im Sinne einer Kompromissfindung und auch im Sinne der Schaffung einer Differenz zum Ständerat, meinen Vermittlungsantrag zu unterstützen.