Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-15
Wortprotokoll
Die Vorlage für die Unternehmenssteuerreform II ist seit kurzem, seit dem Dezember, in der Vernehmlassung. Ziel der Reform ist es unter anderem, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken. Die Vernehmlassung läuft am 30. April ab. Es war vorgesehen, sie zu verlängern. Ich habe diese Verlängerungsgesuche abgelehnt, weil ich der Meinung bin, wir sollten jetzt mit diesem Thema voranschreiten.
In den Unterlagen werden die Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte dargestellt, und so wird unter anderem auch darauf hingewiesen, dass langfristig den Kantonen Ausfälle in der Grössenordnung von 500 Millionen Franken entstehen würden. Kurzfristig sind es sogar noch mehr. Je nach Variante gehe ich davon aus, dass es initial 700 Millionen Franken sein werden. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass den Kantonen kaum Einnahmenausfälle in dieser Grössenordnung zugemutet werden können, denn sie werden bereits im Zusammenhang mit dem Steuerpaket - und dort vor allem im Bereich des Wohneigentums - mit erheblichen Mindereinnahmen rechnen müssen.
Schon 2003 hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die Kantone im Rahmen des derzeitigen verfassungsmässigen Anteils von zwei Dritteln an den Erträgen aus überschüssigen Goldreserven teilhaben zu lassen. Es ist also unsere Absicht, nicht nur die ordentlichen Nationalbankgewinne, sondern eben auch die Erträge aus dem überschüssigen Gold zu zwei Dritteln - gemäss der Vorschrift im heutigen Artikel 99 der Bundesverfassung - den Kantonen zukommen zu lassen.
Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung zugestellt. Dadurch würden sich bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen ab dem Rechnungsjahr 2009 - je nachdem, wie Sie nachher beschliessen werden - Mindereinnahmen von jährlich etwa 850 Millionen Franken einstellen. Davon entfallen dann klar 30 Prozent auf die Kantone.
Trotz dieser Ausgangslage beabsichtigt der Bundesrat nicht, die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform II vorzeitig abzubrechen. Vielmehr warten wir jetzt einmal den Verlauf dieser Vernehmlassung ab. Wie gesagt, im April wird es dann so weit sein. Anschliessend werden die Vernehmlassungsergebnisse zusammengestellt und ausgewertet, und danach wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.