Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-03-15
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-15
Wortprotokoll
Ich habe in den vergangenen zwölf Jahren schon manch harte Debatte in Sachen Wirtschafts- und Finanzpolitik erlebt. Ich habe es aber noch nie erlebt, dass eine derartige Selbstverständlichkeit wie der scheinbar unbestrittene Ausgleich der kalten Progression zerredet wird, wie um diese Selbstverständlichkeit herum Lärm gemacht wird - hier drinnen im Saal und erst recht draussen durch gewisse Medien.
Die erste Frage, die sich stellt, ist die: Bestand Handlungsbedarf, und ist es im Interesse der Glaubwürdigkeit der Politik, hier Klarheit zu schaffen? Wer, mit welcher Absicht auch immer, dieses Thema nach aussen getragen hat - nämlich die Problematik der kalten Progression -, das bleibe dahingestellt. Tatsache ist aber, dass sie zu einem Thema hochstilisiert worden ist und dass Verunsicherung gesät worden ist, ob jetzt der Ausgleich der kalten Progression zu gewähren sei oder nicht.
Ich bin mit Kollegin Genner sogar einverstanden, dass es verschiedene Optionen gegeben hat, wie man das "handlen" soll, wenn man so sagen darf. Der Bundesrat hätte hingehen, eine Ehrenerklärung abgeben und sagen können, dass es gemäss Verfassung und gemäss Artikel 215 DBG [PAGE 331] klar ist, dass ausgeglichen wird. Ich sage Ihnen, die gleichen Kreise wären natürlich gekommen und hätten gesagt: Wie wird das denn ausgeglichen? Wie wird das gehandhabt, da wir jetzt ja einen Strukturbruch hatten?
1. Der Bundesrat war meines Erachtens in der Pflicht, hier Klartext zu sprechen, bzw. die zuständige Kommission war in der Pflicht, hier Klarheit zu schaffen, und auch die Räte sind in dieser Pflicht. Ich glaube, Kollegin Fässler, es hat auch mit Glaubwürdigkeit zu tun, dass wir, nachdem es infrage gestellt worden ist, klar sagen, wie wir die Folgen der kalten Progression ausgleichen.
2. Nicht wahr, es wurde immer wieder gesagt: Ja, die Kommission hat etwas vergessen. Ich halte hier noch einmal fest: Wir haben die ersten Abstimmungen über dieses Steuerpaket 2001 in diesem Rat gehabt. Es war doch immer klar, dass irgendeinmal die "Sanduhr" der kalten Progression - sprich: der Teuerung von 7 Prozent - ablaufen würde. Niemand hat in den Debatten in der Kommission oder hier im Plenum je einmal den Rechtsanspruch auf den Ausgleich der kalten Progression bestritten. Deswegen halte ich hier fest: Das Steuerpaket ist das eine - eine gezielte steuergesetzliche Revision, die man gut finden kann oder nicht -, und der Ausgleich der kalten Progression ist eine verfassungsmässig gegebene Verpflichtung, der sich der Bundesrat nicht entziehen kann.
3. Die Rechtsgutachten: Es ist ja schon interessant, nicht wahr; beim einen Rechtsmemorandum, das einem nicht passt, wird von Gefälligkeitsgutachten gesprochen, und das andere wird irgendwie in den Himmel gelobt. Sie finden in den Materialien keine Anhaltspunkte, dass die kalte Progression mit einer Steuergesetzrevision abgegolten werden kann. Es scheint mir steuerpolitisch auch eindeutig klar zu sein, weshalb nicht. Denn Steuergesetzrevisionen sind in der Regel gezielte Revisionen, die bestimmte Gruppierungen - hier die Familien - gezielt entlasten, andere Gruppierungen nicht entlasten. Da kann man doch nicht die kalte Progression als abgegolten erklären, weil dann ja Steuersubjekte, die mit einer Revision keinen "bénéfice" erhalten, den Inflationsschutz nicht gewährt erhalten würden.
4. Die Kantone: Auch ich bedaure, dass Hektik entstanden ist. Ich glaube, der Bundesrat und wir alle bedauern dies. Ich möchte aber so viel festhalten: In den Finanzverwaltungen der Kantone kann man ja auch rechnen, und die mussten ja auch erkennen, dass irgendeinmal - 2005, 2006 - die 7 Prozent erreicht sein würden. Also, das kann die Kantone ja nicht irgendwie überraschend treffen. Es kommt dazu, dass dieser Ausgleich ja nur auf die direkte Bundessteuer entfällt und nicht auf die kantonalen Steuern.
5. Der Vorwurf, wir hätten hier jetzt quasi eine Lex specialis für das Steuerpaket 2001 gemacht: Ich glaube, dieser Vorwurf schiesst ins Leere. Wir haben Artikel 215 DBG nicht geändert; wir haben den Ausgleichsmechanismus, wie er gesetzlich festgehalten ist, bewusst nicht angepasst. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, zum bestehenden Recht zu stehen und die kalte Progression erst dann auszugleichen, wenn die Teuerung 7 Prozent ausmacht. Wir haben lediglich im Sinne der Rechtsklarheit zusätzlich noch eine Anmerkung eingefügt, nämlich dass es aus den bekannten Gründen keinen Ausgleich der kalten Progression für die Systemänderung bei der Wohneigentumsbesteuerung geben kann. Das ist die einzige Anpassung, die wir gegenüber dem bestehenden Recht machen, und sonst machen wir gar nichts.
6. Klarheit und Transparenz: Ich wundere mich ja schon, dass Leute, die heute Morgen in der Kommission gesessen sind, die heute Nachmittag die Ausführungen der Kommissionssprecher angehört haben, hierher kommen und im Brustton der Überzeugung sagen können, wir würden eine Blackbox machen, es sei nicht klar. Es ist doch ganz klar, wie es läuft! Wir haben gesagt, wenn die 7 Prozent Inflation erreicht sind, gibt es gemäss Gesetz den Ausgleich auf dem Tarif und auf den Abzügen; und dort hat man klar festgelegt - sogar auf Anregung von sozialdemokratischer Seite -, dass der Kinderabzug, der früher galt, bis Ende 2004 auf dem alten Betrag indexiert wird und dass die neuen Abzüge bei Annahme des Gesetzes richtigerweise erst ab Januar 2005 noch mit der Teuerung berechnet werden dürfen. Es wurde alles offen gelegt; ich staune, wie man da von einer Blackbox sprechen kann!
Ich komme zum Schluss: Selbstverständlich ist es demokratisch legitim, wenn man zu diesem Steuerpaket eine andere Meinung als die Mehrheitsmeinung hat; ich akzeptiere das. Es ist meines Erachtens aber höchst fragwürdig, wenn man diesen Kampf gegen dieses Steuerpaket mit einer eigentlichen Desinformation, mit einem eigentlichen Lärm um etwas führt, was nun wirklich klar geregelt ist und was wir heute klar regeln werden.
Noch eine letzte Bemerkung: Es wurde nachvollziehbar viel über die Ausfälle gesprochen. Bei der kalten Progression geht es um nichts anderes als darum, dass die Steuerzahler ein Zuviel an bezahlten Steuern - nämlich zu viel nur wegen der Teuerung - in der Zukunft wieder ausgeglichen erhalten. Es geht nicht darum, dass wir neue Ausfälle kreieren, sondern darum, dass der Rechtsanspruch des Inflationsschutzes gewährleistet wird. Wir sollten uns bei allem Respekt für die Anliegen der Staatskassen auch einmal die Frage stellen, was denn die legitimen Rechtsansprüche der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sind.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.