Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-15
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-15
Wortprotokoll
Sie haben im Juni des letzten Jahres ein Steuerpaket verabschiedet, welches in einem Jahr in Kraft treten soll. Anlässlich eines letzten Checks dieses Paketes vor der Volksabstimmung hat man in meinem Departement festgestellt, dass eine wichtige Frage zu beantworten bleibt, nämlich die Frage, wann und wie die kalte Progression ausgeglichen wird; diese steht sehr wahrscheinlich im nächsten Jahr, 2005, wenn die Teuerung 7 Prozent erreicht, gemäss Gesetz zum Ausgleich an.
Es steht in unserer Bundesverfassung, Artikel 128 Absatz 3, dass die kalte Progression auszugleichen ist. Es steht im Gesetz über die direkte Bundessteuer, dass immer dann auszugleichen ist, wenn die aufgelaufene Teuerung 7 Prozent erreicht. Wir können nicht genau sagen, wann das der Fall sein wird, aber sehr wahrscheinlich im Jahr 2005, also nächstes Jahr.
Nun stehen wir vor der Situation und vor der Frage: Soll dieser Ausgleich - da dieses Steuerpaket sämtliche Tarife und alle Abzüge verändert, mithin eine vollkommen neue Ausgangslage schafft - noch vor Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden, oder sollen wir ihn erst nachher vornehmen?
Nun möchte ich Ihnen eine Frage stellen: Nehmen wir an, wir hätten diese Frage offen gelassen, und sie wäre vielleicht im April oder im Mai, unmittelbar vor der Abstimmung, in einer der zahlreichen Veranstaltungen, die jetzt dann landauf, landab zum Steuerpaket beginnen, gestellt worden. Oder nehmen wir an, es wäre noch länger gegangen, und im Jahr 2005 hätte man dann gefragt: Ja und jetzt, was passiert mit der kalten Progression? Dann hätten wir sagen müssen: Die können Sie nicht mehr ausgleichen, weil alle Abzüge und alle Tarife neu sind. Es ist, als wollte man ein Wäscheseil aufhängen - aber beide Haken wären nicht mehr da. Da hätte ich Ihre Reaktion nicht hören wollen. Mithin blieb - unbequemerweise, das muss ich sagen - nichts anderes übrig, als die Frage jetzt zu traktandieren.
Ich habe das gemacht und bin vor den Bundesrat getreten. Der Bundesrat hat sogleich entschieden, eine Botschaft zu verfassen und sie an Sie zu leiten, damit die Frage geregelt werden kann. Denn, nicht wahr, auch zum Zögern braucht es einen Entscheid; auch wenn Sie es nicht wollen, braucht es einen Entscheid. Daher kommen Sie nicht darum herum, heute in diesem oder jenem Sinn Stellung zu nehmen.
Der Bundesrat findet, dass es ein wichtiges Geschäft ist. Daher gehört es ins Parlament. Er wollte nicht in eigener Kompetenz darüber entscheiden. Es geht immerhin auch um einen Betrag von etwa 850 Millionen Franken, um so viel weniger Einnahmen ab dem Jahr 2008. Nun liegt Ihnen die Botschaft vor; nun liegt es an Ihnen, die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Dabei gibt es im Grunde wie bei fast jeder Entscheidung zwei Alternativen: Die eine Alternative ist, dass Sie heute nichts entscheiden und warten - auch zum Zögern braucht es eben einen Entscheid -, die andere Alternative ist, dass Sie sich jetzt für eine Variante entscheiden.
Denn das Steuergesetz hat eine Lücke. Es sagt nämlich nicht, wie man vorgehen muss, wenn vor Erreichen der Teuerung von 7 Prozent das Gesetz über die direkte Bundessteuer in allen Tarifen und allen Abzügen angepasst wird. Das sagt das Gesetz nicht. Diese Antwort müssen Sie jetzt geben! Ich gebe zu, dass im Vorfeld angesichts mehrerer Varianten, die man jetzt diskutieren kann, eine gewisse Unsicherheit entstanden ist. Aber ich glaube, dass diese Unsicherheit am Ende der Woche beseitigt sein wird, denn - wie auch immer Sie entscheiden - dann wird feststehen, wie mit dem Ausgleich der kalten Progression verfahren wird.
Es wurde die Frage gestellt, ob denn jetzt überhaupt noch Klarheit herrsche über die Zahlen, die man veröffentlicht. Wir schaffen jetzt erst recht Klarheit! In Bezug auf das Steuerpaket haben Sie im Juni 2003 eindeutige Entscheide getroffen. In Bezug auf das Wie des Ausgleichs der kalten Progression werden Sie es diese Woche tun. Danach herrscht gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, gegenüber den Steuerzahlenden, Klarheit. Dann wissen sie, was auf sie zukommt.
Von kalter Progression spricht man dann, wenn eine steuerpflichtige Person nur deshalb in eine höhere Progressionsstufe gerät, weil ihr Einkommen im Rahmen der Teuerung gestiegen ist. Sie hat damit eine höhere Steuerbelastung, obwohl das Einkommen real eigentlich gleich bleibt. Damit wird die vom Gesetzgeber gewollte Steuerbelastung verändert. Genau diese Steuerbelastung ist auch das Problem bei den Anträgen der Minderheiten; wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Wir dürfen die Tarife und die Belastungsunterschiede nicht aus den Augen verlieren. Das ist das Virtuose an der Vorlage.
Irgendwo am Anfang der Debatte kommt einem das ein bisschen vor, wie wenn Sie Brieftauben aus ihrem Schlag entlassen; dann fliegen diese gelegentlich, während fünf oder zehn Minuten, etwas orientierungslos in der Gegend herum, und plötzlich finden sie einen gemeinsamen Weg und einigen sich auf die Richtung. In diesem Prozess des Herumfliegens von Brieftauben waren wir natürlich auch am Anfang, als wir die Botschaft gestaltet haben. Dieser Prozess führt jetzt heute und morgen zu Entscheidungen.
Die kalte Progression ist also auszugleichen. Aber das Problem, das man unbedingt lösen muss, ist, wie dieser Ausgleich nach der umfassenden Revision vorzunehmen ist. Wie wollen wir vorgehen? Dazu gibt es verschiedene und unterschiedliche Meinungen.
Frau Leutenegger Oberholzer hat zwei Meinungsäusserungen angesprochen. Sie sprach von Gutachten; ich meine, es waren Meinungsäusserungen. Wir haben andere auch noch angehört. Wir haben verschiedene Auffassungen gegeneinander abgewogen, und wir unterbreiten Ihnen heute einen bundesrätlichen Entwurf, zu dem wir stehen können und der Sicherheit und Klarheit schafft.
Der Entwurf des Bundesrates orientiert sich - das ist unsere Pflicht - am geltenden Recht. Er geht dahin, nach den durch die Reform neu festgelegten Tarifstufen mit den neuen und übrigens erhöhten Abzügen die Teuerung auszugleichen. Als Ausgangspunkt für die Berechnung der Teuerung nehmen wir den letzten Ausgleich, und der fand am 1. Januar 1996 statt. Der nächste wird sehr wahrscheinlich im Jahr 2005 fällig. Ganz genau kann man das nicht sagen. Wie sich die Teuerung derzeit entwickelt, ist jedoch damit zu rechnen. Aber es ist möglich, auf Ende dieses Jahres 2004 die Teuerung mit einer höheren Genauigkeit zu prognostizieren. Sie [PAGE 334] wird sich ab dem 1. Januar im Umfang von 6,5 Prozent bewegen, und der Bundesrat hat sich deshalb in seinem Entwurf für den Ausgleich der kalten Progression auf die Teuerung von 6,5 Prozent festgelegt, wie sie Ende dieses Jahres 2004 vorliegen dürfte.
Demnach sollen die bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung beschlossenen Tarifstufen und die frankenmässigen Abzüge im Umfang von 6,5 Prozent gestreckt bzw. erhöht werden. Den Steuerzahlenden entgeht damit eben kein Substrat für einen nächsten Ausgleich. Im bundesrätlichen Entwurf wird nämlich der 31. Dezember 2004 als neuer Ausgangspunkt für die Berechnung der Teuerung festgelegt. Auf diesen Zeitpunkt hin möchten wir den Zähler wieder auf null stellen. Die Teuerung des Jahres 2005 geht damit nicht verloren, sie wird nur später ausgeglichen. Das ist die Variante, die Ihnen der Bundesrat präsentiert.
Nun, was für andere Varianten können Sie wählen? Es gibt selbstverständlich verschiedene Möglichkeiten in Bezug auf die Festlegung des Datums, also in Bezug auf die Frage, wann die Teuerung 7 Prozent erreicht haben wird, wann wir den Zähler auf null stellen und wann die Gesetzesänderung in Kraft treten wird. Sie werden nachher in der Detailberatung über diese Varianten diskutieren.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Sonderregelung würde - damit komme ich zu den Auswirkungen - bei der direkten Bundessteuer ab dem Jahr 2009 zu Mindereinnahmen von etwa 850 Millionen Franken in der Finanzrechnung führen. Der für die Steuerperiode 2007 erwartete Sollertrag - das sind die geschuldeten Steuern für das Jahr 2007 - wird durch diesen Ausgleich um rund 625 Millionen Franken reduziert. Aber durch die Besonderheit des Bezugsverfahrens ergeben sich erst in den folgenden Jahren Mindereinträge in der Finanzrechnung des Bundes. Das Steuerpaket reduziert den Sollertrag für das Steuerjahr 2007 insgesamt um 1,6 Milliarden Franken. Mit den genannten 625 Millionen Franken beträgt somit die Gesamtentlastung für die Steuerzahlenden rund 2,2 Milliarden Franken. An diesen Mindererträgen partizipieren die Kantone über ihren Anteil von 30 Prozent an der direkten Bundessteuer.
Damit bin ich bei den Kantonen: Welches ist die Auswirkung dieser Anpassung der kalten Progression auf die Kantone? Um es gleich vorweg festzuhalten: Auf die Steuern der Kantone und der Gemeinden hat der bundesrätliche Gesetzentwurf keinen Einfluss. Hingegen hat er selbstverständlich einen Einfluss auf den dreissigprozentigen Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer. Dieser Anteil an der direkten Bundessteuer zerfällt nach geltendem Recht in einen Kantonsanteil von 17 Prozent und in einen Finanzausgleichsanteil von 13 Prozent. Im Umfang dieses Anteils von 30 Prozent an der direkten Bundessteuer partizipieren die Kantone an den Mindereinnahmen.
Angesichts der Dringlichkeit des Vorgehens haben wir die Kantone sogleich, nachdem das Problem erkannt war, schriftlich benachrichtigt. Aber es ist - das will ich gerne zugeben - ein Mangel, dass es uns nicht gelungen ist, in dieser Zeit ein formelles Vernehmlassungsverfahren mit den Kantonen durchzuführen. Sie werden morgen im Zweitrat ihre Stimme zuhanden der Verhandlungen haben, und sie werden dort ihre Meinungen eingeben können.
Ich bitte Sie, der Vorlage zuzustimmen, auf das Geschäft einzutreten und anschliessend im Sinne des Bundesrates zu behandeln.