Lexipedia

Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-03-17

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Das Versicherungsaufsichtsrecht ist gegenwärtig auf fünf Bundesgesetze verteilt, und das ist unübersichtlich und für die Versicherungsnehmer wie auch für andere Betroffene verunsichernd und wenig transparent. Wir begrüssen es daher, dass mit dem neuen Gesetz in einem einzigen Erlass primär die Übersichtlichkeit verbessert wird und damit auch die Rechtsanwendung erleichtert wird. Die EU hat die Rechtsharmonisierung im Versicherungswesen bereits weitgehend vereinheitlicht. Mit dem neuen Gesetz wird dieser Entwicklung Rechnung getragen, etwa bei der - neu - nachträglichen Kontrolle der Versicherungsprodukte, der Verstärkung der Solvenzaufsicht und des Konsumentenschutzes. Die CVP-Fraktion begrüsst insbesondere, dass die Solvabilitätsspanne in Artikel 9 gemäss EU-Regelung bleibt, unterstützt aber vor allem, dass diese besser den spezifischen Eigenheiten der verschiedenen Versicherungsunternehmen angepasst wird. Das Risikomanagement, eine riskante Anlagestrategie etwa, kann so besser berücksichtigt werden, und das liegt im Interesse der Versicherten, schafft Sicherheit und schützt uns vor unliebsamen Vorkommnissen wie im Bereich BVG in den vergangenen Jahren.

Wir kennen zurzeit etwa 420 Banken, Effektenhändler, 170 Versicherungen oder andere Finanzinstitute. Es besteht also eine völlig veränderte Marktsituation in Bezug darauf, wer sich alles mit Versicherungen und neuen Finanzprodukten überhaupt beschäftigt. Der Finanzmarkt hat sich stark verändert. Es gibt neue Instrumente, die entwickelt wurden, und es ist daher richtig, dass das Gesetz nun dieser veränderten Lage Rechnung trägt. Die Aufsicht muss daran angepasst werden. Wir unterstützen daher auch, dass neu im Bereich Aufsicht diverse neue, mit dem Versicherungsgeschäft betraute Personen, Konglomerate usw. unter die Aufsicht des Bundes gestellt werden. Der Finanzmarkt wird ja auch von einer Expertengruppe im Rahmen der Revision der Finanzmarktaufsicht umfassend untersucht. Wir warten auf diese Ergebnisse und auch auf die entsprechenden Anpassungen des Börsengesetzes und des Bankengesetzes in Bezug auf die Aufsicht über Finanzgruppen und bankdominierte Konglomerate.

Im Lichte dieser Entwicklungen ist es aber trotzdem richtig, dass wir beim VAG-Entwurf eintreten und den vorgenommenen Änderungen zustimmen. Die CVP-Fraktion wird dabei in Artikel 2 und Artikel 68 Absatz 2 dem Antrag der SGK zustimmen, im Übrigen der Mehrheit der Kommission folgen und bei Artikel 37 Absatz 4 mehrheitlich den Anträgen Meyer Thérèse und Triponez zustimmen.

Beim VVG stehen eine verbesserte Informationspflicht der Versicherer und parallel dazu das Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer bei Verletzung dieser Informationspflicht sowie die Neuregelung der Folgen von [PAGE 376] Anzeigepflichtverletzungen im Zentrum. Das sind gewichtige Neuerungen, die vor allem auch den Verbraucherschutz, das Konsumentenschutzrecht, verbessern, insbesondere im Bereich der Informationspflicht der Versicherer den Versicherungsnehmern gegenüber. Das hat in der Vergangenheit immer zu Problemen in der Anwendung geführt. Man hatte immer das Gefühl, dass hier zwischen den beiden Vertragsparteien kein Gleichgewicht besteht. Mit der Informationspflicht der Versicherer schaffen wir dieses Gleichgewicht, und wir stimmen daher Artikel 3 absolut zu.

Wir finden es auch richtig, dass man beim Verbraucherschutz berücksichtigt, dass die versicherungstechnischen Ausführungen für uns Konsumenten in der Regel schwer verständlich sind, dass man sich nicht bewusst ist, was man alles sagen muss - etwa über den Gesundheitszustand -, was einem später vielleicht zum Nachteil gereichen kann, was allenfalls sogar zur Auflösung des Versicherungsschutzes führen kann. Mit der Teilrevision des VVG schaffen wir Rechtssicherheit zugunsten der Versicherten, aber auch eine klare Ausgangslage für die Versicherer in Bezug auf ihre inskünftigen Pflichten.

Ich möchte betonen, dass die CVP-Fraktion dieser Teilrevision des VVG zustimmt. Es bleibt der Vorstoss unseres Kollegen Eugen David von 1990 hängig, der eine Totalrevision verlangt. Wir hoffen, dass der Bundesrat diese Totalrevision in Bälde vorlegen wird, damit im VVG die veralteten und stark kritisierten Artikel auch noch umfassend angepasst werden können.

Ich bitte Sie daher, auch hier einzutreten und im Übrigen den Antrag Baumann bei Artikel 6 VVG abzulehnen.