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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-03-17

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, bei diesem Artikel 3a der Mehrheit zu folgen und beide Minderheitsanträge abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen:

Wie zu Recht schon ausgeführt wurde, geht es hier um die Frage: Was passiert, wenn die Informationspflicht des Versicherers verletzt wird? Das Gesetz könnte die Nichtigkeit des Vertrages vorsehen. Das ist jedoch nicht gewählt worden, sondern es wird dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht eingeräumt. Das ist auch konzeptionell richtig so.

Es geht aber um die Frage: Bis wann macht es Sinn, dass nachträglich von diesem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird? Bis wann macht es Sinn, nachträglich ein ganzes, relativ komplexes Vertragswerk rückgängig zu machen? Wir haben uns nach Prüfung dieser Frage entschieden, dass uns die Version des Ständerates mit einem Jahr vernünftig erscheint. Eine Frist von zwei Jahren bedeutet nämlich auch, dass das Vertragswerk während dieser zwei Jahre eben in der Schwebe bleibt. Das kann, je nach Fall, mit weitgehenden Folgen und auch mit viel Aufwand verbunden sein, wenn man dann nach zwei Jahren alles rückwärts abwickeln muss. Ich glaube, es ist im Interesse beider Parteien, dass man möglichst Rechtssicherheit schafft. Dazu gehört eine Frist, die auch einigermassen vernünftig ist.

Wir kennen in diversen Fällen Verwirkungsfristen. Diese liegen in der Regel nicht bei zwei, fünf oder noch mehr Jahren und sind schon gar nicht unbegrenzt, wie dies Frau Fässler in ihrem Minderheitsantrag anbegehren möchte. Wir kennen z. B. die Haustürkäufe; Sie wissen, dass die Fristen dort sehr kurz sind, zum Teil liegen sie nur bei 14 Tagen. Deshalb finde ich es richtig, dass man auch als Versicherungsnehmer weiss, dass man mit der Kündigung nicht ewig zuwarten kann, wenn eine Verletzung begangen worden ist, sondern dass man das innert einer nützlichen Frist machen muss. Innert einem Jahr ist es einem möglich, sich zu erkundigen, was denn zu tun sei und wie diese Kündigung erfolgen muss. Deshalb, meinen wir, ist das zumutbar und im Sinne der Rechtssicherheit für diese Verträge anzustreben.

Ich bitte Sie daher, in diesem Artikel klar die Mehrheit zu unterstützen.