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preparatory:AB 41692

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-17

Wortprotokoll

Wie Sie der Fahne entnehmen können, entspricht der Antrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) der Fassung des Bundesrates. Deshalb ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, Ihnen die Annahme des Antrages der Minderheit II zu empfehlen. Ich kann mich bei der Begründung kurz fassen. Welches waren die Argumente dafür, dass der Bundesrat seinen Entwurf so formuliert hat?

1. Es geht um zwei Jahre, nicht um eines wie im Beschluss des Ständerates. Diese zwei Jahre sind die Verjährungsfrist für Forderungen aus Versicherungsverträgen und damit eine logische Frist.

2. Warum haben wir den Vertragsabschluss und nicht die Pflichtverletzung gewählt? Wir sind der Meinung, dass der Vertragsabschluss im Streitfall leichter nachweisbar ist als der Zeitpunkt der Pflichtverletzung.

Deshalb empfehle ich Ihnen, der Minderheit II zu folgen.

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