Kaufmann Hans · Nationalrat · 2004-03-17
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Es gibt zwei Varianten, die das Kündigungsrecht befristen. Die Variante Ständerat, der sich auch die Mehrheit Ihrer Kommission angeschlossen hat, will die Verwirkungsfrist auf ein Jahr begrenzen; als Ausgangsdatum wird die Pflichtverletzung genommen. Bei der Variante Bundesrat sind es zwei Jahre, und massgebend ist hier der Vertragsabschluss. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass das für die Versicherungen nicht zumutbar ist, vor allem eben, wenn man die Befristung überhaupt fallen lässt. Denn dann weiss man nie, wann Versicherungen gekündigt werden. Mit dieser Version wollte man hier Klarheit schaffen.
Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Der Eventualantrag der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) greift wieder den Vorschlag des Bundesrates auf. Auch hier hat die Mehrheit gefunden, dass das eine unbefriedigende Lösung ist, weil der Versicherungsnehmer unter Umständen erst zwei Jahre nach Vertragsabschluss von der Verletzung der Informationspflicht Kenntnis erhält.
Für mich ist das kein Schlüsselartikel. Also entscheiden Sie, aber ich hoffe, im Sinne der Mehrheit der Kommission.