Widmer Hans · Nationalrat · 2004-03-17
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Wir kommen zu einem etwas "ruhigeren" Thema. Es geht eigentlich um die Rettung unseres kollektiven Gedächtnisses. Das heisst, es geht darum, dass wir etwas unternehmen müssen, damit nicht irgendwelche für unsere Kultur wichtigen Erzeugnisse plötzlich verloren gehen, weil die Technik der Speicherung sich eminent schnell verändert hat. Fotografien, Tonaufnahmen und Filme gibt es seit mehr als hundert Jahren. Video und Fernsehen sind auch schon fünfzig Jahre alt. Sie sind aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken und sind auch Teil unseres kollektiven und individuellen Gedächtnisses.
Für die traditionellen Träger unseres Gedächtnisses - für Bücher und schriftliches Archivgut - gibt es längst Bundesgesetze und Bundesinstitutionen. Für Töne und Bilder, für den audiovisuellen Teil unseres Gedächtnisses, gibt es nichts. Dabei hat der Zerfall des Trägermaterials von Filmen, Fotografien und Tonaufnahmen bereits zu riesigen Verlusten geführt. Der rasante technische Fortschritt bewirkt zudem, dass ein grosser Teil des Bild- und Tonmaterials nicht mehr abspielbar ist.
Weil ich als einziger Kommissionssprecher bestimmt wurde, versuche ich, auch noch einige französische Sätze zu formulieren.
Les amis romands ont certainement entendu le cri d'alarme de la Télévision suisse romande qui est en train de perdre une partie importante de ses archives sur films de 16 millimètres.
Erfolgreiche Schweizer Filme der Siebziger- und Achtzigerjahre wie "La salamandre", "Höhenfeuer" oder "Das Boot ist voll" mussten mit grossem finanziellen Aufwand restauriert und rekonstruiert werden, weil niemand für ihre Erhaltung verantwortlich ist. Vergessen wir nicht, dass wichtige Teile unserer Volkskultur - Dialektdichtung, Bräuche und Handwerk - kaum anders als mit Bildern und Tönen überhaupt überliefert werden können. Wir können den Fortbestand dieses wichtigen Teils unseres nationalen Gedächtnisses nicht einfach dem Zufall überlassen.
1995 wurde Memoriav, der Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, gegründet; seit 1998 wird er vom Bund unterstützt. Es ist eine schlanke, kostengünstige Lösung für eine komplexe Aufgabe, die von einer einzigen Institution nie befriedigend gelöst werden könnte. Hier haben sich die Landesbibliothek, das Bundesarchiv, das Bundesamt für Kommunikation, die Landesphonothek, die Cinémathèque suisse und die SRG SSR idée suisse mit ihren sieben Unternehmenseinheiten zu einem guten Netzwerk zusammengeschlossen, das mit vergleichsweise wenig Mitteln - das muss man anerkennen - bereits unglaublich viel erreicht hat.
Als der Bundesrat im Sommer 2001 die finanziellen Mittel für Memoriav für die Periode 2002 bis 2005 bewilligte, knüpfte [PAGE 420] er die Fortsetzung der Unterstützung ab 2006 an eine Bedingung, nämlich an die Bedingung, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit von Memoriav ausgebaut werden müssten. Ich wiederhole die Bedingung: Ausbau der gesetzlichen Grundlagen.
Die WBK hat sich mehrmals über die Tätigkeit von Memoriav informieren lassen und ist der Ansicht, dass dieses Netzwerk die in jeder Hinsicht beste Lösung für eine wichtige staatspolitische Aufgabe ist. Aber dazu braucht es eben noch den Ausbau einzelner gesetzlicher Grundlagen. Deswegen wollen wir nicht nur ein Postulat überwiesen haben, sondern eine Motion.
La situation dramatique des archives de la Télévision Suisse Romande montre avec d'innombrables cas comparables que nous travaillons dans l'urgence. La Suisse est menacée d'une amnésie partielle, pas dans cent ans, pas dans cinquante ans, mais demain - demain, si nous ne continuons et si nous n'intensivons pas considérablement le travail initié par Memoriav.
C'est pour cette raison-là que la CSEC vous propose d'accepter cette motion en temps que telle.