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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-03-17

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-03-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Verständnis für das Motiv, das zum Postulat der APK Ihres Rates geführt hat. Auch er ist über die Situation im Nahen Osten und insbesondere über Verletzungen des humanitären Völkerrechtes beunruhigt. Die konkrete Anregung des Postulates, nämlich die Sistierung der Rüstungsbeschaffung aus Israel und die Einstellung der militärtechnischen Zusammenarbeit mit Israel, empfiehlt der Bundesrat aber zur Ablehnung.

Ich fasse zusammen, was hier über die verschiedensten Projekte gesagt worden ist, um Ihnen auch die Dimension Ihres Überprüfungsantrages zu zeigen, denn gemessen an den erfolgten Zahlungen sind die laufenden Projekte im Durchschnitt zu rund 94 Prozent abgeschlossen. Eine Sistierung dieser Projekte hätte die entsprechenden negativen Folgen: Es müsste mit Kosten für die Nichteinhaltung von vertraglichen Verpflichtungen gerechnet werden; daneben müsste auch mit heute nur schwer abschätzbaren Aufwendungen für den Ersatz des durch einen Ausstieg verlorenen technischen Materials und des uns nicht mehr zur Verfügung stehenden Technologiewissens gerechnet werden. Überdies würde der Ruf der Schweiz als zuverlässiger Vertragspartner beschädigt. Schliesslich würde die planmässige Ausrüstung der Truppe verunmöglicht, weil einzelne Bestandteile des Systems fehlen und ein Ausweichen auf andere Lieferanten wegen der Besonderheit der Produkte weitgehend ausgeschlossen ist. Bisherige Investitionen würden teilweise weitgehend nutzlos. Ein vorzeitiger Ausstieg aus diesen Beschaffungsprojekten würde nur den schweizerischen Interessen schaden und niemandem etwas nützen.

Was künftige Beschaffungen betrifft, hat der Bundesrat am 10. April 2002 das VBS beauftragt, mögliche Mittel zur Einschränkung der militärischen Zusammenarbeit mit Israel, namentlich bei der Planung der künftigen Beschaffung von Armeematerial, zu prüfen. Diese Überprüfung ist permanenter Natur, also nicht Gegenstand eines spezifischen Berichtes, sondern integraler Bestandteil der Rüstungsplanung. Die wichtigsten Kriterien sind dabei die Bedürfnisse der Armee, die internationale Angebotslage und auch die politischen Rahmenbedingungen. Mit den letzten vier Rüstungsprogrammen, seit dem Jahr 2000, wurden keine Beschaffungen aus Israel beantragt, und für das Rüstungsprogramm 2004 ist ebenfalls keine solche Beschaffung vorgesehen.

Der Bundesrat würde es für sehr problematisch halten, künftige Rüstungsbeschaffungen aus Israel kategorisch auszuschliessen. Die Schweiz würde sich damit singularisieren. Von keinem anderen europäischen Staat ist eine ähnliche Massnahme bekannt - auch nicht die Absicht, eine derartige Massnahme zu ergreifen. Die Fähigkeit der Schweiz, zu einer friedlichen Lösung des Nahostkonfliktes einen Beitrag zu leisten, würde damit sicher nicht gestärkt. Das wurde auch aus verschiedenen Voten von Ihrer Seite deutlich.

Das Postulat wünscht auch die Einstellung der militärtechnischen Zusammenarbeit mit Israel. Dabei handelt es sich aber um keine separate Schiene, vielmehr beziehen sich diese Kontakte auf die laufenden Rüstungsbeschaffungen, die hier ja beschrieben worden sind. Entsprechend gelten für die Beibehaltung dieser Kooperation auch die gleichen Gründe wie für die Beschaffungsprojekte selber.

Wenn ich auf einzelne Voten eingehen darf, so wurde seitens der Referenten der APK ausgeführt, dass eigentlich in Analogie zur Waffenausfuhrgesetzgebung auch die Importe zu regeln seien. Nun, der Bundesrat hat sich an die Gesetzgebung zu halten, das Schweizervolk hat im Übrigen die Waffengesetzgebung ausdrücklich genehmigt. Hier darf nun nicht - da stimme ich mit Herrn Fehr Hans absolut überein - diese Ausfuhrbestimmung plötzlich zu einer Importbeschränkung werden. Die Ausfuhrbeschränkung macht dort einen Sinn, wo sie direkt als Kriegshilfe verstanden werden kann. Das widerspricht dem Ausfuhrgesetz. Eine Kriegsbeihilfe durch Import wäre allenfalls - ich sage: allenfalls - theoretisch dort denkbar, wo man praktisch durch unsere Importe die Rüstungsindustrie im fremden Land aufrechterhält. Aber das will nun weiss Gott niemand behaupten, dass das für unsere Importe in Bezug auf Israel der Fall ist.

Das Schweizervolk hat die Antwort auch mit Schiller gegeben, Herr Gross: "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann." Die Waffenausfuhrgesetzgebung ist eine entsprechende Antwort. Damit will ich aber das Problem nicht etwa auf ein Niveau bringen, das nicht in diese Debatte hineingehört. Der Bundesrat nimmt dieses Problem ernst. Der Bundesrat hat bereits seit einiger Zeit in diesem Zusammenhang eine sehr pragmatische Politik geführt. Der Bundesrat hat auch verschiedentlich dem Parlament und der Öffentlichkeit darüber Bericht erstattet.

Aber wie auch Ihre Debatte am Anfang gezeigt hat: Die Situation im Nahen Osten ist nicht so einfach, dass man einfach davon ausgehen könnte, durch eine Gutheissung des Postulates in irgendeiner Form könne ein nützlicher Beitrag zur Lösung des Konfliktes geleistet oder eine Lösung unterstützt werden. Glauben Sie wirklich, dass Sie mit einer Gutheissung des Postulates den immerhin zeitweise schwachen Schimmer einer Hoffnung verstärken und insbesondere einer künftigen, möglichen Rolle der neutralen Schweiz einen Dienst erweisen würden?

Glauben Sie im Übrigen, dass ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen unseren bescheidenen Direktimporten und allfälligen Importen aus Ländern, die ihrerseits mit Israel zusammenarbeiten? Die Welt ist verflochtener, als uns das gelegentlich lieb ist, und deshalb: Bleiben wir realistisch!

Wenn Sie das Postulat ablehnen, heissen Sie nicht irgendeine Politik im Nahen Osten gut. Aber Sie unterstützen den Bundesrat in seiner pragmatischen und zurückhaltenden Haltung in diesem Bereich, einer Haltung, die sowohl die Situation im Nahen Osten als auch die Interessen unseres Landes berücksichtigt.

Ich bitte Sie deshalb, das Postulat abzulehnen.

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