Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-03-18
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-03-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Ihnen diese Botschaft unterbreitet. Sie hat zwei Teile: Der eine Teil betrifft den Konsumentenschutz, und es scheint, dass die entsprechenden Vorstellungen, die wir dazu entwickelt haben, unbestritten sind. Der andere Teil betrifft die Öffnung der so genannten letzten Meile.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Marktöffnung im Telekommunikationsbereich für die Konsumenten segensreich entwickelt habe und deswegen der Zugang zu den Infrastrukturen dort geöffnet werden solle, wo ein Anbieter den Markt beherrscht. Je nachdem, wie man das einschätzt, kann das als eine Enteignung bezeichnet werden, aber wir schaffen ja eine gesetzliche Grundlage dazu. Es kommt hinzu, dass diese "Enteignung" entschädigt werden muss.
Ebenso haben wir in der Kommission dargelegt, dass die Grundversorgung durch die Grundkonzessionärin, die Swisscom, garantiert bleibt. Es kann dereinst eine andere Gesellschaft sein, aber heute ist es die Swisscom. Sie finanziert das, und nötigenfalls müssen das ihre Konkurrentinnen mitfinanzieren.
Von daher ist uns die Öffnung der letzten Meile wichtig, und der Bundesrat hat dies unterstrichen, indem er parallel dazu die Verordnung ebenfalls in Kraft gesetzt hat. Gestützt auf die Verordnung, welche ihrerseits die letzte Meile öffnen will, sind entsprechende Gesuche eingegangen. Die Comcom hat in einem Teilentscheid eine Entbündelungspflicht aufgrund der Verordnung bestätigt, und jetzt steht der Swisscom der Weg ans Bundesgericht offen.
Ich möchte Sie auf einen formalen Umstand hinweisen. Es gibt einen Nichteintretensantrag der Mehrheit, einen Antrag Vollmer auf Rückweisung an den Bundesrat und einen Antrag Schwander auf Rückweisung an die Kommission. Wenn Sie dem Nichteintretensantrag oder dem Antrag Vollmer zustimmen, müssen Sie wissen, dass das Geschäft nachher an den Ständerat geht. Dann gibt es allenfalls eine Differenzbereinigung mit Ihrem Rat, und soweit es um den Antrag Vollmer geht, könnte der Bundesrat die Vorlage erst wieder bearbeiten, wenn diese Differenzbereinigung ausgefochten ist.
Von daher würde ich Ihnen schon raten, wenn schon, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen. Dann kann diese nämlich mit der Arbeit auch tatsächlich beginnen.