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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-18

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

In der Sache hat die Kommissionsmehrheit ja verloren. Das ist aber kein Grund, sich für ein Rückkommen einzusetzen. Ich glaube, das wurde hier auch von Herrn Weigelt sehr korrekt festgehalten. Der Antrag Aeschbacher auf Rückkommen umfasst ja alle drei Elemente: die Werbung für Alkoholika, religiöse Werbung und die politische Werbung. Zu allen drei Aspekten hat der Rat einen Entscheid gefällt, wenn auch knapp; aber er hat ihn gefällt.

Es gäbe einen einzigen Grund für eine andere Betrachtungsweise - ich mache Sie darauf aufmerksam. Sie erinnern sich: Am Ende der Debatte in der vorletzten Woche hatten wir noch den Antrag Hochreutener auf dem Tisch. Wir haben dem Antrag zugestimmt. Herr Hochreutener hat hier plötzlich festgestellt, dass die Asymmetrie, die wir hier einführen, ja dann auch für ausländische Anbieter gelten kann. Dieses Argument habe ich als Kommissionssprecher zwar hier eingebracht, es wurde aber offenbar bei der Willensbildung im Rat nicht so berücksichtigt. Denn anschliessend wurde dem Antrag Hochreutener ja zugestimmt, obwohl er rechtlich gesehen wahrscheinlich nicht Bestand haben kann, weil er dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen nicht entspricht. Von daher gesehen meine ich, dass es jetzt wirklich die Aufgabe des Zweitrates ist, hier die möglichen Korrekturen vorzunehmen. Das Rückkommen dürfte sich nicht gegen die Asymmetrie wenden, sondern ich habe das Rückkommen viel eher darin begründet gesehen, dass hier mit dem Antrag Hochreutener wie gesagt eine gewisse Unsicherheit über unsere eigenen Beschlüsse entstanden ist.

Ich beantrage Ihnen aber als Kommissionssprecher, dem Antrag Aeschbacher nicht zuzustimmen.