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Graf Maya · Nationalrat · 2004-03-18

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Wir erinnern uns an die Eintretensdebatte vor einer Woche. Mit genetischen Untersuchungen an Menschen befinden wir uns nicht nur rechtlich in einem sensiblen Bereich. Die immer neuen Diagnosemöglichkeiten werfen auch viele ethische, soziale und psychologische Fragen auf. Darum stehen der Schutz der Persönlichkeit, das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Nichtwissen auch im Zentrum dieses vorliegenden Gesetzes. Das ist wichtig, und das ist richtig.

Vor diesem Hintergrund begrüsst die grüne Fraktion sehr, dass auch im Versicherungsbereich bei Artikel 26 ein Untersuchungsverbot für Versicherungseinrichtungen und dann folgerichtig in Artikel 27 das Nachforschungsverbot stehen. Doch leider war hier der Bundesrat nicht konsequent und hat Ausnahmen für private Lebensversicherungen und freiwillige Invalidenversicherungen zugelassen. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen aber ein konsequentes Nachforschungsverbot für alle Versicherungen vor. Die grüne Fraktion unterstützt daher diese Mehrheit und lehnt die Minderheitsanträge ab.

Folgende Gründe sprechen für ein konsequentes Nachforschungsverbot: Wird hier die Türe geöffnet, steigt über kurz oder lang der Druck auf die übrigen Versicherungen. Ist eine Tür im Bereich der Genetik, deren Wissen tagtäglich ansteigt, einmal geöffnet, so kann sie sicher nicht mehr geschlossen werden. Diese Erfahrungen haben wir mit allen neuen Technologien gemacht. Darum müssen wir uns bewusst sein, dass die medizinische Forschung voranschreitet, unaufhaltsam und natürlich auch als Chance, dies sei betont. Die Aufgabe des Gesetzgebers aber ist es, den Schutz vor Missbrauch sicherzustellen. Denn was wird geschehen? Der Anreiz für ein Versicherungssystem wird sein, dass zum Beispiel tiefere Prämien angeboten werden, wenn [PAGE 458] Gen-Tests - natürlich freiwillige - vorliegen, und höhere, wenn keine Gen-Tests vorhanden sind.

Das Prinzip der genetischen Untersuchungen wird sich dann in der Versicherungspraxis allmählich durchsetzen. Hatten wir nicht bei den HIV-positiven Menschen die gleiche Diskussion? Heute verlangen die privaten Versicherungen diese Tests zur Abklärung des Risikofaktors. Viele Menschen werden dadurch ausgeschlossen.

Die Europäische Bioethikkonvention verbietet klar präsymptomatische genetische Untersuchungen zum Zwecke der Versicherung. Es stimmt: Zur Abfrage und Verwertung der bereits bekannten Daten äussert sie sich nicht; dies ist nämlich sehr heikel und in ganz Europa sehr umstritten. Die Länder Europas zeigen sich darum auch in dieser Frage bis heute zurückhaltend. Viele Länder haben ein Moratorium, einzelne Länder ein Verbot, und wenige Länder erlauben die Verwertung von bereits bestehenden genetischen Tests. Haben wir hier in der Schweiz ein klares Nachforschungsverbot, sind wir also in guter Gesellschaft, geben ein entsprechendes Signal, vor allem auch an die Arbeitsgruppe, die nämlich am Erarbeiten eines Zusatzprotokolls zur Bioethikkonvention ist.

Noch einmal ein Wort zur Genetik allgemein, zu unserer kritischen Haltung gegenüber den Folgen der Genetik in Bezug auf die Versicherungen: Es ist nicht allein die Angst vor dem so genannten gläsernen Menschen; es ist die Befürchtung, dass die Genetik überschätzt wird, dass die Diagnosemöglichkeiten weit über tatsächliche Therapiemöglichkeiten hinausgehen. Es ist immer wieder die Frage, was wir überhaupt mit all diesem Wissen anfangen werden. Eine genetische Konstitution haben wir alle, Veranlagungen für mögliche Krankheiten haben wir ebenfalls alle; wir werden nicht kränker, weil wir diese kennen. Wie und in welchem Umfeld wir leben, ist aber für den tatsächlichen Ausbruch dieser möglichen Krankheiten entscheidender. Das dürfen wir nie vergessen, besonders in diesem Versicherungsbereich nicht. Private Lebensversicherungen und Invaliditätsversicherungen haben nämlich schon immer genau mit diesen Risikofaktoren gearbeitet.

Die grüne Fraktion bittet Sie also, hier beim Nachforschungsverbot die Mehrheit zu unterstützen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.