Lexipedia

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-03-18

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Am 19. Februar 2002 wurde die Motion eingereicht. Die UREK hat damals mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, die die Problematik [PAGE 474] des Kulturlandverlustes durch wachsende Waldränder thematisiert.

Auslöser der Motion war die parlamentarische Initiative Hassler Hansjörg 01.443. Herr Hassler beantragte mit seiner Initiative, den Begriff des Waldes in Artikel 2 des Waldgesetzes enger zu fassen und neu zu definieren und die Bestimmungen im zweiten Kapitel über den Schutz des Waldes vor Eingriffen zu lockern. Herr Hassler argumentierte in seiner Begründung wie folgt: "Rund ein Drittel der Fläche der Schweiz ist zurzeit mit Wald bedeckt. Allein zwischen 1985 und 1995 hat die Waldfläche um vier Prozent zugenommen, wie dem Landesforstinventar zu entnehmen ist. Gemäss der vom Bundesamt für Statistik kürzlich präsentierten Arealstatistik hat der Wald in den letzten zwölf Jahren um 184 Quadratkilometer zugenommen." Weiter unten präzisiert Kollega Hassler wie folgt: "Im Jahre 1902 wurde in Anbetracht der damaligen Situation ein Bundesgesetz für den Schutz des Waldes eingeführt. Seither geniesst der Wald einen umfassenden Schutz. Das Gesetz hatte damals zweifelsohne seine Berechtigung. Aber heute ist dieser einseitige Schutz des Waldes im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Kulturland nicht mehr gerechtfertigt. Obwohl die Waldfläche sich sehr stark ausdehnt, sind Rodungen grundsätzlich verboten, und es müssen für Rodungen Ersatzaufforstungen vorgenommen werden."

Ihre Kommission kam dann bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Hassler zum Schluss, dass die Stossrichtung, welche der Initiant anstrebt, grundsätzlich richtig und auch zielgerichtet ist. In Anbetracht der Vorbereitungen zur Revision des Waldgesetzes - ich erinnere Sie daran, dass das Projekt Waldprogramm Schweiz (WAP) damals in seiner Entstehungs- und Ausrichtungsphase war - regte diese anstehende Revision vermutlich dazu an, das Anliegen nicht über das Instrument der parlamentarischen Initiative, sondern zielgerichteter über das Instrument einer Kommissionsmotion zu verfolgen. Vor allem aus diesem Blickwinkel heraus und vor allem auch aufgrund der Verfahrensökonomie hat sich dann Ihre Kommission für diese Motion entschieden.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die eingereichte Kommissionsmotion grundsätzlich sehr viel Verständnis für das Anliegen signalisiert. Ich stelle nun Herrn Bundesrat Leuenberger eine Frage. Sie haben geschrieben: "Die Problematik der einwachsenden Kulturlandflächen ist also erkannt und wird im Rahmen des Waldprogrammes Schweiz bearbeitet. Ob die optimale Lösung des Problems in einer Änderung der Waldgesetzgebung besteht, kann erst aufgrund des Ende 2003 vorliegenden Syntheseberichtes abschliessend entschieden werden." Nun liegt dieser Synthesebericht, also der Bericht des WAP, vor. Wir haben Kenntnis dieses Berichtes, und nach meiner persönlichen Meinung wäre es vermutlich sinnvoll - nachdem wir den Inhalt nun kennen -, wenn der Bundesrat, in Kenntnis der jetzigen Situation und des Expertenberichtes, sich damit einverstanden erklären könnte, die Motion als solche entgegenzunehmen. Es würde vermutlich auch in diesem Saal die Debatte verkürzen. Auf jeden Fall hält die Kommission ganz klar an der Motion fest, und sie möchte nicht die unverbindliche Form des Postulates, wie sie der Bundesrat beantragt hat, gewählt wissen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion zu überweisen.