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AB 41931

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Altlasten sind Sünden aus der Vergangenheit, begangen von unseren Eltern und Grosseltern. Sie stammen aus einer Zeit, in der Umweltschutz für die meisten noch ein Fremdwort war. Man wusste noch wenig über die Folgen, welche das planlose Verbuddeln von Abfällen oder die unkontrollierte Anwendung verschiedenster Chemikalien dereinst haben könnten. Manchmal wollte man es einfach nicht wissen, obwohl schon damals erste Mahner vor den Konsequenzen warnten.

Das Vorsorgeprinzip ist ein grundlegender Pfeiler unseres Umweltrechtes. Altlasten sind der beste Beweis für die Wichtigkeit dieses Prinzips. Heute wären wir froh, wenn unsere Eltern und Grosseltern dieses Vorsorgeprinzip bei ihrem Umgang mit Abfällen und giftigen Chemikalien bereits angewandt hätten, auch wenn es damals noch keine abschliessenden Beweise für die Schädlichkeit ihres Tuns gab. Denn diese damalige Missachtung des Vorsorgeprinzips wird uns nun zum Verhängnis. Wir müssen Milliarden von Franken investieren, Geld, das wir eigentlich für ganz andere, volkswirtschaftlich viel sinnvollere Sachen einsetzen könnten. Heute beklagen wir die wirtschaftlichen Folgen, welche entstanden sind, weil unsere Vorfahren das Vorsorgeprinzip missachtet haben.

Wir sollten uns aber vor Augen halten, dass wir auch heute leider noch nicht viel klüger geworden sind. Wir handeln immer noch so wie unsere Eltern und Grosseltern. In vielen Bereichen verhalten wir uns genauso wie damals. Ich nenne nur einige Beispiele aus dem Umweltbereich: den Treibhauseffekt, den Atommüll, die Gentechnologie oder unseren immer noch sehr sorglosen Umgang mit Pestiziden und anderen giftigen Chemikalien. Wie oft hören wir auch heute noch, dass man erst etwas unternehmen solle, wenn die Zusammenhänge bis ins letzte Detail bewiesen seien. Dass das Unheil zu diesem Zeitpunkt häufig längst angerichtet sein wird, kümmert viele von uns heute noch nicht. Wenn wir demnächst in diesem Saal über die Einführung der CO2-Abgabe verhandeln werden, wird für etliche von Ihnen das Vorsorgeprinzip leider wieder einen sehr kleinen Stellenwert haben. Ich fürchte, auch unsere Kinder werden über uns den Kopf schütteln und uns dereinst unsere Altlasten vorwerfen. So müssen halt wohl auch unsere Kinder riesige Summen in die Sanierung von Altlasten investieren.

Neben dem Vorsorgeprinzip ist das Verursacherprinzip ein zweites zentrales Prinzip des schweizerischen Umweltrechtes. Wer an der Umwelt einen Schaden verursacht, soll auch dafür bezahlen. Dieses eigentlich logische und gerechte Prinzip wurde allerdings bis anhin bei den so genannten Bauherren-Altlasten nicht respektiert. Wer also auf einer Altlast sitzt, die nicht nach Altlastenverordnung saniert werden muss, der muss selber für die Beseitigung des verschmutzten Erdreiches bezahlen, auch wenn er überhaupt nichts zur Entstehung dieser Altlast beigetragen hat. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns in diesem Saal einig: Das ist stossend und muss dringend korrigiert werden!

Die Befürchtung des Bundesrates, dass Bauherren unnötige Luxussanierungen veranlassen, wenn sie nicht mehr selber für die Kosten aufkommen müssen, ist nicht stichhaltig. Auch in der Kommission konnte uns der Bundesrat diese Position nicht darlegen. An solchen Luxuslösungen hat einerseits niemand ein Interesse, andererseits besteht auch mit der neuen Regelung kein Anlass dazu, unnötige Arbeiten zu bezahlen.

Neben der klaren Verankerung des Verursacherprinzips bei der Behebung von Bauherren-Altlasten enthält die Vorlage auch einige weitere Punkte, welche eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht bringen: So soll z. B. das Gemeinwesen die Kosten für Untersuchungen übernehmen, wenn sich herausstellt, dass gar keine Altlast vorhanden ist. Und es wird ein Anreiz für die Kantone geschaffen, das Erstellen der Altlastenkataster zügig voranzutreiben.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die grüne Fraktion, die Vorlage in der Form, wie sie von der UREK unseres Rates behandelt und verabschiedet worden ist, auch hier im Plenum gutzuheissen.

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