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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2004-03-18

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Vorsorge ist billiger als Nachsorge. Unsere Volkswirtschaft schlägt sich nun mit den Kosten herum, die aus einigen Jahrzehnten unsorgfältiger Behandlung von Abfällen entstanden sind. Diese Nachsorgekosten können durchaus existenziell sein. Wir haben uns in der Subkommission mit Einzelfällen befasst. Es ist so, dass heute gewisse Areale, zum Beispiel nach dem Konkurs einer Chemiefirma, nicht mehr versteigert, also veräussert, werden können, weil der Standort so stark von Altlasten belastet ist, dass die Kosten der Altlastenentsorgung den Wert des Bodens um ein Mehrfaches übersteigen. Das sind Einzelbeispiele, mit denen sich die Kantone zurzeit herumschlagen müssen.

Wir halten die Postulate dieser Revision für richtig, denn eine gute Klärung der Kausalitäten ist auch für die [PAGE 471] Prävention wichtig. Es ist wichtig, dass Verursacher wissen, dass sie auch Jahrzehnte nach der Ablagerung von Abfällen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn diese Ablagerung unsorgfältig durchgeführt wird.

Andererseits sieht diese Revision auch vor, dass Bodenbesitzer, die selber nicht zu den Verursachern gehören, besser geschützt werden als bisher. Namentlich sieht die Neuregelung vor, dass die Kantone die Kosten für Untersuchungen tragen, wenn sich der Standort als nicht belastet erweist - wofür bisher die Hauseigentümer aufkommen mussten.

Wir finden diese Revision in allen Teilen richtig. Ich möchte hier nicht wiederholen, was Herr Hegetschweiler im Detail ausgeführt hat. Er hat ziemlich genau das wiedergegeben, was auch aus der Sicht unserer Fraktion zu sagen ist. Wichtig scheint uns auch, dass die Schiessanlagen aufgrund dieses Gesetzes Beiträge erhalten, damit die Sanierungskosten von den Kantonen besser getragen werden können.

Die Ängste des Bundesrates, dass nun plötzlich eine Vielzahl von Bauherren-Altlasten sozusagen wegen diesem Gesetz ausgehoben und entsorgt werden müssten, teilen wir überhaupt nicht. Es besteht, rechtlich gesehen, kein Anlass, an diesen Altlasten zu rühren, die ja meistens erst beim Aushub für einen Neubau an den Tag kommen.

Deshalb möchten wir der Vorlage integral zustimmen und empfehlen Ihnen, dasselbe zu tun.

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