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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2004-03-02

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Auch ich möchte Sie bitten, das Anliegen von Kollege David als Motion zu überweisen.

Er hat schon einiges erwähnt. Ich möchte dem noch einige Worte hinzufügen. Die Halbwertszeit des Wissens wird immer kürzer. Allein diese Tatsache erfordert von allen die Bereitschaft für lebenslanges Lernen. Vor dem Hintergrund, dass lebenslanges Lernen für alle zu einer Notwendigkeit geworden ist, erscheint mir die steuerliche Praxis heute nicht gerechtfertigt. Zudem wird von allen Mitarbeitenden "employability" gefordert, was zwangsläufig eine ständige Weiterbildung in allen beruflichen Bereichen beinhaltet. Es reicht heute nicht mehr aus, auf einem spezialisierten und eng definierten Berufsfeld gut zu sein. Vielmehr wird heute erwartet, dass Mitarbeitende ein breites Wissensfeld abdecken. Im momentanen und sicher auch künftigen wirtschaftlichen Umfeld ist die Fähigkeit zu vernetztem Denken für den beruflichen Erfolg unabdingbar. Daher mutet es sehr befremdend an, dass ausgerechnet eine realistische Ausbildung wie die der Fachhochschule für Wirtschaft, welche diese Fähigkeiten in hohem Masse entwickelt, nicht als Weiterbildung im Sinne der Vertiefung der beruflichen Fähigkeiten betrachtet wird.

Schliesslich ist für mich die Regelung, dass nur die Kosten der Vertiefung und Aktualisierung im gelernten Beruf als steuerabzugsfähige Ausgaben anerkannt werden, nicht nachvollziehbar. Es ist allgemein bekannt, dass der Erstberuf heute oft nicht mehr ein Leben lang ausgeführt wird. Die Arbeitnehmenden führen während der gesamten Erwerbstätigkeit zunehmend mehrere verschiedene Berufe aus. Die Lebens- oder Dauerstelle gibt es heute nicht mehr, das wissen wir. Zudem verändern sich die Branchen im Angebot an Arbeitsstellen sowie im Inhalt der Arbeitsstellen. Aus dieser Tatsache heraus sind alle Arbeitstätigen aufgefordert, für die eigene Arbeitsmarktfähigkeit zu sorgen und auch Möglichkeiten für den Aufbau einer zweiten oder gar dritten Karriere in Betracht zu ziehen. Es wäre aus meiner Sicht für die Volkswirtschaft verheerend, wenn die jetzige steuerliche Praxis die Lern- und Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmenden reduzieren oder gar stoppen würde. Dies hätte automatisch eine Reduktion der qualifizierten Arbeitskräfte zur Folge.

Aufgrund all dieser Tatsachen bin ich der Meinung, dass es richtig ist, die Anliegen von Herrn Kollege David als Motion zu überweisen.