Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-03-02
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-02
Wortprotokoll
Ich kann mich kurz fassen. Wir sind uns hier ja einig, dass Weiterbildungskosten abzugsfähig sein sollen. Das ist nicht umstritten. Es geht ja nur um die Frage: Wie soll das jetzt umgesetzt werden? Herr David sagt: Motion! Der Bundesrat sagt: Postulat, wir müssen noch prüfen! Aber es gibt doch nichts mehr zu prüfen, sondern es gilt schlicht und einfach umzusetzen.
Worum geht es? Wir sind uns einig, dass Auslagen für Weiterbildung - das sind Aufwendungen, welche die Berufstätigen auf sich nehmen müssen, um ihrer beruflichen Stellung gewachsen zu bleiben und die Erhaltung und Sicherung der erreichten beruflichen Stellung dienen - abzugsfähig sein sollen. Herr David verweist nun auf Artikel 30 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung und sagt, man solle sich im Steuerrecht kongruent zum Berufsbildungsgesetz verhalten. Das ist richtig! Es besteht auch nicht die Gefahr, dass hier Probleme entstehen, weil das Berufsbildungsgesetz in Artikel 31 sagt: "Die Kantone sorgen für ...." In Artikel 32 heisst es: "Der Bund fördert ...." Also wird eine Übereinstimmung bestehen in diesem Land, was eben unter Weiterbildungskosten zu verstehen ist. Dann geht es nur darum, dass man dieses Begriffsverständnis ins Steuerrecht überführt und dafür sorgt, dass es landesweit so angewendet wird. Darum geht es! Es kann doch keine Rede davon sein, dass man dazu noch Berichte verfassen muss. Die Motion sagt in einer offenen Formulierung vielmehr "welche klarstellt" und "im Sinne von". Jetzt kann man das im Rahmen der Gesetzgebung noch im Detail ausgestalten.
Auch den Bedenken, die Herr Lauri geäussert hat, kann im Rahmen der Gesetzgebung problemlos Rechnung getragen werden. Ich bin deshalb der Meinung, es sei nun richtig, dafür zu sorgen, dass eine einheitliche Praxis besteht, ein Ziel zu verwirklichen, das wir alle unterstützen. Es geht doch darum, dass nicht der Staat Geld in die Hand nimmt und diese Leute unterstützt, sondern dass er sie in steuerlicher Hinsicht entlastet. Ich bin der Meinung, dass dieses Anliegen nun nicht mehr auf dem Weg des Postulates geprüft werden soll, sondern dass man diese Prüfung in der Form der konkreten Gesetzgebung an die Hand nehmen soll.
Deshalb bin ich der Meinung, wir sollten die Motion überweisen.