Schweiger Rolf · Ständerat · 2004-03-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Ich bin der erste Sprecher, der nicht Kommissionsmitglied ist. Ich möchte deshalb hier allgemeine Erwägungen anstellen: Ich bin stolz darauf, in einem Land zu leben, das die Freiheit des Menschen - auch die Freiheit des jungen Menschen - als zentrale Richtschnur seines Handelns annimmt. Ich bin stolz, in einem Land zu leben, das den Grundsatz lebt, dass jeder Mensch nach seiner Façon selig werden kann. Ich bin mir bewusst und akzeptiere, dass die Freiheit des Menschen nie eine unbeschränkte sein kann. Der Staat hat das Recht, die Freiheit des Menschen einzuschränken und menschliche Verhaltensweisen zu sanktionieren. Dabei müssen aber zwei Fälle ganz klar unterschieden werden:
Das Recht des Staates, die menschliche Freiheit einzuschränken, besteht immer dann, wenn damit die Freiheit eines anderen gewährleistet wird. Es wird in der Cannabisdebatte vielfach vorgebracht, der Staat bestrafe ja auch jeden, der ein Rotlicht überfahre, und das wird als Legitimation dafür genommen, dass man den Cannabiskonsum verbieten kann. Völlig falsch! Die Vorschrift, sich an ein Rotsignal halten zu müssen, wurde deshalb erlassen, weil dies - etwas pathetisch gesagt - für das menschliche Zusammenleben im Strassenverkehrsraum notwendig ist.
Völlig anders sieht die Situation für den Staat dann aus, wenn er etwas sanktionieren will, um den Menschen vor sich selbst zu schützen. Selbstverständlich hat er dieses Recht, aber die Intensität des Schutzbedürfnisses, das der Mensch haben muss, ist eine relativ hohe. Bei harten Drogen ist es klar, dass der Staat berechtigt ist zu sagen: "Hier schränke ich dir, Mensch, deine Freiheit ein." Wenn die Gefährdung des Menschen eine minder grosse ist, dann hat der Staat das Recht nicht, eine Tätigkeit zu sanktionieren.
Die Schweiz und der grosse Teil der Länder haben völlig richtig gehandelt, indem sie nach einigen Irrwegen erkannt haben, dass z. B. eine strafrechtliche Sanktionierung des Nikotin- oder Alkoholkonsums so nicht angehen kann. Die ganz banale Frage, die sich uns heute stellt, ist die: Hat Hasch graduell, quantitativ das grössere Gefährdungspotenzial, als es Nikotin und Alkohol haben? Wer diese Frage bejaht, hat eine gewisse Berechtigung einzutreten. Wer aber zur Erkenntnis kommt - fairerweise muss man auch zu dieser Erkenntnis kommen; ich glaube, alle Erkenntnisse sprechen dafür -, dass Alkohol und Nikotin in die genau gleiche Kategorie gehören, hat die Berechtigung nicht, Cannabiskonsum zu bestrafen, nur weil Cannabis, und das ist das emotionale Element im Ganzen, primär von der Jugend genommen wird.
Nun komme ich zur Jugend: Die Persönlichkeitsbildung des Menschen ist ein extrem komplexer Vorgang. Und wir alle, die Eltern sind, machen die Erfahrung, dass die Persönlichkeitsbildung des jungen Menschen aus mehreren Komponenten besteht. Ich erwähne hier zwei Komponenten: Es ist einerseits die Rebellion gegen das Bestehende, es ist andererseits die Anpassung innerhalb der gleichen Altersgruppe.
Die Rebellion des jungen Menschen gegenüber Autoritäten - sei es nun die Autorität der Eltern oder des Staates - tritt immer dann ein, wenn der Junge, der subjektive Junge von selbst nicht einsieht und nicht bereit ist einzusehen, warum die Autorität ihm irgendetwas verbieten will. Die ganze Gedankenwelt des Jungen ist an sich ganz einfach zu fassen: Der Junge sieht, dass Alkohol erlaubt ist, dass Nikotin erlaubt wird, und er kann sich nicht vorstellen, warum ihm Cannabis nur deshalb, weil er jung ist, verboten werden soll. Die Folge ist, dass die Attraktivität von Cannabis steigt, gerade weil der Junge rebellieren will. Ich wage folgende Behauptung: Wenn eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums und parallel dazu eine saubere Aufklärung der Jugend erfolgen, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit eher, dass die gleiche Anzahl Jugendlicher, wie das heute der Fall ist, Hasch raucht. Die heutigen Jungen - und daran glaube ich - sind ebenfalls Geschöpfe, die zur Selbstverantwortung fähig sind. Aber lassen wir sie diese Selbstverantwortung auch leben.
Zur Stigmatisierung: Ich gebe Ihnen ein Beispiel, über das Sie vielleicht etwas lachen. In einer Akademikerfamilie, in der der Vater in einer Studentenverbindung ist, kommt der sechzehnjährige Sohn beschwipst nach Hause. Am anderen Morgen lächeln sich Vater und Mutter an und sagen ganz stolz: Unser Junge wird langsam erwachsen. Wenn in der gleichen Familie der gleiche Junge heimkommt und gesteht, dass er Hasch geraucht hat, ist er in bestimmten Kreisen stigmatisiert. Er wird aber beispielsweise auch in seinem Berufsleben oder in anderen Bereichen stigmatisiert, weil wir immer noch von der Fiktion ausgehen, man könne die Rauschmittel Alkohol und Nikotin durchaus tolerieren, ihr Konsum würde gesellschaftlich nicht stigmatisieren, der Konsum von Hasch aber stigmatisiere.
Denken wir doch auch an diese Komponente; denken wir doch auch an unsere Jungen und fragen wir uns, ob es richtig ist, sie in eine völlig andere Kategorie zu stellen als verschiedene von uns, die regelmässig ihr Schöppchen Alkohol trinken oder die - es sind etwas weniger - hin und wieder eine Zigarette rauchen. Ich bin dafür - ich bin vehement dafür! -, dass der Staat Mittel einsetzt, um die Jugend aufzuklären, was Cannabis ist. Aber ich bin ebenso vehement dagegen, dass der Staat eine strafrechtliche Sanktion ergreift und die jungen Leute damit in eine Ecke hineindrängt, in die sie nicht gehören.
Ich bitte Sie also inständig einzutreten. Wenn Modalitäten geschaffen werden müssen, schaffen wir sie. Aber wir als Parlament können doch vor lauter Angst, es könnte allenfalls eine Regelung vergessen oder nicht genügend durchgedacht werden, Sachen nicht permanent zurückweisen und nicht darauf eintreten. Wir sind Gesetzgeber. Warum sollen wir nicht den Mut haben, Fehler, die wir allenfalls erkannt [PAGE 26] haben, im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auch selbst zu beheben? Sind wir so einfache Typen, dass wir bei allem, was wir tun werden, zuerst die Vorschriften, die Anordnungen und die Ideen der Verwaltung und des Bundesrates kennen sollten? Bei aller Hochachtung vor dem Bundesrat, ich fühle mich in der Lage, bei gewissen Dingen selbst zu entscheiden, was ich richtig finde, und dies auch im Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.