Hofmann Hans · Ständerat · 2004-03-02
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-02
Wortprotokoll
Ich habe den gleich lautenden Antrag eingereicht, weil es auf der Fahne keinen Minderheitsantrag aus der Kommission hatte. Ich wusste nicht, dass so einer noch kommen würde. Gestatten Sie mir, dass ich auch meinen Antrag kurz begründe.
Am 7. März 2000, also vor fast genau vier Jahren, diskutierten wir im Ständerat drei Standesinitiativen zur Drogenliberalisierung, eine davon auch aus dem Kanton Zürich. Ich habe diese damals mit gemischten Gefühlen, wie ich sagte, vertreten und Sie gebeten, ihr Folge zu geben. Der [PAGE 20] Bundesrat hat dann am 9. März 2001, also vor fast genau drei Jahren, seine Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vorgelegt. Nachdem der Ständerat die bundesrätliche Vorlage in verschiedenen Punkten abgeändert und am 12. Dezember 2001 bei mehreren Enthaltungen mit 25 zu 0 Stimmen beschlossen hatte, ist der Nationalrat auf diese Vorlage nun gar nicht eingetreten. Als Zweitrat kam er mehrheitlich zur Überzeugung, dass der Bundesrat in Sachen Drogenpolitik nochmals über die Bücher gehen solle, dass eine Neubeurteilung heute angezeigt sei.
Mit seinem Gesetzentwurf aus dem Jahre 2001 - die Vorarbeiten dieser Gesetzgebung gehen weit in die Neunzigerjahre zurück, die Vernehmlassung fand schon 1999 statt - hat der Bundesrat eigentlich nur den damaligen Ist-Zustand legalisiert. Das heisst, er hat das Gesetz den Realitäten angepasst. Auf Seite 3718 der Botschaft sagt er das auch klipp und klar: "Die vorgeschlagene Revision ist daher in weiten Teilen der Nachvollzug dessen, was sich in der Praxis in den vergangenen Jahren entwickelt hat." Aus heutiger Sicht ist dies eine eher magere Begründung des Bundesrates, es sei denn - und das war damals offenbar noch so -, die Realität habe im Grossen und Ganzen seiner Wunschvorstellung entsprochen. Meiner Wunschvorstellung entspricht die Realität in der Drogenpolitik nicht.
Nicht nur die Drogensituation in der Praxis hat sich seither aber verändert, sondern es sind namentlich auch aus dem Ausland neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Schädlichkeit von so genannt weichen Drogen hinzugekommen. Mehr und mehr muss heute leider festgestellt werden, dass die Drogenkonsumentinnen und -konsumenten immer jünger werden, dass sich ihre Anzahl erhöht und dass Haschisch und Marihuana bei Jugendlichen heute - im Gegensatz zu früher, als Cannabis nach Alkohol und/oder Nikotin meist die Zweit- oder Drittdroge war - vermehrt Erstdrogen sind.
Hat vielleicht unsere Drogenpolitik dazu beigetragen, oder mit anderen Worten, hat unsere Drogenpolitik etwa versagt? Diese Frage ist heute sicherlich nicht unberechtigt. Mehr und mehr zeigt sich zudem, dass die schweizerische Drogenpolitik nicht nur in Europa, sondern weltweit etwas isoliert dasteht. Rundherum werden die Gesetze zum Teil recht drastisch verschärft, während wir in Richtung Liberalisierung schreiten. Die Befürchtung, dass die Schweiz in ihrem Alleingang zum europäischen Einkaufszentrum für Cannabisprodukte werden könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Wo weiche Drogen leicht zu haben sind, befinden sich die harten Drogen in nächster Nähe. Auch das ist eine Erkenntnis, die sich erhärtet hat.
Aber bereits so genannt weiche Drogen - und das belegen neue wissenschaftliche Studien - reduzieren nachweislich die Lern- und Leistungsfähigkeit von Jugendlichen und vermindern so auch in wesentlichem Ausmass ihre Zukunftschancen. Das wollen wir mit Sicherheit nicht. Früher enthielten Cannabispflanzen einen THC-Gehalt von 0,5 bis 3 Prozent. Heute werden Pflanzen mit bis zu zehnmal so hohem THC-Gehalt gezüchtet. Das macht den Konsum nun wirklich gefährlich.
Glauben Sie mir: Es wird parallel zu einem legalen und gesetzlich geregelten Markt, wie ihn jetzt die Kommissionspräsidentin Christiane Brunner dargelegt hat, immer auch noch einen schwarzen Markt mit Stoff in grösserer Menge und mit höherem THC-Gehalt geben. Bei häufigem und hoch dosiertem Gebrauch stellt sich unweigerlich eine psychische Abhängigkeit ein. Der Schritt zur harten Droge wird immer kleiner. Ein erhöhtes Risiko für Atemwegerkrankungen ist zudem auch erwiesen. Es ist deshalb heute unverantwortlich, den Konsum von Cannabisprodukten noch zu verharmlosen. Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse und neuer Erfahrungen ist es sicher angezeigt, unsere schweizerische Drogenpolitik nochmals gründlich zu hinterfragen und eine neue Interessenabwägung vorzunehmen.
Ich stehe nach wie vor zu unserer Vier-Säulen-Politik. Aber es gilt, die Bedeutung der einzelnen Säulen nochmals sorgfältig zu gewichten und sie allenfalls neu auszurichten. Auch unsere Kommission erkennt neuen Handlungsbedarf - das hat die Kommissionspräsidentin dargelegt - möchte aber die sich aufdrängenden Änderungen im Parlament vornehmen. Das ist meines Erachtens der falsche Weg. Die bundesrätliche Botschaft ist überholt und kann nicht mehr die Grundlage unserer Gesetzesberatung sein. Die Vorlage muss zurück an den Absender, an den Bundesrat. Diese Neubeurteilung und Neugewichtung unserer Drogenpolitik ist eine klassische Aufgabe der Exekutive, die ja letztlich auch die Verantwortung für den Vollzug trägt. Der Bundesrat muss unsere Drogenpolitik nochmals gründlich hinterfragen, sich mit den Kantonen absprechen und letztlich die sich aufdrängenden Schlüsse ziehen. Dann soll er dem Parlament mittels einer neuen Botschaft Bericht erstatten und Antrag stellen. Das ist bei dieser Ausgangslage der korrekte und meines Erachtens auch politisch richtige Weg.
Ich bitte Sie deshalb, dem Nationalrat zu folgen und nun auf die Vorlage in der zweiten Lesung ebenfalls nicht einzutreten.