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David Eugen · Ständerat · 2004-03-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Ich bin Kommissionsmitglied und hatte an der ersten Sitzung teilgenommen. An der zweiten, als der Entscheid fiel, war ich im Ausland. Ich hätte nach dem Ergebnis der Kommissionsberatungen für Nichteintreten gestimmt und möchte das hier auch begründen.

Ich war ursprünglich für diese Vorlage - das gebe ich ganz offen zu -, weil ich den Eindruck hatte, damit liessen sich die Probleme lösen. Meine Meinung habe ich geändert, nachdem ich viele Gespräche mit Eltern und Lehrern geführt hatte. Aufgrund dieser Gespräche bin ich zum Schluss gekommen, dass diese Vorlage den Betroffenen nichts bringt, gar nichts. Sie hat eine falsche Zielrichtung. Die Politik hat nach meiner Meinung nicht hinreichend erkannt, wo das Problem bei den Direktbetroffenen liegt, bei den Eltern, den Schülern, natürlich auch bei den Lehrern - dort, wo sich das Ganze abspielt. Ich glaube, mit dieser Vorlage lässt der Gesetzgeber die Betroffenen allein. Sie erwarten von uns als Gesetzgebern, dass wir ihnen eine klare Rahmenordnung vorgeben, dass wir ihnen eine Ordnung geben, an der sie sich auch bei ihrer Erziehungsaufgabe festhalten können. Sie erwarten klare Regeln, und sie erwarten auch Vorgaben des Gesetzgebers, was bei Regelverstössen zu tun ist, welche Sanktionen zum Zug kommen.

Diese Vorlage konzentriert sich auf Liberalisierung und Prävention. Mit Liberalisierung und Prävention werden wir diesen Bedürfnissen nicht gerecht. Die so genannte vierte Säule, die Repression, muss klar und eindeutig auch mit einbezogen werden. Das ist mein Vorwurf an diese Vorlage: Sie bezieht das nicht, oder jedenfalls nicht hinreichend ein. Es wird immer wieder geltend gemacht, dass sich die jetzige Repression mit dem Strafgesetz ja nicht bewährt habe, darum müsse man generell die Repression abschaffen. Es stimmt, die Strafrechtsrepression war keine gute Lösung. Dabei muss man sich klar werden, was wir überhaupt haben: Wir haben für den Konsum das Mindeststrafrecht, das Übertretungsstrafrecht, also Bussen; wir haben für den Cannabiskonsum das Regime der Parkbussen. Dass dieses Regime kein taugliches ist, um dieses Problem auf der Repressionsseite in den Griff zu bekommen, ist für mich auch klar.

Man kann diese Sanktionen nicht mit Polizeibussen durchsetzen, aber es braucht Sanktionen. Nach dem, was man in diesen Fällen in der Praxis erlebt, sehe ich Sanktionen viel eher im Disziplinarbereich, d. h., die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen auch mit Disziplinarmassnahmen konfrontiert werden können. Das ist nicht Kriminalisierung, sondern nach meiner Überzeugung eine Erziehungsmassnahme, die aber auch einen Sanktionscharakter hat. Jenen, die sagen, sie wollten nur therapieren, nur beraten, den Lehrern nur Broschüren auf das Pult schicken, muss ich sagen, dass wir mit diesen Massnahmen das Ziel nicht erreichen.

Kollege Jenny hat vorhin ausgeführt, wir hätten ja Jugendschutz. Es stimmt, es steht diesbezüglich etwas im Gesetz. Aber es ist für mich - überlegen Sie sich das genau - schizophren, wenn sich bei einem Geschäft mit derselben Ware der Verkäufer strafbar macht und der Käufer straffrei ausgeht. Dass wir das im selben Gesetz sagen, ist eine schizophrene Einstellung und lässt sich nicht hinüberbringen. Warum macht sich derjenige, der die Ware verkauft, strafbar, und der Schüler, der sie kauft, bleibt straffrei? Wir müssen [PAGE 23] beide Verhalten sanktionieren, wenn auch nicht gleich. Es ist klar, dass wir den Verkäufer bei der Sanktion ganz anders behandeln müssen als den Käufer bzw. den Schüler, der das kauft. Aber auch gegenüber dem Schüler und der Schülerin muss eine Sanktion sein. An die Vorstellung, wonach man auf der einen Seite einfach sanktionslos therapieren und auf der anderen Seite das Problem mit harten, kriminalisierenden Strafen lösen kann, glaube ich nicht mehr. Im Speziellen glaube ich nicht daran, weil die Leute, die damit zu tun haben, damit auch nicht zurande kommen.

Herr Bundesrat Couchepin hat dem Nationalrat gesagt, er solle bitte seine Verantwortung wahrnehmen. Natürlich: Jeder hat eine Verantwortung - die Lehrer, die Eltern, die Schüler selber. Aber ich finde, auch wir als Gesetzgeber haben eine Verantwortung, und diese besteht darin, die Verantwortungsträger in Schule und Elternhaus zu stützen. Das machen wir nach meiner Überzeugung mit dieser Vorlage nicht. Daher muss die Vorlage nochmals zurück an den Bundesrat. Wir können keine Rückweisung mehr beschliessen, was ich bedaure; es bleibt nur das Nichteintreten. Der Bundesrat muss sich mit diesem Aspekt auseinander setzen und uns, was die Repression anlangt, eine korrigierte Vorlage vorlegen. Mir geht es keineswegs darum, dass wir die Hände in den Schoss legen, das möchte ich ganz klar sagen, aber es muss eine andere Lösung gefunden werden.