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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-03

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03

Wortprotokoll

Diese Bemerkungen von Herrn Pfisterer und von Herrn Schmid werde ich bei unseren Arbeiten zur Gesetzgebung gerne aufnehmen. Es ist tatsächlich so, dass die Begründung der Motion und auch die Diskussion eigentlich nur von einem Fall ausgehen, nämlich vom Schutz der schweizerischen Mütter und der schweizerischen Kinder. Aber Sie müssen sehen, dass ein Übereinkommen immer auch andere Staaten betrifft, und andere Staaten haben auch andere Sitten. Man muss sich dann bei jeder Massnahme, die einem richtig erscheint, fragen, ob sie auch richtig ist, wenn sie an einem anderen Ort vielleicht ganz anders umgesetzt wird, auch wenn sie vielleicht gleich lautet. Das ist mit einzubeziehen.

Man muss sich auch im Klaren sein, dass diese Fälle ja eigentlich auf zwei Dinge zurückgehen. Einerseits gehen sie auf das Vorliegen besonders schwerer Beziehungsprobleme zwischen den Eltern zurück; das kann der Gesetzgeber nicht ändern, das ist nicht möglich. Andererseits gehen sie auf eine unbefriedigende Anwendung der von der Konvention vorgesehenen Schutzmechanismen durch die Vertragsstaaten zurück. Wenn das der Fall ist, wenn also in anderen Staaten diese Schutzmechanismen noch nicht einmal ins innerstaatliche Recht aufgenommen sind, ist hier ja vor allem der Druck in der Anwendung notwendig. Wir werden diese beiden Voten also beachten.