Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-03-03
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03
Wortprotokoll
Ich habe nur eine Bemerkung zu machen. Sie betrifft den Hauptpunkt der Revision, Artikel 4 Absatz 1 Litera e, wo es um die Befreiung von der Bewilligungspflicht beim Erwerb von Anteilen einer Wohnimmobiliengesellschaft durch Personen im Ausland geht.
Aufgrund eines Antrages stand nämlich die Frage zur Diskussion, ob dieser Verzicht auf die Unterstellung unter das Gesetz nur für den Erwerb von Anteilen an börsenkotierten Unternehmen gelten soll oder ob stattdessen auf den regelmässigen Handel abzustellen sei. Ohne diesem Antrag eine grundsätzliche Berechtigung abzusprechen, hat sich die Kommission für den Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, dies deshalb, weil sie damit den zusätzlichen administrativen Aufwand vermeidet, den die Prüfung bezüglich des regelmässiges Handels jeweils zur Folge hätte. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass es im Rahmen dieser Revision - das war ja auch, was wir im Zusammenhang mit dem Eintreten gehört haben - darum ging, im Hinblick auf eine allfällige Aufhebung der Lex Koller nur unbestrittene und unverfängliche Revisionspunkte aufzunehmen.