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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-03

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-03

Wortprotokoll

Es stehen folgende Fragen im Raum: Soll man dieses Gesetz jetzt revidieren, in einem - so sage ich mal - unbestrittenen Teilbereich, was natürlich im ganzen Grundstück- und Baubereich eine Verbesserung bringen würde und für die Wirtschaft wesentlich ist? Oder soll man abwarten, um dann dieses Gesetz überhaupt fallen zu lassen?

Wie in der Eintretensdebatte gesagt worden ist, hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Motion 02.3677, welche die Aufhebung des Gesetzes verlangt, entgegenzunehmen. Er ist aber der Auffassung, dass die vollständige Aufhebung eine sorgfältige Prüfung allfälliger raumplanerischer und allenfalls steuerrechtlicher Ersatzmassnahmen erfordert. Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass man der Bevölkerung sagen können müsste, wie bei einer Aufhebung der Lex Koller insbesondere der Ferienwohnungsbau gesteuert wird.

In der Kommission war auch der Leiter des Bundesamtes für Raumentwicklung anwesend. Er sagte, dass man mindestens ein Jahr bräuchte, wenn man diese Untersuchung in der ganzen Schweiz machen würde. Ich glaube, dass diese Untersuchung nicht notwendig ist. Wenn der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer überhaupt ein raumplanerisches Problem ist, dann konzentriert sich das auf relativ wenige Kantone und innerhalb dieser auf relativ wenige Orte. Es sind die Kantone Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis, und dort sind es natürlich nur wieder ganz spezifische Orte, in denen man das untersuchen müsste. Ich habe das Bundesamt für Raumentwicklung gebeten, innerhalb von zwei Monaten allein in diesen Orten einmal zu untersuchen, wie gross überhaupt der Anteil der Ferienwohnungen ist, die durch Ausländer erworben wurden. Es fehlen die Statistiken, aber es braucht ja eigentlich nur einen Brief an die Behörden in diesen Gemeinden, um zu erfahren, wie das in den letzten Jahren war. Dann hat man einmal eine Ahnung davon.

Aber ich empfehle Ihnen, dass Sie jetzt doch eintreten und diese Revision, diese Verbesserung, beschliessen. Sollte sich bis in einem Monat - es wäre jetzt noch gut ein Monat - zeigen, dass es unproblematisch wäre, eine Aufhebung vorzunehmen, haben wir die Möglichkeit, das dann im Zweitrat einzubringen. Wenn es aber raumplanerische oder steuerrechtliche Massnahmen erfordert, dann müssen Sie sich im Klaren sein, dass Sie dieses Gesetz nicht innert einem halben Jahr abschaffen werden. Raumplanerische oder sogar steuerrechtliche Massnahmen zu verfügen, welche dann in diesen Orten entsprechend zweckgerichtet Fuss fassen, ist eine längere Übung, weil es einfach kompliziert ist, auch wenn es wenige Orte betreffen sollte.

Darum bitte ich Sie, den Antrag Hess Hans abzulehnen, damit wir wenigstens diese Verbesserung jetzt vorantreiben. Wenn sich dann bis zur Beratung im Zweitrat zeigen sollte, dass man hier grade die Abschaffung angehen könnte, ohne dass man raumplanerische oder steuertechnische Massnahmen ergreifen müsste, kann der Zweitrat diese Korrektur vornehmen, und im Differenzbereinigungsverfahren hätten wir das dann erledigt.

Im Hinblick auf die Abwicklungsökonomie, aber auch im Hinblick auf die Ökonomie des Landes, bitte ich Sie doch, dieser kleinen Verbesserung, die jetzt die revidierte Lex Koller bringt, zuzustimmen.