Leuenberger Ernst · Ständerat · 2004-03-03
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Ich denke, wir müssen darauf aufpassen, was wir jetzt institutionell im Sinne haben. Nach meiner Meinung ist hier eine Premiere im Entstehen - zu diesem Schluss komme ich, wenn ich den Minderheitsantrag näher ansehe -, indem in diesem Zweikammersystem einer Kommission nur eines Rates ein Vetorecht eingeräumt werden soll. Das hat es nach meinem provisorischen Kenntnisstand in den bisherigen hundertfünfzig Verfassungsjahren [PAGE 43] institutionell nicht gegeben. Ich frage mich, ob es angezeigt ist, das jetzt einzuführen. Ich halte es für äusserst bedenklich, einer Kommission ein Vetorecht einzuräumen. Ein Vetorecht muss wenn schon Angelegenheit des Parlamentes sein, was dann aus Gründen des zeitlichen Ablaufes und der relativen Schwerfälligkeit praktisch nicht mehr möglich ist; ganz abgesehen davon, dass ich dem Herrn Bundesrat zustimme, wenn er uns auf das Tragen der Verantwortung aufmerksam macht: Entweder ist die Verantwortung hier, und dann wird sie hier getragen, oder sie ist dort, und dann wird sie dort getragen. Ich plädiere dafür - wie es Herr Inderkum vor wenigen Momenten getan hat -, dass der Bundesrat diese aussenpolitische Verantwortung trägt. Er möge uns konsultieren, und wir mögen ihm unsere Ratschlüsse mitteilen. Aber ein Vetorecht, falls man das ernsthaft in Betracht zieht, gibt es in diesem Zweikammersystem nur durch übereinstimmende Beschlüsse beider Kammern und ganz sicher nicht für Kommissionen - und ganz sicher nicht für die Kommission eines Rates. Das wäre eine Konstruktion, die wir hier in der Chambre de réflexion nie und nimmer beschliessen dürfen.
Noch ein kleines Wort, ich kann es mir nicht verkneifen: Diese ganze Geschichte hat ja irgendwie entfernt etwas mit diesem Flugsicherungsstaatsvertrag mit Deutschland zu tun. Ich darf Sie an ein nicht uninteressantes Detail erinnern: Natürlich war in diesem Vertrag eine Vorwirkung mit einem fixen Datum vorgesehen; es war dieser berühmte 27. Oktober. Der Bundesrat hat seine Botschaft und den Vertrag dem Parlament so vorgelegt, dass das Parlament im Normalfall diese Vertragsgenehmigung respektive Nichtgenehmigung hätte beschliessen können, bevor dieses Datum erreicht war. Es war dieser Rat hier, der Ständerat, der zweimal mit Mehrheit auf Antrag seiner vorberatenden Kommission beschlossen hat, die Beratung des Vertrages hinauszuschieben - im einen Fall sogar mit der ausdrücklichen Begründung, wir möchten doch mal ausprobieren, wie sich diese vorwirkungshalber einzuführenden Massnahmen dann auswirken würden. Insofern würde ich darum bitten, dieses geschichtliche Beispiel des Flugsicherungsstaatsvertrages ganz sicher nicht als Begründung dafür anzuführen, dass wir hier dringend ein Vetorecht bräuchten - das nur eine Nebenbemerkung.
In der Hauptsache bitte ich Sie, sich noch einmal gründlich zu überlegen, ob es denn institutionell angezeigt sei, einer parlamentarischen Kommission - nicht dem gesamten Parlament - ein Vetorecht einzuräumen, und ob es zusätzlich angezeigt sei, ein solches Vetorecht nur der Kommission eines Rates einzuräumen.
Ich bitte Sie dringend, diesen Antrag der Minderheit zurückzuweisen; er ist ziemlich verfehlt.