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Kuprecht Alex · Ständerat · 2004-03-09

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, an der bisherigen Haltung des Ständerates und somit an derjenigen des Bundesrates festzuhalten.

Gestatten Sie mir, dass ich grundsätzlich einmal festhalte, dass es bei den Sanierungsmassnahmen in diesen Vorsorgeeinrichtungen primär und ausschliesslich um die autonomen Versicherungskassen geht. Für Versicherte in Sammelstiftungen werden diese Sanierungsmassnahmen nicht zum Tragen kommen, weil die Sammelstiftungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen keine Unterdeckung haben dürfen.

Es muss das Ziel sowohl der Kassen als auch der Versicherten sein, dass die Versicherungseinrichtung möglichst schnell wieder auf gesunden Füssen steht. Es geht schliesslich darum, die Einkommenserhaltung und die Einkommenssicherung der Rentner - auch der künftigen Rentner - zu garantieren. Es stellt sich dabei die Frage: Was wäre denn die Alternative, wenn diese dritte Massnahme nicht vollzogen werden könnte? Die Alternative würde darin bestehen, dass bei den Versicherten zusätzliche Lohnabzüge gemacht werden müssten. Das würde jedoch bedeuten, dass die Einkommen mit sofortiger Wirkung zusätzlich reduziert würden. Das wäre für die Versicherten und ihre Familien sofort spürbar. Ich glaube, wir sind an einem Punkt angelangt, bei dem es nicht mehr zumutbar ist, Einkommen durch weitere Sozialabzüge zu reduzieren.

Dieser temporär reduzierte Mindestzins darf nicht überbewertet werden. Er hat Auswirkungen auf das Altersguthaben im Alter 65. Wenn jemand nun 30 oder 35 Jahre alt ist und dieser Zins temporär reduziert würde, während maximal fünf Jahren, dann bestünde absolut die Möglichkeit, dass das zu einem späteren Zeitpunkt, bei aufgelaufenen Überschussanteilen oder bei neu vorhandenen Beitragsreserven der Arbeitgeber, wieder ausgeglichen werden könnte. Es ist also nicht angebracht, diesen temporär reduzierten Mindestzins überzubewerten.

Ich möchte Sie deshalb bitten, an der bisherigen Haltung des Ständerates festzuhalten.