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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2004-03-10

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Auf dem Zusatzblatt "Anträge der Finanzkommission des Ständerates", korrigierte Fassung, geht es um zwei Sätze: Der erste Satz ist genau identisch mit dem ursprünglichen Antrag auf der Fahne, er wurde nur falsch abgeschrieben. Von der Finanzkommission neu eingebracht wurde der zweite Satz. Wir haben wieder aufgenommen, was der Bundesrat im ersten Satz gesagt hat, und wir haben den zweiten Satz ergänzt. Es geht in meinem Verständnis - wenn ich das so zugespitzt sagen darf - um eine Frage der politischen Ehrlichkeit. Es geht um politische Ehrlichkeit den Kantonen gegenüber, aber auch um politische Ehrlichkeit der Sachpolitik gegenüber. Wir haben nach der Startphase in den GSK-Bereichen eine neue Bundesaufgabe vor uns. Diese Bundesaufgabe wird jetzt in diesem Gesetz formell festgelegt. Sie ist weder in der Bundesverfassung vorgezeichnet, noch ist sie in der BFT-Botschaft verbindlich vorgegeben - das war ein Planungsbericht. Es ist eine neue Bundesaufgabe; man hat uns gesagt, diese sei dann zahlenmässig mit etwa 120 Millionen Franken pro Jahr zu veranschlagen. Zusätzlich wird Druck durch mögliche Mehrkosten entstehen, die in erster Linie bei den Trägern, [PAGE 106] bei den Kantonen, anfallen werden. Das haben Herr Fünfschilling und Herr Schwaller unterstrichen. Von dort her wird Druck auf den Bund entstehen, seinerseits weitere Leistungen an die Träger zu erbringen. Das ist, glaube ich, der finanzpolitische Sachverhalt.

Wenn wir ehrlich miteinander umgehen, stellt sich für uns damit doch finanzpolitisch zunächst die Frage, wie man diesen Betrag allenfalls einsparen kann. Auf diese Frage hat man uns in der Finanzkommission keine ausreichende Antwort geben können. Ich verstehe das auch, man ist offensichtlich noch nicht so weit mit der Bearbeitung der Probleme. Man hat uns - wenn ich das so sagen darf - auf die Masterplanung zwischen Bundesverwaltung und Kantonen, die jetzt dann bearbeitet wird, verwiesen. Die folgende Frage stellt sich: Dürfen wir seriöserweise darauf vertrauen? Wir wissen ja nicht, was bei diesem Prozess herauskommt. Bei allem guten Willen aller Beteiligten ist das ein offener Prozess! Dass in diesem Prozess noch etliche - auch finanzpolitische - Fragen zu beantworten sind, das haben uns Herr Stadler und Herr Bieri sehr eindrücklich geschildert. Denken Sie etwa an den Zusammenhang mit den Master-Abschlüssen.

Wenn wir also ein finanzpolitisches Problem haben, wenn die Einsparungsproblematik nicht gelöst ist, wie müssen wir dann mit diesem Thema umgehen? Der Vorschlag der Finanzkommission besteht darin, so vorzugehen, wie wir auch sonst in derartigen Situationen vorgehen, nämlich wenigstens den Prozess einzuleiten, damit wir dieses Rationalisierungs- bzw. Einsparungsziel erreichen können. Auch diese "dünne" Mehrheit der Finanzkommission hat nicht die GSK-Bereiche irgendwie "erledigen" oder streichen wollen, sondern wir haben im Gegenteil einen möglichst sauberen Weg weisen wollen, damit man dieses Ziel erreichen kann. Das ist unsere Idee: Helfen, dass dieser Prozess zustande kommt.

Ich meine also: Wer die GSK-Bereiche längerfristig wirklich retten will, müsste eigentlich beiden Anträgen der Finanzkommission, mindestens aber jenem zur Übergangsbestimmung, zustimmen. Es geht also um drei Dinge: erstens um den Anpassungsprozess, zweitens darum - damit dieser Prozess überhaupt zustande kommt -, mit dem Bundesrat den Spielraum offen zu halten, und drittens darum, ein Gleichgewicht zwischen dem Umfang der Vorschriften und dem Umfang der Bundesleistungen zu gewährleisten. Hintergrund ist natürlich einerseits die Schuldenbremse, aber beim zweiten Satz des Antrages zu Ziffer III Buchstabe C Absatz 4 auch ein Föderalismusproblem, das wir schon lange haben. Gerade wer in einer Kantonsregierung mitgearbeitet hat, weiss, dass es von Anfang an ein Problem des Fachhochschulgesetzes war, dass der Bund in sehr weitem Ausmass mitredete, sich aber bei der Finanzierung vornehm zurückhielt. Aber es muss doch ein gewisses Gleichgewicht zwischen dem Ausmass des finanziellen Engagements und dem Ausmass der Vorschriften bestehen.

Dieser zweite Satz des erwähnten Antrages besagt nichts anderes als: "Bund, du musst dich entscheiden! Wenn du weiterhin so viel Einfluss nehmen willst, dann musst du dich auch entsprechend finanziell engagieren. Und wenn du das nicht kannst und willst, musst du dich inhaltlich zurücknehmen." Das scheint mir eine faire, eine offene und sinnvolle Antwort an die Kantone zu sein. Die Startphase war ja das Entscheidende; in der Startphase leistet der Bund etwas und hilft. Jetzt sprechen wir dann über die längerfristige Regelung nach der Startphase. In der Startphase war ein starkes Engagement des Bundes notwendig. Wir können dem Bundesrat und der Verwaltung nur gratulieren: Sie haben, zusammen mit den kantonalen Trägerschaften, in kurzer Zeit sehr viel erreicht. Das ist sehr erfreulich. Aber wie es längerfristig weitergeht, das können wir heute nicht sagen. Das können Sie uns nicht sagen, und das kann uns auch sonst niemand sagen. Also ist es vernünftig, wenn wir uns diesen Anpassungsprozess offen halten. Das und nichts anderes will die Finanzkommission. Und das scheint mir vernünftig.

Darum bitte ich Sie, mindestens diesen beiden Sätzen in der Übergangsbestimmung zuzustimmen - schon demjenigen des Bundesrates, aber auch demjenigen, den die Finanzkommission beantragt hat. Sie sind meines Erachtens ehrlich, Sie geben keinen Blankocheck, sondern Sie stehen zum Wort, das Sie heute geben. Denn sonst ist das doch nicht gewährleistet.