Germann Hannes · Ständerat · 2004-03-16
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-16
Wortprotokoll
Die Anhörung von heute Mittag mit den beiden Regierungsräten Notter und Wanner als Vertreter der Kantone hat mich beeindruckt. Sie haben ihre finanziellen Bedenken verständlich und nachvollziehbar dargelegt. Im Grundsatz teile ich ihre Vorbehalte in staatspolitischer und verfassungsmässiger Hinsicht punkto unserer Vorlage zur Berücksichtigung der kalten Progression bei der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung. Die Entstehungsgeschichte ist wahrlich kein Ruhmesblatt bundesrätlicher und parlamentarischer Gesetzgebungsarbeit. Und doch komme ich zum Schluss, dass das Parlament hier und heute handeln muss. Warum?
Eigentlich ist in Gesetz und Verfassung ja klar stipuliert, dass die kalte Progression ausgeglichen werden muss, und zwar immer dann, wenn 7 Prozent Teuerung aufgelaufen sind. Würden wir das bestehende Steuersystem beibehalten, könnte man die Umsetzung des gesetz- und verfassungsmässigen Ausgleichs der kalten Progression getrost dem Bundesrat überlassen, wie es da und dort vorgeschlagen worden ist. Doch mit dem Steuerpaket wird ein neues Steuersystem geschaffen. Neuerungen bringen zudem stets Unsicherheiten mit sich. Mit einer beispiellosen politischen und medialen Verwirrungskampagne wurden die beim Volk bestehenden Unsicherheiten derart verstärkt, dass der Bundesrat nun einfach handeln musste - nur fragte er sich zu Recht wie, sagte doch ein Schreiben des Bundesamtes für Justiz aus, dass die kalte Progression bereits im Steuerpaket enthalten sei. Dies entgegen der offensichtlichen Meinung des Parlamentes, denn die kalte Progression war bei der Behandlung des Steuerpaketes gar nie ein Thema.
In dieser verzwickten Situation gibt es nur einen Ausweg: Wir als gesetzgebende Instanz müssen festlegen, wie wir die kalte Progression ins neue System überführen wollen. Es liegt an uns, jetzt für klare Verhältnisse zu sorgen, dem Volk im Vorfeld der Abstimmung vom 16. Mai reinen Wein einzuschenken. Die Steuerzahlenden haben den Teuerungsausgleich zugute, und das müssen wir ihnen sagen. Wenn wir den Umsetzungsmechanismus jetzt festlegen, schaffen wir Transparenz und Sicherheit. Das sind wir den Stimmberechtigten mindestens so sehr schuldig wie den Ausgleich der kalten Progression. Und weil das eben so ist, ist auch der Vergleich von Kollege Frick mit dem EU-Beitrittsgesuch während laufender EWR-Abstimmungskampagne bestenfalls in zeitlicher Hinsicht oder vom zeitlichen Rhythmus her verständlich, aber inhaltlich ist er um 180 Grad verkehrt. Denn während die Bürger Anrecht auf den Ausgleich der kalten Progression haben, weil er eine verfassungsmässige und gesetzliche Bestimmung ist, war der EU-Beitritt damals, wie wir wissen, ja primär Wunschdenken des Bundesrates. Und das, meine ich, ist schon ein gewisser Unterschied.
Jetzt haben wir eine saubere Basis, die hier vorliegt, eine klare Basis. Auf dieser klaren Basis und auch im Wissen um die bei den Kantonsregierungen und bei den Gegnern der Vorlage vorhandenen Bedenken - vor allem punkto Verfassungsmässigkeit und kantonaler Hoheit - können die Stimmberechtigten am 16. Mai als oberste Instanz in unserer Demokratie einen souveränen Entscheid fällen.
Ich danke Ihnen für Ihr Eintreten und die Zustimmung zu den Anträgen der WAK.