Frick Bruno · Ständerat · 2004-03-16
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-16
Wortprotokoll
Am Anfang der ganzen Debatte, die wir führen, stand eine kurze Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz. Der Text bestand aus kaum zwei Seiten, wenn wir den Briefkopf, die Begrüssungs- und die Schlussformel abziehen. Am Anfang stand eine Frage der Steuerverwaltung; die Antwort kam auch von der Verwaltung, vom Bundesamt für Justiz. So schaukelte die Verwaltung diese Sache, indem auch die Presse daran teilnahm, zum veritablen politischen Thema und Abstimmungskampfthema hoch.
Das Gutachten - oder man muss eher sagen: die politische Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz -, das auf Veranlassung, auf Wunsch der Eidgenössischen Steuerverwaltung geschrieben wurde, ist höchst knapp gefasst. Dem Charakter nach ist es keine rechtliche Stellungnahme, sondern es ist eine politische Stellungnahme. Denn das Papier geht von der Prämisse aus, dass die ganze Teuerung bereits durch die neuen Ansätze ausgeglichen worden sei, eine kalte Progression könne gar nicht mehr ausgeglichen werden. Und das alles ohne Begründung! Wir würden niemandem, der bei uns eine juristische Prüfung ablegen möchte, eine solche Stellungnahme - ohne juristische Ableitung, ohne juristische Begründung - als gute rechtliche Arbeit durchgehen lassen.
Man darf sich fragen, ob das bewusst geschehen ist. Vielleicht ist es nicht direkt vorsätzlich geschehen. Aber wer in der Verwaltung in einer derart heiklen politischen Situation, in einer derart kontroversen Frage eine Stellungnahme dieses Inhaltes abgibt, weiss, dass er politisch handelt - politisch und nicht rechtlich. Ich wünsche mir, dass der Bundesrat dem Primat der Verwaltung über die Politik entschlossen entgegentritt.
Ich stelle die Frage, ob wir nicht den Bundesrat auffordern müssen, die Verwaltung wieder regierbar zu machen und sie sich unterzuordnen. Kurz gefasst: Eine solche rechtspolitische Stellungnahme darf nicht ohne den Segen des zuständigen Departementschefs in die Welt gesetzt werden. Das muss doch die Lehre sein. Ich bitte den Bundesrat, entsprechend zu handeln.
Zur Sache selber: Folgende Frage, welche auch die Kantone aufgeworfen haben, ist zentral: Darf das Parlament eine Vorlage während laufender Abstimmungskampagne ändern? Die Frage ist rechtlich nie gründlich abgehandelt worden. Immerhin sei aber gesagt, dass die Kantone toleriert haben, dass das Inkraftsetzen nach Verabschiedung des Steuerpaketes um ein Jahr hinausgeschoben wurde. Das hat die Kantone nicht geniert. Nun aber befinden wir uns in der direkten Abstimmungsphase. In dieser Phase dürfen wir eine verabschiedete Vorlage inhaltlich nicht mehr ändern, bloss weil wir ihr vor dem Volk grössere Chancen in der Abstimmung geben wollen. Aber wir müssen dem Volk Klarheit verschaffen. Wir dürfen eine Vorlage klären, aber wir dürfen sie nicht ändern. Das oberste Gebot ist, wie es heute auch in der Kommission gesagt wurde, dem Volk klaren Wein einzuschenken, damit es weiss, worüber es am 16. Mai 2004 entscheiden wird.
Es ist richtig, den Inhalt des Steuerpaketes zu klären, aber wir dürfen den Inhalt nicht verändern. Dies gesagt, habe ich grundsätzlich die gleiche Auffassung, wie Frau Sommaruga sie vertreten hat: Der Bundesrat hat die gesetzliche Aufgabe, die kalte Progression auszugleichen, und es ist seine Sache, auf dem Verordnungsweg die Details festzulegen und zu sagen, wie der Ausgleich erfolgt, wenn während der Ausgleichsperiode neue Zahlen eingeführt werden. Das ist seine Aufgabe. Ich meine, alleine mit der Verordnung hätte der Bundesrat Klarheit in der Rechtsanwendung schaffen können. Seine politische Äusserung, ohne uns eine Vorlage auf den Tisch zu legen, hätte lauten müssen: "An den Regeln des Ausgleichs der kalten Progression wird durch das Steuerpaket nichts geändert!" Das wäre die klare Aussage gewesen, die keine Konfusion geschaffen hätte.
Nun hat der Bundesrat entschieden, er wolle uns die Frage mittels Gesetzentwurf unterbreiten bzw. wir sollten sagen, wie im Detail die kalte Progression in dieser Situation auszugleichen sei. Nachdem der Bundesrat uns diese Frage gestellt hat, können wir nicht mehr anders, als die Frage zu beantworten, denn sonst würden wir ja wiederum Konfusion und Unklarheit gegenüber dem Volk, das in zwei Monaten abstimmen soll, schaffen. Das dürfen wir nicht tun! Der Bürger soll wissen, worüber er abstimmt. Nachdem der Bundesrat keine Klarheit geschaffen hat und die Frage uns überwiesen hat, müssen wir die Antwort mittels Gesetz geben.
Aber mir schwant Böses. Diese Fragestellung durch die Bundesratsvorlage an das Parlament kann höchst verhängnisvoll sein. Ich meine, sie hat nahezu die Qualität des EU-Beitrittsgesuches während der laufenden EWR-Abstimmungskampagne. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass jede Verwirrung durch den Gesetzgeber oder durch den Bundesrat während einer laufenden Abstimmungskampagne zu grossen Schäden führen kann. Ich befürchte - ich hoffe bange, dass dies nicht eintritt, aber ich befürchte es -, das könne auch beim Steuerpaket der Fall sein.