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Bürgi Hermann · Ständerat · 2004-03-16

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-16

Wortprotokoll

Wie das richtigerweise festgestellt worden ist: Auch wenn jetzt der Zeitpunkt des Inkrafttretens hinausgeschoben ist, kann keine Rede davon sein, dass die Gefahr gebannt ist. Die Gefahr, die von Herrn Büttiker dargestellt worden ist, besteht akut.

Stein des Anstosses ist der Beschluss des EU-Ursprungsausschusses, wonach EU-Ursprungsware, die nach Ausfuhr in Länder der so genannten paneuropäischen Kumulierung unverändert oder nach minimaler Behandlung wieder in die EU eingeführt wird, nicht mehr in den Genuss der EWR-Präferenz, d. h. der überwiegenden Zollfreiheit kommen soll. Zu dieser Auffassung ist der Brüsseler Rechtsdienst gekommen; ich komme dann noch darauf zurück.

Welches ist die Konsequenz? Nur im Warenverkehr mit Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes soll die bisherige [PAGE 116] Lösung des präferenzbegünstigten Reexportes von EU-Waren erhalten bleiben, oder mit anderen Worten: Die Schweiz wäre draussen. Das ist die Konsequenz. Dies ist - und das scheint mir ganz bedenklich zu sein, es wurde auch schon gesagt - in einer eigentlichen Nacht-und-Nebel-Aktion so beschlossen worden. Ich unterstütze den Bundesrat nachdrücklich in seiner Haltung, dass er in seiner Antwort erklärt, das könne nicht hingenommen werden. Das dürfen wir nicht hinnehmen! So verkehrt man unter zivilisierten Staaten in Europa schlechterdings nicht, so kann man unter zivilisierten Staaten nicht verkehren. Es soll mir nun ja niemand kommen und sagen, das sei die Konsequenz, weil wir nicht in der EU sind. EU-Mitgliedschaft hin oder her: So verkehrt man unter Staaten nicht. Ich bin sehr befriedigt, dass der Bundesrat diesbezüglich keine Zweifel offen lässt.

Es ist auch schon angetönt worden, dass diese Feststellung in rechtlicher Hinsicht mehr als zweifelhaft ist. Ich bin in dieser Frage kein Spezialist, ich möchte mich da nicht mit fremden Federn schmücken, aber immerhin muss ich Folgendes feststellen: Dass hier von der EU-Kommission erklärt wird, es liege bei der bisherigen Praxis eine fehlerhafte Interpretation vor - Sie haben es gehört: eine fehlerhafte Interpretation! - und die bisherige Praxis sei deshalb rechtswidrig, ist also wirklich keine überzeugende Begründung. Das ist keine überzeugende Begründung! Herr Büttiker hat es schon gesagt: Hinzu kommt noch die Tatsache, dass das dem Grundsatz von Treu und Glauben widerspricht, wenn man eine Praxisänderung derart einseitig vornimmt. Das kann nicht hingenommen werden!

Ein weiterer Gesichtspunkt: Man übersieht offenbar in Brüssel, dass es ältere Freihandelsabkommen gibt, die eine zollfreie Wiedereinfuhr beispielsweise aus der Schweiz vorsahen. Und es ist für das hektische Vorgehen in Brüssel bezeichnend, dass innerhalb von drei Wochen ein seit über dreissig Jahren geltendes Abkommen aufgehoben wird. Das zeigt es ja, dass man dann sogar den Freihandelspartner Schweiz einfach links liegen liess. Es ist bei dieser rechtlichen Ausgangslage deshalb richtig, dass der Bundesrat auf der bisherigen Rechtspraxis insistiert.

Es wurde von den Vorrednern darauf hingewiesen, dass diese Änderung in der Besteuerung, der Zollerhebung, fatale Auswirkungen - fatale Auswirkungen! - für unsere Wirtschaft hat. Sie wissen, ich bin aus einem Kanton, der ja sehr grenznahe Beziehungen hat. Sehr viele Unternehmungen sind auf einen ungestörten Handel insbesondere mit Deutschland angewiesen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass in unserem Kanton die Lichter auf Rot stehen und die Temperatur über den Fieberpunkt hinausgeht. Ich verweise einfach auf ein Beispiel im Raum Kreuzlingen: Eine Firma, die zu den grössten und erfolgreichsten Herrenbekleidungsherstellern der Schweiz gehört, exportiert rund 85 Prozent ihrer Produktion; davon gehen 90 Prozent in die EU. Was eine solche Änderung für eine derartige Firma bedeutet, brauche ich nicht zu unterstreichen.

Ich komme noch zu einem anderen Aspekt: Wir haben im grenznahen Raum Unterstützung für unser Anliegen. Ich kann Ihnen aus einer Stellungnahme der Bodensee-Industrie- und Handelskammern zitieren. Zu den Bodensee-Industrie- und Handelskammern gehören die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben, die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee, die Industrie- und Handelskammer Schwaben, die Wirtschaftskammer Vorarlberg, die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell und die Industrie- und Handelskammer Thurgau. Sie vertreten rund 160 000 Mitgliedsfirmen rund um den Bodensee, im Bodenseeraum. Sie haben in einer Medienmitteilung ausdrücklich Folgendes erklärt - sie unterstützen uns -: Die Bodensee-Industrie- und Handelskammern verlangen, dass in den nun verbleibenden drei Monaten eine Neuregelung der Rechtsgrundlage zu schaffen ist, um die zollfreie Rückbringung von Gemeinschaftswaren zu ermöglichen. Sie verweisen darauf, dass beispielsweise der EU-Zollkodex geändert werden könnte. Sie haben die zuständigen Ministerien in Berlin und Wien aufgefordert, entsprechend auf die EU-Kommission einzuwirken.

Ich meine, es verdiene Erwähnung, dass wir hier nicht einfach allein stehen, sondern dass dieses Bewusstsein auch über das schweizerische Territorium hinausgeht.

Eine letzte Bemerkung: Der Bundesrat sagt in der Beantwortung der Frage in Ziffer 5, dass gemäss den dem Bundesrat vorliegenden Angaben seitens der EU zwischen den geplanten und inzwischen suspendierten Massnahmen und den laufenden Verhandlungen der "Bilateralen II" keine Verbindung bestehe. Diese Feststellung ehrt selbstverständlich den Bundesrat. Ich möchte einfach beifügen: Ich teile diese Auffassung nicht ganz. Die Fakten sind eben folgende: Es geht um die Einführung eines Wertzolles auf Reexporten in den EU-Raum; wir haben es mit den verschärften Grenzkontrollen zu tun; im grenznahen Raum - beispielsweise in Schaffhausen - wird auf die Landwirtschaft "eingehackt", die dort produziert; dann kommen noch die Verlautbarungen von Herrn Eichel gegenüber einem Schweizer Journalisten. Wenn man all dies zur Kenntnis nimmt, komme ich nicht darum herum, zu sagen: Man merkt die Absicht und ist verstimmt!

Der Bundesrat ist in seinen Bestrebungen, wie er sie hier in der Antwort auf die Interpellation darlegt, zu unterstützen. Ich teile die Auffassung: Besonnen - besonnen! -, aber in der Sache unnachgiebig handeln!