David Eugen · Ständerat · 2004-03-17
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Diese Differenz betrifft die Frage der Mitsprache von Rentnerinnen und Rentnern in den Vorsorgeeinrichtungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Hier ist die Kommission für Festhalten. Festhalten bedeutet, dass sie auf diese Bestimmung verzichten möchte. Das soll nicht bedeuten, dass die Renterinnen und Rentner über Dinge, die sie betreffen, nicht klar informiert werden sollen. Sie sollen auch klar das Recht haben, beim Stiftungsrat Stellungnahmen einzugeben und auch Vorschläge zu machen. Aber nach unserer Meinung können wir in das bestehende System der Pensionskassen mit dem paritätischen System nicht ein neues Element einführen, ohne ganz genau zu sagen, was Mitsprache bedeutet: Darf man mitstimmen, darf man nicht mitstimmen, wen muss man anhören.
Ich gebe ein Beispiel: Eine Rentenkasse wie jene der SBB mit 20 000 oder 30 000 Rentnern. Wenn Sie "Mitsprache der Rentner" ins Gesetz schreiben, müssen Sie sich ganz genau überlegen, was das heisst. Es bedeutet einen Rechtsanspruch auf Mitsprache bei Reglementsänderungen, die Renten betreffen. Da kann man nicht einfach mit einem Satz sagen, es bestehe ein solches Mitspracherecht, sonst gibt man ein Versprechen ab, das nicht erfüllbar ist. Wir sind also der Meinung, dass es auf die Art und Weise, wie der Nationalrat das beschlossen hat, schlicht und einfach nicht machbar ist. Wir sehen ein Mitwirken der Rentnerinnen und Rentner nach wie vor über ihre allfälligen Entsandten im paritätischen Stiftungsrat, sei es auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite, und in einer klaren und sauberen Informationspolitik der Pensionskassen. Wenn man den Rentnerinnen und Rentnern ein Recht auf Mitsprache im Sinne eines Rechtsanspruchs einräumen muss, muss man das ganze Ordnungssystem der BVG-Kassen überprüfen und kommt dann insbesondere zur Frage, was das für das paritätische System, für die gleiche Vertretung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bedeutet. Ohne Antwort auf diese Frage, die hier nicht vorliegt, kann man nicht so entscheiden. [PAGE 143]
Wir müssen Ihnen daher empfehlen, an Ihrem Entscheid zu Absatz 4 festzuhalten, d. h. diesen Absatz 4 zu streichen.