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Jenny This · Ständerat · 2004-03-17

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17

Wortprotokoll

Ich möchte dem Bundesrat für die Überarbeitung meiner Motion recht herzlich danken, auch wenn ich mit dem Resultat nur teilweise zufrieden bin. Ich muss vorausschicken, dass das Versicherungswesen nicht zu meiner Kernkompetenz gehört. Wir haben in diesem Rat Leute, die es viel besser beherrschen, und sie werden sich vielleicht anschliessend noch melden.

Ich frage mich einfach, weshalb der Bundesrat nicht will, dass die Motion überwiesen wird. Offensichtlich anerkennt auch er, dass Handlungsbedarf besteht. Die Leute aus der Praxis, die Suva - kein Unternehmen aus einem Drittweltland -, grosse Versicherungsgesellschaften: Alle orten hier ein Problem und Handlungsbedarf. Deshalb verstehe ich nicht ganz, weshalb der Bundesrat sagt: Toll, Problem erkannt, aber wir verschieben das auf die nächste UVG-Revision.

Was will die Motion? Die Motion verlangt, dass für die UVG-Renten eine neue Lösung gesucht wird, welche den heute lebenslänglichen Anspruch - das ist entscheidend: den heute lebenslänglichen Anspruch - auf die Invalidenrente auf die Aktivdauer beschränkt und den Rentenschaden mit einer separaten UVG-Altersrente kompensiert.

In Zeiten vor der Schaffung der AHV und der IV war die lebenslängliche Suva-Rente gerechtfertigt. Heute, 56 Jahre nach Einführung der AHV und 19 Jahre nach Schaffung des BVG-Obligatoriums, bedeutet die lebenslange UVG-Invalidenrente eine gefährliche Umverteilung zugunsten der älteren Versicherten mit einem hohen versicherten Verdienst. Das ist entscheidend. Wir wissen alle, dass der Unfall eines über 59-Jährigen im Durchschnitt viermal soviel kostet wie derjenige eines 25-Jährigen. Die Suva erhebt seit dem 1. Januar 2004 neu einen Prämienzuschlag von 7 Prozent, um den Teuerungszuschlag auf den Renten mitzufinanzieren. Derzeit sind es knapp 300 Millionen Franken pro Jahr.

Das ist aber nur die Spitze des Eisberges. Das UVG kennt nach wie vor keine Trennung zwischen Invalidenrente und Altersrente, sondern gewährt seit 1918 lebenslange Invalidenrenten. Versicherte, die in jungen Jahren schwer verunfallen und eine Rente erhalten, werden mit der heutigen Regelung eindeutig benachteiligt. Demzufolge sind Korrekturen beim UVG notwendig, denn es geht um die Frage der langfristigen Sicherung dieses Sozialwerkes. Der Anspruch auf die UVG-Invalidenrente muss auf die Aktivdauer beschränkt werden, womit sich eine spezielle Invaliditätsregelung bei älteren Versicherten erübrigen würde. Die lebenslänglichen UVG-Renten führen nämlich dazu, dass eine grosse Anzahl von Rentnern zusammen mit dem Geld aus AHV- und Pensionskasse eine höhere Rente beziehen als normale Rentner, die nicht von einer lebenslänglichen UVG-Rente profitieren können. Diese Situation ist nicht nur Kosten treibend, da sie massive Anreize zur Invalidisierung setzt, sondern sie ist auch in hohem Masse ungerecht gegenüber denjenigen Personen, die bis zum ordentlichen Pensionsalter erwerbstätig sind und diese Leistung mitfinanzieren. Also sind doch wir als Gesetzgeber gefordert.

Es ist auch nicht sehr ergiebig, wenn wir das Ganze auf die nächste UVG-Revision verschieben. Damit ist das Problem nicht gelöst, oder es wird erst in fünf, sechs Jahren gelöst. Warum lösen wir, frage ich mich, ein Problem nicht umgehend, wenn es erkannt ist? Das wäre im Sinn der Praxis. Offensichtlich ortet auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Februar 2004 zur Motion Handlungsbedarf. Auch er schreibt, dass bei der heutigen Lösung bei älteren versicherten Personen, die kurz vor der Pensionierung verunfallen und invalid werden, "ungerechtfertigte Überentschädigungen" entstehen können.

Wir, die wir diese Motion veranlasst haben, wollen sicher keinen administrativen Mehraufwand. Wir wollen viel, aber das wollen wir sicher nicht, und das wollen auch die Leute aus der Praxis nicht. Es war auch nie die Absicht der Motionäre, jüngere Versicherte zu benachteiligen, im Gegenteil:

Durch eine Anpassung des UVG kann auch erreicht werden, dass jüngere Versicherte, die ohne Unfall in den kommenden Erwerbsjahren in der Regel mit erheblichen Lohnsteigerungen hätten rechnen können, diese zum Beispiel durch einen entsprechenden Anpassungsfaktor bei der UVG-Rente kompensiert erhalten. Eine solche Lösung wäre viel gerechter als die heutige, bei der allen UVG-Rentnern, unabhängig davon, ob die Rente nun zwei oder vierzig Jahre vor dem regulären Pensionierungsalter zugesprochen wird, eine lebenslängliche Rente mit Teuerungsausgleich zugesprochen wird.

Was sind die Ziele der Neuregelung? Arbeitnehmern und Arbeitgebern soll nicht länger zugemutet werden, mit weiter steigenden UVG-Prämien vorzeitig Pensionierte mitzufinanzieren. Das ist sicher auch das Anliegen des Bundesrates. [PAGE 139] Mit einem Teil des eingesparten Geldes könnte die Benachteiligung jüngerer Versicherter kompensiert werden.

Für die UVG-Versicherer würde kein erheblicher zusätzlicher administrativer Aufwand entstehen, weil die Umwandlung der UVG-Invalidenrente in eine UVG-Altersrente nach klaren Regeln erfolgen könnte.

Die Motion verlangt ausdrücklich, es solle "geprüft" werden, wie die jetzige, unbefriedigende und längerfristig kaum mehr zu finanzierende Situation via Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes vermieden werden könnte. Es soll also "geprüft" werden.

Wo liegt die Gefahr, wenn wir nichts unternehmen? Wenn diese Zeit nicht genutzt wird, um sachgerechte und geeignete Lösungen zu prüfen, wird unter dem Druck der weiter steigenden Prämien bei der nächsten UVG-Revision nur noch die schematische Lösung der Militärversicherung bleiben, die Renten beim Erreichen des AHV-Alters zu halbieren. Darin besteht die Gefahr. Und damit würden weiterhin die jüngeren Versicherten benachteiligt und die mit UVG-Rentenleistungen vorzeitig Pensionierten ungerechtfertigt bevorzugt. Das ist die grosse Gefahr. Es macht letztlich keinen Sinn und ist kontraproduktiv, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Form von immer höheren Prämien Kaufkraft zu entziehen und mit weiter steigenden Rentendeckungskapitalen und Rückstellungen Überentschädigungen und Ungerechtigkeiten zu finanzieren.

Ich beantrage Ihnen deshalb, die Motion mit dem Auftrag zur Ausarbeitung konkreter Vorschläge zu überweisen. Es geht dabei um die längerfristige Sicherung dieses Sozialwerkes. Weil ich offensichtlich der Erste bin, der seine Motion nicht mehr in ein Postulat umwandeln kann, bin ich gezwungen, an der Motion festzuhalten. Aber ich bin auch dazu gezwungen, weil ich weiss, dass diese Motion in die richtige Richtung geht und dass der Bundesrat dieses Problem sofort lösen kann, wenn er will, und nicht erst in fünf, sechs Jahren.

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