Weyeneth Hermann · Nationalrat · 1999-12-14
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-14
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Der Voranschlag der Eidgenossenschaft 2000 liegt auf der vom "Haushaltziel 2001" vorgezeichneten Linie. Per Volksbeschluss wurde das Haushaltziel mit folgenden Vorgaben in der Bundesverfassung festgeschrieben: Für das Jahr 2000 gilt als Haushaltziel ein maximaler Ausgabenüberschuss von 2,5 Milliarden Franken. Das vorliegende Budget rechnet mit einem Ausgabenüberschuss von 1,7 bis 1,8 Milliarden Franken, und somit ist die Einhaltung des Volksbeschlusses gesichert.
Die relativ gute Ausgangslage für das Budget 2000 führte in der Finanzkommission zu merklich weniger [PAGE 2509] Kürzungsanträgen als in früheren Jahren. Sie wissen, dass es im letzten Jahr eine Einnahmensteigerung gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 1998 von über 14 Prozent gegeben hat. Diese Mehreinnahmen wurden dann durch den einmaligen Vorgang des Verkaufes eines Teils der Swisscom-Aktien noch mit einer ausserordentlichen Einnahme auf 22 Prozent erhöht. Dies hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Ausgangslage geführt, und wir haben vom Bundesrat gehört, dass sich - wenn auch nicht in diesem Ausmass - eine ähnliche Situation für das laufende Geschäftsjahr des Bundes abzeichnet.
Es gab in den Neunzigerjahren Budgets, bei welchen vom Parlament gegenüber dem Entwurf des Bundesrates über eine halbe Milliarde Franken zusammengestrichen wurde, insbesondere im Budget des Jahres 1995. In diesen Jahren lagen teilweise über fünfzig Anträge auf Budgetänderungen vor. In mehreren Jahren musste das vom Bundesrat verabschiedete Budget auch noch nach oben korrigiert werden, weil zwischen dem Beschluss des Bundesrates von Ende September und der Budgetberatung die Einnahmen tiefer geschätzt werden mussten oder ein neuer Finanzierungsbedarf für die Arbeitslosenversicherung bekannt geworden war.
Der Voranschlag der Eidgenossenschaft 2000 mit einem Defizit von 1,7 Milliarden Franken hat in den Kommissionsberatungen relativ gute Noten erhalten. Es wurde von einem positiven Gesamteindruck gesprochen. Die gute Aufnahme des Budgets und die Unlust zu Budgetkorrekturen haben mehrere Gründe:
Nach einer Periode von mageren Jahren in der Bundeskasse zeichnet sich wieder eine Wende zum Besseren ab.
Die anziehende Konjunktur lässt die Einnahmen sprudeln. Diese sollen sich gegenüber dem laufenden Jahr nochmals um 7,7 Prozent erhöhen - eine etwas inflationsverdächtige Grössenordnung!
Der Legislaturwechsel und die starke Erneuerung des Parlamentes und damit auch der Finanzkommission liessen den Willen zur Budgetkorrektur erlahmen. Ein Vergleich mit den Budgetberatungen der letzten zehn Jahre zeigt, dass der Gestaltungswille des Parlamentes vorhanden ist. Die vom Bundesrat vorgelegten Budgetanträge wurden vom Parlament jeweils in entscheidenden Schlüsselrubriken modifiziert.
Beim Budget 2000 schlägt die Finanzkommission rund zwanzig Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vor. Die Beschlüsse des Ständerates stimmen mit drei Ausnahmen mit den Anträgen der Mehrheit der Kommission überein. Die Verschlechterung des Budgets ist insbesondere eine Folge der Erhöhung des Expo-Kredites und der Finanzierung der LSVA-Erfassungsgeräte.
Zu den wichtigsten Zahlen im Budget 2000: Die Ausgaben belaufen sich gemäss Entwurf des Bundesrates auf 47,375 Milliarden Franken. Das ist eine Ausgabensteigerung von 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen belaufen sich auf 45,634 Milliarden Franken, eine Einnahmensteigerung, wie bereits gesagt, von 7,7 Prozent. Damit ergibt sich gemäss Entwurf des Bundesrates ein Ausgabenüberschuss von 1,741 Milliarden. Gemäss den Beschlüssen des Ständerates ergibt sich ein Budgetdefizit von 1,742 Milliarden, und gemäss den Anträgen der Finanzkommission ergibt sich ein Defizit von 1,842 Milliarden Franken.
Ein Blick auf den Finanzplan: Wir haben vor Jahresfrist in diesem Hause einen Finanzplan des Bundesrates zur Kenntnis genommen und stellen nun fest, dass wir bereits im ersten Jahr dieses Finanzplans ausserordentlich hohe Abweichungen zwischen dem Budget 2000 und dem Finanzplan 2000 haben. So rechnete der Finanzplan für das Jahr 2000 mit Ausgaben von 45 Milliarden, also plus 300 Millionen gegenüber dem Budget 1999, und mit Einnahmen von 43,46 Milliarden Franken. Wenn Sie jetzt die Budgetzahlen für das Jahr 2000 vergleichen, stellen Sie fest, dass wir in beiden Ordnungen, sowohl bei den Einnahmen wie bei den Ausgaben, bereits 2 Milliarden höher liegen. Das sind die Abweichungen von knapp 5 Prozent, die sich innerhalb eines Jahres zwischen Finanzplan und entsprechendem Budget entwickelt haben.
Man muss sich natürlich fragen, wie weit - wir haben das letztes Jahr in diesem Haus eingehend diskutiert - eine Finanzplanung über vier Jahre hinweg denn tatsächlich eine zuverlässige Entwicklungsperspektive aufzeigen wird.
Ist der Voranschlag 2000 auf Sanierungskurs? Im Voranschlag 2000 wirken sich die Entlastungen aus dem Stabilisierungsprogramm 1998 schon stark aus. Bis Ende 2003 wird aufgrund des Stabilisierungsprogramms neben den zwei ordentlichen Lohnprozenten weiterhin das dritte Lohnprozent zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die Arbeitslosenversicherung kann im Verlaufe des Jahres 2000 Darlehen in der Höhe von 750 Millionen Franken an den Bund und ebenfalls von 750 Millionen Franken an die Kantone zurückzahlen. Die Einnahmen aus Lohnprozenten sind bekanntlich in der Finanzrechnung des Bundes nicht enthalten.
Die Verbesserung des Bundeshaushaltes ist aber kein andauernder Zustand, sondern es muss immer wieder neu darum gerungen werden. Zum einen sind die Wünsche an die Bundeskasse unerschöpflich, zum anderen muss der Bund bei der Besteuerung und Abgabenerhebung die Steuersubstrate von Kantonen und Gemeinden im Auge behalten. Zudem besteht ein lebhafter internationaler Steuerwettbewerb. Es besteht ein gewisser Konsens, dass die in den Neunzigerjahren angewachsenen Defizite und damit der Anstieg der Verschuldung auf rund 120 Milliarden Franken aus wirtschaftlicher Sicht vertretbar waren, weil damit eine antizyklische Finanzpolitik betrieben werden konnte. Im Jahr 2000 wird sich die Wirtschaft nach übereinstimmender Auskunft der Wirtschaftsfachleute in einer erfreulich ausgewogenen Verfassung befinden. Es ist deshalb kritisch festzustellen, dass der Bundeshaushalt auch in einem guten Jahr in die Schuldenwirtschaft schlittert. Die Verlagerung der Zahlungsverpflichtungen auf künftige Generationen in einem fetten Jahr beweist, dass es politisch leichter ist, Schulden zu machen als Ausgaben zu kürzen. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob angesichts dieser Wirtschaftsprognosen nicht bewusst ein antizyklisches Budget vorgelegt werden sollte. Nur ist leider immer wieder die gleiche Feststellung zu machen: Schlechte Zeiten werden sofort erkannt, und entsprechend wird mit antizyklischen Budgets der öffentlichen Hand gehandelt; gute Zeiten werden immer erst im Nachhinein festgestellt und sind damit dem antizyklischen Verhalten entzogen.
Die Budgethoheit des Parlamentes: Die Bewilligung der jährlichen Zahlungskredite im Budget gehört neben der Gesetzgebung und der Oberaufsicht zu den zentralen Aufgaben des Parlamentes. Gewisse Beobachtungen bringen mich dazu, die politische Einflussnahme im Budgetverfahren in Erinnerung zu rufen. In der Verwaltung besteht zu einem erheblichen Teil die Haltung, die Budgetberatung durch das Parlament als eher lästige Schlaufe für die Beschaffung von Krediten zu sehen. Jedes Amt ist von der Wichtigkeit seines Auftrages so fest überzeugt, dass es geradezu als unschicklich betrachtet wird, nach dem Nutzen einer mit Steuergeldern finanzierten Tätigkeit zu fragen. In die gleiche Richtung geht die neue Verwaltungsführung, die immer grössere Teile der Verwaltung der traditionellen Budgetführung entziehen will. Mit der Ausgliederung des ETH-Bereiches in eine einzige Budgetrubrik wird dies im Budget 2000 vorexerziert.
Die ETH-Rechnung befindet sich nun im Anhang zur Botschaft. Das Parlament kann keine Verschiebungen zwischen den einzelnen Forschungsbereichen mehr beschliessen. Es werden damit 1,4 Milliarden Franken in ein Globalbudget umgebucht. Das ETH-Budget beläuft sich auf 1,7 Milliarden Franken Ausgaben und gut 300 Millionen Franken Einnahmen. Wir stellen die 1,4 Milliarden Franken de facto in einem Block zur freien Verwendung der ETH zur Verfügung. Beim Investitionsbudget in der Grössenordnung von etwa 400 Millionen Franken handelt es sich um Kredite, die nicht in der eigentlichen ETH-Rubrik enthalten waren, sondern die unter den Personalkosten des Bundes und in anderen Rubriken aufgeführt wurden. Diese werden jetzt dort ausgegliedert. [PAGE 2510] Deshalb ist es ausserordentlich schwierig, das Budget gegenüber den Vorjahren vergleichbar zu machen.
Im Finanzleitbild des Bundesrates, das die Finanzkommissionen noch zu behandeln haben, liebäugelt man bereits mit dem Zweijahresbudget. Damit könnten die Verwaltung, der Bundesrat und das Parlament entlastet werden. Die Finanzkommissionen sind sich bewusst, dass rund 80 Prozent der Ausgaben gesetzlich und vertraglich gebunden sind. Mit der Bewilligung der Verpflichtungskredite in den einzelnen Sachvorlagen wird auch die Finanzpolitik bestimmt. Wir stellen fest, dass eine Fachkommission einen vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit selten kürzt. Hingegen werden regelmässig Anträge auf Erhöhung der Verpflichtungskredite gestellt. Sie wurden schon im Rahmen des ersten Geschäftes, das mit der neuen Legislatur zur Behandlung anstand, mit dieser Tatsache konfrontiert.
Das geltende System der ständigen Kommissionen hat neben unbestreitbaren Vorteilen auch den Nachteil, dass die Fachlobby immer in den gleichen Kommissionen zusammensitzt. Die Bewilligung des Budgets ist nach wie vor ein wichtiger politischer Akt. Da die Verwaltung ihre Mittel nur zum kleinsten Teil selber erarbeitet, ist die jährliche Prüfung der Zahlungskredite für eine sparsame und effiziente Verwaltungsführung unerlässlich. Im Nadelöhr des Budgetprozesses bleibt viel Wünschbares, aber nichts Dringliches hängen. Das Parlament kann mit dem Budget jährlich politische Signale setzen und Fehlentwicklungen korrigieren. Wir sollten dieses Instrument nicht allzu schnell aus den Händen geben.
Zur Detailberatung: Im Einzelnen nahm die Kommission die folgenden Änderungen vor: Behörden und Gerichte, Parlament: 141 000 Franken für die Erhöhung der Fraktionsbeiträge gemäss Entscheid des Parlamentes in der Herbstsession 1999. Bei den Parlamentsdiensten ist eine Aufwandzunahme von 1,248 Millionen Franken zu verzeichnen; sie ist im Wesentlichen durch den administrativen Transfer des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in die Parlamentsdienste bedingt. Eine Entlastung erfolgt somit bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Gleichzeitig erhielten das Sekretariat der Finanzkommissionen und die Parlamentsdienste je eine zusätzliche Stelle bewilligt.
Beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten findet sich keine Änderung. Das Ausgabenwachstum im EDA beträgt rund 4 Prozent, liegt also über dem Durchschnitt des allgemeinen Ausgabenwachstums. Es ist in erster Linie durch friedenserhaltende Massnahmen und Massnahmen zugunsten von Kosovo bedingt. Die Ausgaben für die Balkanhilfe inklusive Kosovo betragen im Voranschlag 1,139 Milliarden Franken. Davon entfallen 841 Millionen Franken auf das Asylwesen.
Zum Eidgenössischen Departement des Innern: Der Voranschlag von 14 Milliarden Franken erhöht sich um insgesamt 3 Prozent, die Erhöhung liegt also auch etwas über dem Durchschnitt. Von dieser Summe werden 10,3 Milliarden Franken im Bundesamt für Sozialversicherung und 2,9 Milliarden Franken - knapp ein Viertel des gesamten Budgets - für Bildung und Wissenschaft ausgegeben. Die Finanzkommission kürzte eine Rubrik im Bundesamt für Bildung und Wissenschaft - im Einverständnis mit dem Amt - um 450 000 Franken. Das Institut für Qualitätssicherung wird erst per 1. Juli 2000 eröffnet und nicht Anfang des Jahres; deshalb braucht es nur die Hälfte der Mittel.
Zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement: Es findet ein Transfer der Abteilung Presse und Funkspruch vom Generalsekretariat EJPD ins VBS statt, wodurch fünf Budgetpositionen - Personal, Infrastruktur usw. - ändern. Der Transfer zum VBS wurde vom Bundesrat Anfang Oktober 1999 beschlossen, der Voranschlag muss entsprechend angepasst werden.
Die Finanzkommissionen haben sich auch nach den Ausgaben erkundigt, die dem Bund aus der neuen Aufgabe von Frau Del Ponte als Chefanklägerin am Kriegsverbrechertribunal erwachsen. Generell ist festzuhalten, dass die im Voranschlag 2000 anfallenden Kosten aus terminlichen Gründen nicht mehr aufgenommen werden konnten. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass sich noch nicht alle Aufwände für den Bund im Zusammenhang mit der neuen Aufgabe von Frau Del Ponte genau beziffern lassen. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass im Rahmen der Nachtragskredite entsprechende Mittel anbegehrt werden müssen. Im Weiteren möchten wir auf dieses Geschäft nicht näher eintreten.
Zum Bundesamt für Flüchtlinge werden die Rückerstattungen von Fürsorgeauslagen für Asylsuchende an die Kantone auf Antrag des Bundesamtes um rund 100 Millionen Franken gekürzt.
Zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport - Transfer der Abteilung Presse und Funkspruch - habe ich bereits gesprochen. Zudem liegt ein Minderheitsantrag vor, wonach alle mit dem Projekt Satos verbundenen Zahlungs- und Verpflichtungskredite zu streichen seien. Sie haben im Rahmen des Immobilienprogramms 2000 in dieser Sache aber bereits einen Vorentscheid gefällt.
Zum Eidgenössischen Finanzdepartement: Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist jetzt selbstständig für ihren Voranschlag verantwortlich. Seit dem 1. September 1999 ist sie selbstständig und hat ein eigenes Budgetrecht. Das Budget wird aufgrund eines Beschlusses der Finanzkommissionen von der Finanzdelegation vorberaten. Sowohl die Finanzdelegation als auch die ständerätliche Finanzkommission beantragen Zustimmung zum Budget der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Den Transfer der Kredite des Sekretariates der Finanzkommission an die Eidgenössische Finanzkontrolle habe ich erwähnt.
Zum Bundesamt für Bauten und Logistik: Die geänderten Konditionen für die Abgabe des Erfassungsgerätes für die LSVA haben trotz des heute Morgen gefällten Entscheides Auswirkungen. Die budgetierten Einnahmen von 50 Millionen Franken aus dem Verkauf der LSVA-Erfassungsgeräte entfallen.
Beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement stellen wir fest, dass sich der letztes Jahr angekündigte "Couchepin-Buckel" bei der Landwirtschaft tatsächlich einstellt. Die Ausgaben werden aufgrund des neuen Rahmenkredites für die Landwirtschaft auf der in den Finanzplänen und bei den entsprechenden Gesetzesberatungen angesetzten Ausgabenhöhe stabilisiert.
Zum Generalsekretariat des EVD: Der Bundesrat beantragt 150 Millionen Franken zusätzlich zum Voranschlag für die Expo.02. Der Zahlungskredit von total 179,8 Millionen Franken bleibt gesperrt, bis der zusätzliche Verpflichtungskredit von 250 Millionen Franken bewilligt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind.
Beim EVD schlagen sich jetzt auch die Kosten für gehabte Freuden nieder, und zwar beim Bundesamt für Wohnungswesen. Dort haben wir jetzt aufgrund der vom Parlament im Verlaufe dieses Jahres gefällten Entscheide die Sanierungsposten zur Entschuldung, die sich mit 65 Millionen Franken bzw. im zweiten Fall mit 45 Millionen Franken niederschlagen.
Beim Bundesamt für Energie empfiehlt Ihnen die Kommission mit knapper Mehrheit in zwei Rubriken Kreditaufstockungen von je einer Million Franken zur Förderung erneuerbarer Energien.
Beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft kürzte die Kommission, ebenfalls mit knapper Mehrheit, die Dienstleistungen Dritter auf den Stand des Voranschlages 1999. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Zu den Anträgen: Bundesbeschluss I: Erhöhung des Ausgabenüberschusses um 100 Millionen Franken in Artikel 1. Die Beträge in Artikel 2 Absätze 3 und 4 ändern aufgrund des Transfers der Rubriken des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu den Parlamentsdiensten.
Die Kommission beantragt mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Voranschlag.
Beim Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2000 [PAGE 2511] beantragt die Finanzkommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.
Beim Bundesbeschluss III über den Voranschlag 2000 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) beantragt die Finanzkommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.
Zur Verordnung der Bundesversammlung über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer in den Jahren 2000-2003: Bei der Einführung der Mehrwertsteuer am 1. Januar 1995 wurden 5 Prozent des Steuerertrages für die zweckgebundene Verwendung zur Entlastung unterer Einkommensschichten, für die Subventionierung der Krankenkassen, vorgesehen. Die eidgenössischen Räte müssen über die weitere Verwendung ab dem Jahr 2000 befinden; sie müssen diese festlegen. Mit der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer in den Jahren 2000-2003 wird die bestehende Finanzierung der Prämienverbilligung während vier Jahren weitergeführt. An der bisherigen Praxis ändert sich nichts.
Bezüglich dieser Verordnung beantragt die Kommission mit ebenfalls 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten.