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Frick Bruno · Ständerat · 2004-03-18

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Drei Punkte muss ich klarstellen und muss einzelnen Ausführungen meiner Ratskollegen widersprechen:

1. Zum Argument von Herrn David, das Ganze sei ein Fall, wo eben der Bilateralismus zu nichts führe, und auch heute noch würden die Renten nicht bezahlt: Das Faktum ist ein anderes. Belgien hat sich geweigert, für alle Ausländer, sofern keine Gegenseitigkeitsabkommen bestanden, die Renten zu indexieren. Die Schweiz hat sich aktiv darum bemüht, fand aber in Belgien kein Gehör.

Nun hat Belgien sich erst nach Gerichtsentscheiden gegenüber den EU-Staaten bereit erklärt, die Renten zu indexieren. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied hatte diese Möglichkeit nicht. Wir hätten diese Möglichkeit nur gehabt, wenn wir der EU beigetreten wären.

Nun hat die Schweiz die bilateralen Verträge mit der EU abgeschlossen. Sie gelten auch für Belgien, und deshalb werden die Renten seit zwei Jahren indexiert. Die Schweizer erhalten dank den bilateralen Abkommen volle indexierte Renten. Die Schweiz hat dank den bilateralen Verträgen volle Renten erwirkt.

2. Es ist eine Frage der Rechtspraxis der Schweiz. Bisher hielt sich die Schweiz immer an die Praxis, sie könne nicht für alle Schäden aufkommen, welche ein fremder Staat Schweizer Bürgern verursache. In diesem Fall hat aber die Schweiz aus Billigkeitsgründen eine Ausnahme gemacht und einen grossen Teil der Nachteile abgegolten. Nun ist die Frage: Soll die Schweiz nachträglich sämtliche Schäden abgelten, welche Belgien verursacht hat, mitsamt den Zinsen, im Betrag von rund 100 Millionen Franken? Das wäre eine völlig neue Praxis der Schweiz. Damit würden wir die Praxis ändern und erklären, immer wenn ein ausländischer Staat einem Schweizer Bürger Schaden verursache, gelte die Schweiz diesen Schaden vollständig ab, auch wenn der Schweizer Bürger gar nicht bedürftig sei. Wollen Sie diese Rechtspraxis einleiten? Diese Rechtspraxis wäre die Folge der Motionen Paupe und Neirynck. Das dürfen wir nicht tun.

3. Zu den 16 Fällen: Es gibt nun tatsächlich laut belgischen Angaben 16 Fälle, in denen die Rente immer noch nicht indexiert ist, weil diese 16 Schweizer ausserhalb der Schweiz oder der Europäischen Union leben, teilweise im Kongo und in Asien. Diese 16 Fälle hatten auch Anspruch auf eine Zahlung in den Jahren 1990 und 1995, wenn sie die Voraussetzungen erfüllten. Welches diese 16 Fälle sind, wissen wir nicht; die betroffenen Personen haben sich auch bei uns nicht gemeldet. Sollen wir nun aufgrund nicht bekannter Härtefälle eine pauschale Zahlung des Bundes von 100 Millionen Franken veranlassen? In der Kommission besteht durchaus Bereitschaft, die Sache allenfalls noch einmal anzuschauen, wenn tatsächlich solche Härtefälle vorlägen und diese dokumentiert und manifest würden. Aber wegen eventueller Härtefälle den Bund 100 Millionen Franken auszahlen [PAGE 159] zu lassen, das kann doch nicht die Praxis des Ständerates werden!

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.