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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2004-05-03

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-03

Wortprotokoll

"Im Detail präsentiert sich mir das Problem vertiefter und schwieriger, als ich es vorher als Parlamentarier wahrgenommen habe." Das ist nicht etwa die Aussage des neu erkorenen Preisüberwachers. Nein, diesen Ausspruch hat Herr Bundesrat Blocher selbst am letzten Freitag im Zusammenhang mit der schweizerischen Asylpolitik gemacht. Kaum ein Thema hat die Bevölkerung unseres Landes in den letzten zwanzig Jahren permanent so stark beschäftigt wie die Asylpolitik, und die Gründe dafür sind sehr vielfältig.

Ausgehend von unserer humanitären Tradition hat unser Land nach dem Zweiten Weltkrieg Tausende von Flüchtlingen aus aller Herren Ländern aufgenommen. Gut integrierte Menschen aus Ungarn, der ehemaligen Tschechoslowakei, aus Kambodscha und Vietnam, aus Sri Lanka und Tibet sind der Beweis für eine erfolgreiche und gute Asylpolitik zwischen 1950 und 1980.

Weil die Konflikte auf der Welt zahlenmässig zugenommen haben - und aufgrund der weltweiten Mobilität -, haben die Flüchtlingsströme in den letzten beiden Jahrzehnten stark zugenommen. Dabei ist ganz Westeuropa und somit selbstverständlich auch die Schweiz zu einem Anziehungspunkt in der weltweiten Migration geworden. Der Grund dazu ist unter anderem auch in der relativen "Asylattraktivität" dieser Länder zu suchen. In der Folge hat sich unter den westeuropäischen Staaten ein Wettbewerb im Nivellieren der Attraktivität nach unten eingestellt. In diesem Umfeld hat sich auch die Asylpolitik der Schweiz zu positionieren.

Für unser Land kommt allerdings noch ein zusätzlicher Faktor hinzu: Weil der Anteil der ausländischen Bevölkerung von [PAGE 520] etwa 20 Prozent im Vergleich mit dem europäischen Umfeld rekordverdächtig hoch ist, kommt der Asylpolitik in der Wahrnehmung der Bevölkerung in der Schweiz verständlicherweise ein sehr hoher Stellenwert zu. Die Sorgen unserer Bevölkerung manifestieren sich in den Ergebnissen von Abstimmungen und in Initiativen. Die letzte wurde mit einem Zufallsmehr von 3000 Stimmen zuungunsten der Initianten und im Sinne des Bundesrates entschieden. Die Gründe für die grosse Verdrossenheit und die zum Teil durchaus berechtigten Ängste und Abwehrreflexe in der Bevölkerung sind nicht nur erklärbar, sondern auch ernst zu nehmen.

Die Fakten: In den letzten Jahren umfasste der Asylbereich durchwegs annähernd 100 000 Leute. Die Zahl der neu eingereichten Gesuche bewegt sich durchschnittlich auf dem hohen Niveau von 20 000 bis 25 000 Gesuchen pro Jahr. Über 85 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller reisen illegal in die Schweiz ein. Die Kriminalstatistik spricht eine eindeutige Sprache: So ist beispielsweise die Rate der Verurteilungen wegen krimineller Handlungen bei Asylsuchenden zwölfmal höher als bei Schweizern, die Jugendkriminalität ist achtmal grösser, und bezüglich Drogenkriminalität wird das Fünffache an Verurteilungen erreicht.

Unter diesen Umständen ist Handeln angesagt! Die CVP hat in ihrer Vernehmlassung die Revision des Asylrechtes begrüsst und an ihrem Parteitag am 26. Oktober 2002 in Mendrisio schwerpunktmässig Position bezogen. Diese Forderung hat die Delegation unserer Partei bei der Vorberatung des bundesrätlichen Entwurfes in der SPK konsequent vertreten. Unter den eingangs geschilderten Umständen und in Anlehnung an unsere Forderungen ist es für uns klar, dass wir auf die Vorlage eintreten. Wer heute nicht eintreten will, verzögert die dringend notwendige Revision der Gesetzgebung und muss sich somit den Vorwurf gefallen lassen, entweder auf dem rechten Auge blind zu sein oder die offensichtlichen Missstände bewusst nicht wahrhaben zu wollen.

Wenn Frau Bühlmann vorhin einen Teil ihres Parteiprogramms verlesen hat, dabei aber keine Gründe genannt hat, wieso die grüne Fraktion nicht auf die Revision eintreten will, ist das ihre Sache. Wir wollen eintreten und uns der Herausforderung stellen. Wer heute aber nicht eintreten will, weil er mit dieser Verzögerungstaktik die eigene parteipolitische, mit populistischen Zugaben gewürzte Suppe möglichst lange über dem Feuer der direktdemokratischen Einrichtungen unseres Landes kochen lassen will, der stellt sich der Verantwortung auch nicht!

Die CVP-Fraktion ist willens, in der Detailberatung ihre Positionen einzubringen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass unsere Asylpolitik wieder zu dem wird, was sie sein muss: eine von Volk und Ständen mitgetragene Verpflichtung der Humanität, wohlverstanden im völkerrechtlichen Sinn.

Ich komme zu den einzelnen Detailfragen. In den folgenden wichtigen Punkten wird die CVP-Fraktion die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen: Bei Artikel 22 lehnen wir die Einrichtung von so genannten Verfahrenszentren an den Flughäfen, in denen Verfahren bis zum Abschluss abgewickelt würden, aus grundsätzlichen Überlegungen ab, und wir begrüssen die Haltung der Kommissionsmehrheit bei den Gründen für ein Nichteintreten auf Gesuche von in EU-Staaten abgewiesenen Asylbewerbern. Wir stimmen in Artikel 34 der neu formulierten Drittstaatenregelung zu, und wir unterstützen bei Artikel 37ff. grundsätzlich die Verkürzung der Fristen im Verfahrensverlauf. Mit Artikel 77 soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, Entwicklungshilfegelder an Staaten, welche in den Asylverfahren nicht kooperativ sind, zu streichen oder zu minimieren. In Artikel 88 begrüssen wir die Pauschalabgeltung für die Kosten der Kantone in einem Bonus-Malus-System. Bei Artikel 104 sind wir auf die Möglichkeit, die Schweizerische Asylrekurskommission in Einerbesetzung entscheiden zu lassen, durchaus angewiesen, um die Pendenzen rascher erledigen zu können.

Die Schaffung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Status der humanitären Aufnahme erachten wir im Grundsatz als richtig. Er darf aber nicht zu einer pauschalen und ausgedehnten Veränderung des Status der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge führen. Vielmehr beantragen wir Ihnen eine so genannte Kann-Formulierung, die keinen neuen Rechtsanspruch mit sich bringt, die nur in Ausnahmefällen anzuwenden ist und die insbesondere für neu eintretende Flüchtlinge und viel weniger für schon anwesende gedacht ist - dies im Kontext des neuen Asylrechtes.

Mit Ausnahme des erwähnten Minderheitsantrages und der Minderheitsanträge zu Artikel 43 Absätze 2 und 3 lehnen wir die über 20 Minderheitsanträge der linken Kommissionsminderheit allesamt ab. Sie zielen darauf ab, die Schweiz zu einem "Asylmagneten" innerhalb Europas zu machen. Ebenfalls werden wir die vier Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion ablehnen; sie zielen in die entgegengesetzte Richtung und sind zum Teil mit dem international geltenden Recht nicht vereinbar. Zu allen wichtigen Anträgen der Kommissionsminderheiten werden wir uns in der Detailberatung noch äussern.

Mit dem Thema Asyl kann man in der Schweiz Wahlen gewinnen. Herr Bundesrat Blocher hat in den letzten 15 Jahren vielfach den Eindruck entstehen lassen, er wüsste, wie man die Probleme lösen könnte. Heute müssen wir feststellen, dass noch wenig Konkretes vorliegt - nach 130 Tagen im Amt doch eine mehr oder weniger ernüchternde Feststellung. Meine Frage an Sie, Herr Bundesrat: Ist das bereits eine vorsorglich angelegte Rückzugsposition für den Fall, dass sich die Materie tatsächlich als so schwierig erweisen sollte, wie Sie letzte Woche gesagt haben?

Die Zeit für die Problempflege ist für unseren Justizminister vorbei; das Schweizervolk und mit ihm das Parlament erwarten nun von ihm die Problemlösung.

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