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preparatory:AB 42635

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Der Antrag Bühlmann entspricht mehr einem Wunschdenken als der Realität. Ich hätte eigentlich erwartet, Frau Bühlmann, dass Sie auch erklärt hätten, wie viel das Ganze dann kosten würde. Die Frage, die vorhin Frau Hubmann Herrn Müller gestellt hat, ist an Sie gerichtet. Haben Sie sich Gedanken gemacht, wie hoch diese Kosten sein werden, wo sie anfallen? Ist das in den Gemeinden, wo beispielsweise die Kantone grosse Unterkünfte und Asylzentren eingerichtet haben? Sind dann die Gemeinden, die von Gesetzes wegen den Grundschulunterricht zu berappen haben, für diese Kosten zuständig?

Frau Galladé hat die Verfassung zitiert. Es steht nirgends in der Bundesverfassung, dass man das Anrecht auf Bildung auf diese Art und Weise zu interpretieren hat. Aber die Bundesverfassung sagt etwas anderes, Frau Galladé. Sie sagt, dass die Grundschulbildung in der Hoheit der Kantone liegt. Es steht Ihnen und Frau Bühlmann frei, in Ihren Kantonen entsprechende Initiativen zu starten und Ihr Anliegen auf Kantonsebene durchzusetzen. Aber Sie werden keinen Erfolg haben. Ich kann Ihnen sagen, die Gemeinden, in denen die Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit ihren Familien sind, werden dieses Anliegen nicht unterstützen, im Gegenteil. Sie werden einen kontraproduktiven Reflex erzielen, indem genau diese Gemeinden dann nicht mehr gewillt sein werden, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Kindern in ihren Gemarkungen aufzunehmen. Das ist kontraproduktiv.

Die CVP-Fraktion lehnt diesen Antrag ab.

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