Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04
Wortprotokoll
Wir behandeln hier die schwierige Frage, ob man ein Arbeitsverbot haben soll oder nicht. Sie sehen, wie die Sache hin und her gerissen wird. Für die einen, zum Beispiel für Herrn Vischer, ist das Arbeitsverbot eine der grössten Dummheiten, die es gibt; nur derjenige könne für ein Arbeitsverbot sein, welcher ein Interesse am Asylelend habe. Das wäre also zum Beispiel der Bundesrat, und zwar auch der frühere, denn von ihm stammt ja dieses Arbeitsverbot, Herr Vischer. Für die anderen öffnet eine Zulassung zur Arbeit Tor und Tür, das ist die andere Seite. Es wird gesagt, das Arbeitsverbot führe zu hohen Sozialkosten, weil die Leute wegen des Arbeitsverbotes ihren Lebensunterhalt natürlich nicht selbst verdienen könnten. Andererseits: Wenn Sie das Arbeitsverbot aufheben, dann arbeiten diese Leute natürlich auf dem Arbeitsmarkt, und Sie haben die sozialen Kosten an einem anderen Ort, nämlich bei der Arbeitslosigkeit; es ist dann also ein Teil des Arbeitsmarktes.
Wie sieht die Sache aus? Natürlich ist es schwierig, zu entscheiden, ob all die, die um Asyl nachsuchen, wegen der Arbeit kommen. Sie kommen unter anderem, weil sie Arbeit möchten; d. h., in erster Linie möchten sie ja nicht Arbeit, sondern einen Verdienst, indem sie hier arbeiten. Es ist schwierig zu sagen, wie viele dann kämen, wenn man das Arbeitsverbot aufheben würde. Tatsache ist aber, dass die Anzeichen relativ stark sind, dass mit allen Mitteln Arbeit gesucht wird: erstens auf legalem Weg, und zwar mit Arbeitsverträgen - der Druck auf den Arbeitsmarkt ist relativ gross -; zweitens auf illegalem Weg. Wir haben sehr viele, die illegal einreisen, um Schwarzarbeit zu suchen. Das ist auch erwiesen: Sie möchten Arbeit und Verdienst, und weil sie keine Arbeitsverträge bekommen, versuchen sie es illegal. Illegal können sie es nur machen, wenn sie in den Bereich der Schwarzarbeit gehen; in den gewöhnlichen Bereich können sie nicht gehen, sonst werden sie ja entdeckt. Wenn auch der illegale Weg nicht gelingt, werden sie drittens über den Weg des Asylverfahrens versuchen, zu Arbeit zu kommen. Wenn sie es über das Asylverfahren machen, liegt der Vorteil gegenüber der Illegalität eben darin - das muss man sehen -, dass sie einen Rechtstitel haben, um in der Schweiz zu arbeiten. Denn derjenige, der um Asyl nachsucht, hat einen Rechtstitel, legal in der Schweiz zu sein, und dann kommt er noch zu Arbeit.
Ich glaube auch, dass der Druck auf das Asylwesen mit der generellen Arbeitserlaubnis einfach viel zu stark würde. Alle Anzeichen weisen darauf hin, das bestätigt auch das Ausland, und das bestätigen natürlich vor allem Länder, welche im Vergleich zu anderen ein relativ hohes Lohnniveau haben und wo es Arbeit gibt.
Nun, die Mehrheit unterstützt den Bundesrat in Absatz 1, aber sie will die Absätze 2 und 3 streichen. Das ist für mich unverständlich, und ich glaube auch, die Mehrheit hat hier etwas übersehen.
Zuerst zu Absatz 1: Dort wird das Arbeitsverbot für drei Monate gutgeheissen. Das wird ja sogar von der Minderheit I (Bühlmann) gutgeheissen, allerdings hält sie nur lapidar fest: "Während der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuches dürfen Asylsuchende keine Erwerbstätigkeit ausüben." Dann wird von der Minderheit I (Bühlmann) der Rest gestrichen: "Ergeht innerhalb dieser Frist erstinstanzlich ein negativer Entscheid, so kann" - es heisst: kann! - "der Kanton die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit für weitere drei Monate verweigern." Das tun die allermeisten Kantone, Frau Hubmann. Sie sind frei, das zu tun, aber sie tun es. Namentlich in den Fällen, in denen man sieht, dass es eine ausweglose Situation ist, gehen sie eben zu diesem Arbeitsverbot über, obwohl die Arbeitserlaubnis für die Gemeinden allenfalls interessanter sein könnte. Daraus ersehen Sie, dass die Regierungen der Kantone also nicht nach Arbeitserlaubnis schreien.
Nun zu den Absätzen 2 und 3: Wenn Sie die streichen, dann führt das zu einer ganz eigenartigen Situation. Sie streichen nämlich mit dem Absatz 2, dass nach dem Abschluss eines Asylverfahrens - wenn es fertig ist, der Betreffende nicht mehr legal da ist, sondern illegal da ist und nach Hause muss - die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erlischt. Hier soll er noch weiter arbeiten können. Das ist also eine ganz absurde Situation: Während des Asylverfahrens ist er noch rechtmässig da, da akzeptieren Sie, die Mehrheit, dass er nicht arbeitet. Absatz 2 streichen Sie aber und sagen: Wenn er dann nach Hause muss und illegal da ist, soll er weiter [PAGE 576] arbeiten können. Das gibt doch ein falsches Signal, das ist ja unhaltbar! Denn Illegale dürfen in der Schweiz ohnehin nicht arbeiten.
Ich glaube, das haben Sie übersehen, und ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Vallender zuzustimmen und bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben. Sonst schaffen Sie eigenartige Verhältnisse. Es ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die SVP-Vertreter einen eigenen Minderheitsantrag gestellt haben. Beim Ausmehren haben Sie dann aber ja die Möglichkeit, diese Korrekturen vorzunehmen.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz des Arbeitsverbotes muss nämlich auch gemacht werden, wenn der Vollzug der Wegweisung in gewisse Herkunftsländer über lange Zeit blockiert ist. Es gibt Asylsuchende, die abgewiesen sind, die aber hier bleiben können. Denken Sie an die vor allem aus humanitären Gründen vorläufig Aufgenommenen. Wenn Sie dann einen sechs bis acht Jahre hier haben, dann ist er legal da, er ist nicht illegal da. Dort ist dann die Arbeitserlaubnis wieder sinnvoll. Das kommt alles in den Absätzen 2 und 3 zum Vorschein. Darum bitte ich Sie, dort den Antrag der Minderheit Vallender zu unterstützen, das ist dann deckungsgleich mit dem Entwurf des Bundesrates. Ich glaube, das haben Sie übersehen. Sonst kommen Sie in schwierige Situationen.
Der Antrag der Minderheit I (Bühlmann) geht einfach davon aus, wie Herr Vischer, arbeiten sei gut und die Asylsuchenden würden nur der Arbeit wegen ohnehin nicht kommen. Ich muss Ihnen sagen, die Tendenzen sind andere. Aber ganz unhaltbar ist es, wenn Sie die Absätze 2 und 3 streichen. Wenn Sie diese streichen, haben Sie Illegale mit einer Arbeitserlaubnis in der Schweiz oder solche, die man für lange Jahre nicht zurückschicken kann, und denen sagen Sie, dass sie nicht arbeiten dürfen.
Ich bitte Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Sie sehen, wir haben nicht einfach stur immer gesagt, dem Bundesrat müsse zugestimmt werden oder der Kommissionsmehrheit. Hier, glaube ich, hat die Kommissionsmehrheit etwas übersehen, das Sie korrigieren sollten.