Lexipedia

Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-04

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Herr Vischer hat gesagt, die Leute würden abgeschreckt, wenn wir ein Arbeitsverbot für Asylsuchende installieren würden und die Leute sähen, wie alle "faul" herumhingen - wie Frau Hubmann soeben bemerkte. Ja, die Leute sind wirklich abgeschreckt worden, als sie vernommen haben, was dieses ominöse Asylmanifest in Zürich in der Umsetzung gekostet hat: Von 3000 Asylsuchenden in Zürich sind 100 Menschen in dieses Beschäftigungsprogramm eingetreten; es hat bei einer Dauer von 20 Monaten 1,436 Millionen Franken gekostet. Man hat für diese enorme Summe also rund 3,5 Prozent aller Asylsuchenden in dieses Beschäftigungsprogramm gebracht.

Sie haben von Entlastung der Staatskasse gesprochen; ich würde das eher als Belastung der Staatskasse bezeichnen. Man muss dazu wissen: Man kann keine Asylsuchenden zwingen, umsonst oder fast umsonst zu arbeiten. Dagegen steht das übergeordnete Völkerrecht, dagegen steht aber auch unsere Verfassung. Das heisst, Sie müssen die Leute bezahlen. In Zürich hat man dazu "Motivationszulage" gesagt, es waren 300 bis 400 Franken pro Monat, und es kamen 100 von 3000 Asylsuchenden. Man darf nicht vergessen: Beschäftigungsprogramme sind insofern teuer, als sie dahinter auch Strukturen brauchen, es braucht Verwaltungsstrukturen, Fahrzeuge usw. - Sie wissen, wie viel ein Arbeitsplatz kostet.

Generell zum Arbeitsverbot: Da möchte ich wieder einmal klar machen, wozu und weshalb Asylsuchende eigentlich in der Schweiz sind: Sie sind hier, weil sie glaubhaft machen wollen, dass sie an Leib und Leben bedroht sind; sie sind hier, um ein Asylverfahren zu durchlaufen; d. h., sie haben sich zur Verfügung zu halten für Befragungen, Konsultationen usw. Sie sind nicht hier, um schleichend in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Das wird zwangsläufig die Attraktivität des Fluchtziellandes Schweiz erhöhen. Wenn man hier davon spricht, dass man es ja gesehen habe, die Einführung des Arbeitsverbotes schrecke nicht ab: Wie wollen Sie so etwas denn messen, wenn letztes Jahr 20 800 Menschen in der Schweiz um Asyl nachsuchten, heuer 25 000 Menschen und nächstes Jahr vielleicht 15 000? Die Volatilität dieser Zahl ist extrem, sie ist von Krisen und anderen Situationen in den Herkunftsländern abhängig, das hat mit dem Arbeitsverbot nichts zu tun. Hier geht es aber darum, dass ein Arbeitsverbot installiert werden bzw. bleiben soll, um eben die Leute im Sinne des Zweckes, für den sie in die Schweiz gekommen sind - für die Prüfung ihrer [PAGE 575] Asyleigenschaft, ihrer Flüchtlingseigenschaft -, zur Verfügung zu halten. Alles andere wäre grundfalsch.

Noch etwas zur Bestimmung in Artikel 43 Absatz 3bis: Hier geht es darum, dass der Bundesrat für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden über die normalen Fristen hinaus ein Arbeitsverbot erlassen kann. Das macht Sinn. Man hat diesbezüglich in den Neunzigerjahren auch Erfahrungen gesammelt. Ich erinnere an die Bosnien- und an die Kosovo-Krise. Da kamen Zehntausende; wir hatten um die 40 000 Asylgesuche pro Jahr, und wir haben im Asylgesetz von 1998, das 1999 in Kraft getreten ist, den Status des Schutzbedürftigen eingeführt. Bei diesen Menschen macht es eben Sinn, dass sie nicht arbeiten dürfen. Denn sonst würde ja die Schutzbestimmung - der Grund für die vorläufige Aufnahme, die man diesen Menschen gewährt hat, war ja, dass sie wirklich aus Krisengebieten mit akuter Gefährdung kamen - gerade pervertiert. Die Leute kamen her, weil sie Schutz brauchten, Schutz vor Krieg, vor Bedrohung ihrer körperlichen Integrität, und nicht, um nach einer bestimmten Zeit arbeiten zu können.

Es wäre ein absoluter Unsinn, wenn man Absatz 3bis streichen würde, und es wäre - das möchte ich betonen - schlicht nicht finanzierbar. Wenn Sie Löhne bezahlen, wie sich das Frau Bühlmann vorstellt, also marktkonforme Löhne, dann gibt das nur eine Umlagerung, dann geht das eben wieder zulasten der Arbeitslosenkasse. Ich möchte daran erinnern: Wir haben 160 000 Arbeitslose, wir haben über 200 000 Menschen in diesem Land, die Arbeit suchen. Da kann es nicht angehen, dass man Leute, die an Leib und Leben bedroht sein wollen - die dies glaubhaft machen wollen -, auch noch schleichend in den Arbeitsmarkt integriert.

Ich bitte Sie, diese Anträge abzulehnen.