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Joder Rudolf · Nationalrat · 2004-05-04

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-05-04

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag Bühlmann verlangt drei Änderungen:

1. Die Verpflichtung zur Ernennung einer Vertrauensperson soll immer bestehen, unabhängig vom Stadium des Verfahrens.

Wie die Mehrheit der Kommission lehnt auch die SVP-Fraktion dieses Begehren ab. Im ersten Verfahrensstadium werden keine Entscheide getroffen, sondern es geht darum, die Personalien aufzunehmen, allenfalls summarische Fragen zu stellen, um den Reiseweg und die verschiedenen massgeblichen Umstände abzuklären. Es geht also darum, reine Sachverhaltsfeststellungen vorzunehmen, und es werden keine rechtsrelevanten Entscheide gefällt. Erst anschliessend, wenn weitere Verfahrensschritte vorgenommen werden und bevor rechtsrelevante Entscheide gefällt werden, wird eine Vertrauensperson zugewiesen. Das ist im Entwurf des Bundesrates in genügendem Umfang vorgesehen, und zwar je nachdem durch den Flughafenkanton oder durch den Kanton, dem die Person zugewiesen wird. Für die Aufnahme der Personalien ist keine Vertrauensperson nötig; dies wäre aus der Sicht der SVP-Fraktion absolut unverhältnismässig.

2. In diesem Minderheitsantrag wird verlangt, dass ein Zuständigkeitswechsel vorgenommen werden soll, und zwar in dem Sinne, dass der Bund für das Verfahren am Flughafen und an den Empfangsstellen die Vertrauensperson zu ernennen hat und nicht, wie nach geltendem Recht, die Kantone.

Auch dieser Punkt wird von der SVP-Fraktion klar abgelehnt, denn es kann ja nicht sein, dass für den gleichen Asylsuchenden zwei verschiedene Vertrauenspersonen bestimmt werden: zuerst durch den Bund für das Verfahren am Flughafen und an den Empfangsstellen und anschliessend oder später eine zweite Person durch den entsprechenden Kanton.

Im Übrigen hat sich das bisherige kantonale System absolut bewährt. Wir haben keine Veranlassung, hier etwas zu ändern.

3. Die Minderheit Bühlmann verlangt, dass die Rechtsberatung und die Rechtsvertretung gewährleistet werden. "Gewährleistet" ist für uns die zwingende Form, man verlangt also zwingend eine Rechtsverbeiständung. Wir lehnen das ganz klar als unverhältnismässig ab. Es ist nicht in jedem Fall zwingend notwendig.

Wir möchten Ihnen auch in diesem Fall beliebt machen, dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen.