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preparatory:AB 42724

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Der Minderheitsantrag Vermot bei Artikel 32 und der Minderheitsantrag II (Bühlmann) bei Artikel 34 führen zu einer neuen Verwässerung der Drittstaatenregelung. Sie dienen sicher nicht dem Ziel dieser Asylgesetzrevision, in Zukunft ein griffigeres Gesetz zu haben, was diese Drittstaatenregelung anbelangt.

Die Minderheit I (Fehr Hans) bei Artikel 34 lehnen wir ebenfalls ab. Es handelt sich eigentlich um eine Formulierung aus einer Initiative, die der Souverän abgelehnt hat. Also durchaus aus direktdemokratischen, aus demokratiepolitischen Überlegungen heraus ist es nicht richtig, wenn wir hier etwas in einem Gesetz stipulieren, was der Souverän vor zwei Jahren nicht gewollt hat. Ich möchte eigentlich den Antragsteller bitten, das so zur Kenntnis zu nehmen.

Zudem weise ich darauf hin, dass die Kommissionsmehrheit mit ihrer zusätzlichen Formulierung und mit dem zusätzlichen Buchstaben f in Artikel 32 Absatz 2 eine weiter gehende und einschränkendere Bestimmung in der Drittstaatenregelung formuliert und gewollt hat, als es der Bundesrat seinerzeit beantragt hat. Sie sehen also, die Kommissionsmehrheit ist willens, in dieser Frage der Drittstaatenregelung konkret weiter zu gehen. Denn sie ist der Überzeugung, dass die Praxis in der Drittstaatenregelung vor allem mit diesem zusätzlichen Buchstaben f so ausgestaltet werden kann, dass sie dann auch den Vollzugsbehörden ein griffiges Mittel in die Hände gibt, um die bestehenden Missstände, die in diesem Bereich durchaus bestehen, in Zukunft bekämpfen zu können.

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