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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-04

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-04

Wortprotokoll

Der Minderheitsantrag Tschuppert weist natürlich auf ein gravierendes bestehendes Problem hin. Es ist jetzt nicht einfach auf die Seite zu wischen: Es ist eine Tatsache, dass die Kantone über Asylsuchende klagen, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen. Es gibt renitente Asylsuchende, es gibt solche, die nicht ausreisen wollen und alles ausnutzen.

Der Antrag, wie er hier vorliegt - ich muss Ihnen das einfach sagen, das ergaben die Abklärungen in der Verwaltung -, führt zu einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Denn für gewisse Asylsuchende wäre es eine Haft, und dann müssen Haftgründe vorliegen. Man kann nicht einfach für jemanden, der so genannt renitent ist - das ist auch kein klarer Rechtsbegriff -, eine solche Massnahme vorsehen. Es geht ja hier darum, dass nicht nur bei Renitenten, sondern bereits auch bei solchen Asylsuchenden, welche das Asylgesuch nicht sofort einreichen oder die Mitwirkungspflichten verletzen, eine Unterbringung in geschlossenen Sammelunterkünften angeordnet werden kann. Das wird als Haft bezeichnet. Bei einer Haft braucht es natürlich strengere Bedingungen, als sie in diesem Artikel vorhanden sind.

Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Kantone dringend nach solchen Unterkünften verlangen. Es ist aber auch zu sagen, dass die Kantone zuständig sind und nicht der Bund, sonst haben wir natürlich zweierlei Ordnungen. Die Kantone sagen aber auch: Solche Unterkünfte sind wertlos, sofern man die Ausschaffungshaftbedingungen nicht entsprechend anpasst in Bezug auf Dauer, Haftgründe und das Regime. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir da eine grosse Lücke haben. Ich sehe schon jetzt bei allen möglichen Vorschlägen, die heute auf dem Tisch sind, dass wir diese drei Dinge sicher in die ständerätliche Kommission werden einbringen müssen. Die Kantone können solche Unterbringungsorte nur schaffen, wenn sie mit dem Völkerrecht bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimmen.

Der Bundesrat lehnt also diesen Antrag ab, ohne zu verkennen, dass seitens der Behörden eine grosse Sympathie für diese Einrichtungen vorhanden ist. Die im Minderheitsantrag vorgeschlagene Änderung, insbesondere die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, bezweckt letztlich die Sicherstellung des Vollzuges der Wegweisung. Dort müssen wir dann auf die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, die wir haben, zurückgreifen - und dann sind wir wieder bei der ungenügenden Ausschaffungshaft. Ich glaube, dass hier immer wieder auf den gleichen Mangel geschlossen werden kann.

Wir bitten Sie also, den Antrag der Minderheit abzulehnen, ohne deswegen sagen zu müssen, dass mit der Annahme des Mehrheitsantrages alle Probleme gelöst werden. Auf diese Weise können sie jedoch nicht gelöst werden.