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preparatory:AB 42780

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 88 um die Pauschalabgeltung an die Kantone. Die Mehrheit möchte, dass die Pauschalen für Asyl suchende und schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung namentlich die Kosten für die Sozialhilfe und die obligatorische Krankenversicherung decken und dass die Pauschalen zudem einen Beitrag an die Betreuungskosten enthalten.

Ich möchte, dass die Pauschalen aufgrund der effektiven Kosten, die in den Kantonen anfallen, festgesetzt werden. Sie sollen nicht, wie es der Bundesrat will, aufgrund der voraussichtlichen Aufwendung für kostengünstige Lösungen berechnet werden. Die Aufwendungen sollen in Zusammenarbeit mit den Kantonen festgelegt werden, denn die Asylsuchenden leben in den Kantonen, und daher braucht es eben auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden.

Ich will mit meinem Antrag auch, dass der Bundesrat Richtlinien für vernünftige Minimalstandards für die Betreuung und Unterbringung festlegt und diese dann auch kontrolliert. Es gibt heute nirgends mehr Pauschalabgeltungen ohne Leistungsauftrag. Dieser Leistungsauftrag beinhaltet die gewohnten Standards für die Betreuung und Unterbringung. Klare Standards sind hier besonders wichtig; ich denke vor allem an die Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen. Hier tragen wir eine besondere Verantwortung. Wir haben im letzten Jahr eine Untersuchung in verschiedenen Unterbringungszentren im Kanton Bern gemacht: Die Jugendlichen bekommen - je nach Zentrum - täglich etwas Unterricht; sie können auch beschäftigt werden. Aber sehr oft sind sie sich selbst überlassen, sie langweilen sich, und man kann sich die Folgen ausmalen. Viele dieser Jugendlichen werden zu Drogenkurieren und verbauen sich damit das Recht auf Asyl und das Recht auf Schutz.

Die Pauschalen für die Betreuung müssen also hier dem notwendigen Betreuungsaufwand besonders Rechnung tragen. Jugendliche und Kinder, Familien und traumatisierte Menschen brauchen andere und mehr Betreuung, was auch die Höhe der Pauschalen verändert. Ganz wichtig ist mir, dass die effektiven Kosten und nicht nur die annähernden Ausgaben zur festen Grösse gemacht werden.

Man kann immer wieder sagen, dass die Betreuung vereinfacht und verbilligt werden kann; man hört auch, dass es diese Betreuung ja nicht brauche. Oder man kann sagen, man brauche die effektiven Kosten nicht einzubeziehen. Aber man braucht die Betreuung, denn sonst wird in den Kantonen mit diesen pauschalen Kosten gearbeitet, und die Betreuung genügt den Standards, die wir eigentlich wollen, nicht.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Tillmanns) anzunehmen und die effektiven Kosten decken zu lassen.

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