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Leuthard Doris · Nationalrat · 2004-05-04

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Der Antrag der Minderheit I zu Absatz 3 gehört an sich zum Konzept der Minderheit Lustenberger. Ich möchte nochmals betonen: Die Minderheit I befürwortet, dass man neu die humanitäre Aufnahme einführt, denn es gibt tatsächlich Personen, die nicht weggewiesen werden können, etwa weil dies wegen einer schwerwiegenden Erkrankung unzumutbar wäre. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat, die Mehrheit und die Minderheit der Kommission gegenüber heute eine Verbesserung anbringen. Sie besteht darin, dass man grundsätzlich die humanitäre Aufnahme einführt. In welchen Fällen eine Wegweisung unzumutbar ist oder wann man von der Unmöglichkeit oder Unzulässigkeit einer Wegweisung spricht, das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Deshalb ist es richtig, wenn die Minderheit Lustenberger mit der Kann-Formulierung ausdrückt, dass dies im Ermessen der Behörde liegt, die diesen Entscheid über die Wegweisung zu fällen hat.

Die Minderheit I ist in diesem Konzept entsprechend logisch und übernimmt die heutige Gesetzesregelung für Menschen, die sich in einer schwerwiegenden persönlichen Notlage befinden. Wir wollen die Regelung des heutigen Gesetzes weiterführen, wonach gegenüber Personen, die nach vier Jahren noch keinen rechtskräftigen Entscheid haben und noch auf die Erledigung ihres Gesuches warten, die vorläufige Aufnahme - und künftig die provisorische Aufnahme - verfügt werden soll.

In einem Rechtsstaat sollte man Gesuche auch innert Frist erledigen, und es ist natürlich erwiesen, dass es für die betroffenen Personen umso schwieriger ist, dass man sie wegweisen kann, je länger ein Verfahren dauert. Dann gibt es eben bereits eine gewisse Integration in der Schweiz, und das kann im Einzelfall zu persönlichen Härten führen.

Daher ist das Konzept richtig, dass man diesen Menschen die vorläufige oder neu die provisorische Aufnahme bewilligt und dieses Institut nicht streicht.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich auch hier um eine Kann-Formulierung handelt. Auch damit bringen wir zum Ausdruck, dass das Ermessensentscheide sind. Es gibt keinen Rechtsanspruch; der Einzelfall ist massgebend. Das entspricht der heutigen Konzeption und auch der Forderung der Mehrheit und der Fassung des Bundesrates.

Die Kann-Formulierung wird konsequent durchgezogen, und deshalb bitte ich Sie, im Rahmen des Konzeptes der Minderheit Lustenberger auch dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.