Gysin Remo · Nationalrat · 2004-05-04
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Gemäss dem vorgeschlagenen Artikel 77 Absatz 4 soll also die Entwicklungszusammenarbeit neu als Druckmittel gegenüber Staaten eingesetzt werden, die bei der Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern nicht kooperieren. Dies sollten wir aus mindestens drei gewichtigen Gründen ablehnen:
1. Die Entwicklungshilfe ist der falsche Aufhänger für eine repressive Aussenpolitik.
2. Es gilt ganz allgemein, dass Konditionalität leider sehr schnell zu einer opportunistischen Aussenpolitik führt. Das ist das Gegenteil von dem, was wir anstreben, nämlich eine Kohärenz in unserer Aussenpolitik.
3. Es gibt Alternativen; Dialog ist besser als Drohung.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist nicht geeignet als Aufhänger zur Disziplinierung von Regierungen. Die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich auf die ärmsten und besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppen. Das sind zum Beispiel ältere Leute oder auch Kinder. Die Hilfe geht meist an private gemeinnützige Institutionen. Sie geht in immer weniger Fällen direkt an die Zentralregierungen, die über die Rückübernahme entscheiden. Eine Aufhebung der Entwicklungszusammenarbeit würde deswegen nicht die Regierungen treffen, sondern ausgerechnet die schwächsten Gruppen der betroffenen Länder.
Umgekehrt gäbe es Situationen, in denen einzelne Diktatoren und Despoten sehr froh wären um diese Sanktion, die Sie hier vorgeschlagen haben. Wenn Sie nämlich die Opposition unterstützen oder wenn unsere Entwicklungshilfe indigenen Völkern zugute kommt, gibt es manche Regierungen, die das nicht wollen und dafür dankbar wären, wenn Sie die Entwicklungshilfe einstellen würden; aber das ist ja nicht unsere Absicht.
Ich möchte auch ein paar ganz konkrete Beispiele nennen, um zu zeigen, wie absurd dieser Antrag zu Absatz 4 ist. Unsere Kollegin Brigitta Gadient hat in der letzten Session eine dringliche Anfrage (04.1016) eingereicht, in der sie vorschlägt, dass wir in der Entwicklungszusammenarbeit darauf achten sollen, dass alle Jungen und Mädchen eine vollständige Grundschulausbildung erhalten. Für sie kommt der Schulbildung eine zentrale Rolle bei der Armutsbekämpfung und der Erreichung der Millenniumsziele zu, zu denen wir uns auch verpflichtet haben. Würden Sie es sinnvoll finden, die Bildungsförderung bei fehlender Kooperation bei der Übernahme von Asylbewerbern zu stoppen? Mitten im dritten Schuljahr sagen wir: Jetzt hören wir auf, vielleicht machen wir dann in zwei, drei Jahren weiter. Ist das die Entwicklungszusammenarbeit, wie Sie sie sich vorstellen?
Nehmen wir ein Beispiel aus der Gesundheitspolitik: Wir unterstützen den Aufbau von Ambulatorien, von kommunalen Gesundheitssystemen; wir helfen mit, die hohe Kindersterblichkeit zu bekämpfen. Jetzt muss ich Sie fragen: Finden Sie es sinnvoll, das mit der Asylpolitik zu verbinden und hier einen Unterbruch zu verlangen, wenn die Kooperation - von einem Despoten zum Beispiel - fehlt? Ist das sinnvoll, Herr Bundesrat?
Die Entwicklungshilfe hilft auch - durch die Beteiligung von ethnischen Minderheiten zum Beispiel in Regierungen und Parlamenten - Spannungen abzubauen; sie verhindert Bürgerkriege. Sie hilft hiermit, Auswanderung und Flucht zu vermeiden, und sie leistet hiermit einen Beitrag gegen unerwünschte Migration. Es wäre deswegen kontraproduktiv, sie zu streichen oder zu unterbrechen.
Die Entwicklungshilfe ist auch ungeeignet als nationaler Sanktionsbereich, weil sie sinnvollerweise immer weniger bilateral, sondern - zum Beispiel bei der Uno - im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit erfolgt. Das heisst, dass die Schweiz gar keine Handlungsfreiheit hat, wie Sie voraussetzen. Wir sind international in der Pflicht - ich habe das schon erwähnt - mit den Millenniumszielen, aber auch mit unseren Abmachungen, mit unseren Partnerschaften. Abgesehen davon braucht Entwicklungszusammenarbeit Kontinuität: Das ist eine Voraussetzung, damit sie wirksam wird. All diese Überlegungen zeigen auch, dass die Kann-Bestimmung, wie sie Herr Müller und die Mehrheit vorschlagen, sinnlos ist. [PAGE 597]
Zur Konditionalität noch zwei, drei Überlegungen. Warum soll die vorgeschlagene Konditionalität ausgerechnet bei fehlender Rückübernahme von abgewiesenen Asylbewerbern zum Tragen kommen? Warum nicht bei schweren Verstössen gegen Menschenrechte, gegen Frieden oder gegen Sicherheit? Warum ergreift der Bundesrat keine Sanktionen gegenüber wichtigen Handelspartnern, welche die Menschenrechte systematisch missachten? Ich denke an Russland mit Tschetschenien, ich denke an China mit Tibet, ich denke an die USA mit Guantánamo und Irak. Dies zeigt doch, dass die Konditionalität ziemlich opportunistisch zum Tragen kommt: sicherlich nicht bei gewichtigen und mächtigen Handelspartnern, sondern eher bei schwachen Entwicklungsländern. Auch dafür haben wir Beispiele: Die Schweiz ergreift Sanktionen gegen Niger, weil dort ein militärischer Putsch stattgefunden hat. Die Konditionalität führt leicht zu einer willkürlichen und inkonsistenten Aussenpolitik, und das sollten wir vermeiden.
Ich komme zum dritten Punkt: Es gibt Alternativen zu Sanktionen und Konditionalitäten, ich nenne als Stichwort den Dialog.
Ich schliesse hiermit: Absatz 4 ist weder sinnvoll noch verhältnismässig. Ich bitte Sie, die Minderheit Bühlmann zu unterstützen und die Anträge Müller Philipp und Hess Bernhard abzulehnen.