Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-04
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04
Wortprotokoll
Die zentrale Frage in Artikel 77 ist, ob es Unrechtsregimes gibt oder nicht. Es gibt sie natürlich, wir wissen das. Wenn wir feststellen, dass über 6000 Personen vom afrikanischen Kontinent in einem Jahr bei uns ein Asylgesuch stellen, davon über 3000 aus Staaten, denen die Schweiz öffentliche Entwicklungshilfe bezahlt, dann stimmt irgendetwas nicht. Es sind gegen 300 Millionen Franken öffentliche Entwicklungshilfegelder, die wir in Afrika im Durchschnitt pro Jahr investieren. Es gibt Regimes - wie Herr Gysin Remo zu Recht moniert hat -, die in schwerster Art und Weise die völkerrechtlichen Pflichten, die Menschenrechte usw. verletzen. Genau solche Regimes sollten nicht durch öffentliche Entwicklungshilfe gestützt werden. Genau solche Regimes werden das Geld, das wir ihnen schicken, nicht da einsetzen, wo es benötigt wird, nämlich bei den Ärmsten der Armen. Solche Regimes - das stört mich in meinem persönlichen Rechtsempfinden, und ich hoffe, viele von Ihnen auch - sollte man nicht durch Entwicklungszusammenarbeit belohnen.
Es ist manchmal wirklich hoffnungslos. Man muss den Tatsachen in die Augen sehen: Es gibt derartige Regimes, wo es keinen Sinn hat. Ich staune, wenn ich dann jeweils nachfrage und Folgendes höre: Wir finden für Rückübernahmeabkommen in diesem und jenem Staat nicht einmal eine Anlaufstelle, keine Adresse, nichts, wir wissen nicht, wo wir fragen sollen. Wenn ich dann nachschaue und sehe, dass genau dieser Staat zum Beispiel 6 Millionen Franken Entwicklungshilfe erhalten hat, dann ist meine Gegenfrage natürlich logisch: Wohin schickt ihr dann das Geld? Da findet ihr offenbar eine Adresse!
Wir müssen den Tatsachen in die Augen sehen. Ich betone, es ist eine Kann-Formulierung. Der Bundesrat kann die Entwicklungshilfe streichen, er muss nicht. Damit ist auch schon gesagt, dass das nicht repressiv eingesetzt werden soll. Auch wir wollen das nicht repressiv eingesetzt haben. Der Bundesrat wird sich daran halten. Herr Bundesrat Blocher hat gestern in der Eintretensdebatte bekräftigt, wie er sich diese Situation vorstellt: wann, was und wo gekürzt werden soll, wenn es so weit kommen sollte. Und das wird bestimmt nicht willkürlich passieren, man kann also bestimmt nicht von Repression reden. Es geht um schwere Verstösse gegen internationales, zwingendes Völkerrecht, um nichts anderes als um die Rücknahme eigener Staatsangehöriger.
Der zweite Punkt, den ich noch erwähnen möchte: Die Formulierung, wie sie vorliegt, ist nicht genügend. Wenn wir zur Konditionalität der Entwicklungshilfe schon Ja sagen, dann sollten wir auch die richtigen Personen und Staaten treffen. Es genügt nicht, wenn wir einfach sagen: Es sind Staaten mit Personen, die bei uns ein Asylverfahren erfolglos durchlaufen haben. Dann müsste ich fragen: Was ist mit jenen, die einen Nichteintretensentscheid und auch eine Wegweisung erhalten haben? Was ist mit den schutzbedürftigen vorläufig Aufgenommenen usw., die ebenfalls einen Wegweisungsentscheid erhalten haben? Auch diese Personen sind im gleichen Rechtsstatus der Wegweisung, das heisst, sie dürfen nicht mehr in der Schweiz bleiben, und auch für diese Personen bzw. deren Herkunftsstaaten soll eben die Konditionalität der Entwicklungshilfe gelten.
Daher unterstützt die FDP-Fraktion erstens Artikel 77 komplett, also mit Absatz 4, und zweitens meinen Antrag zur Ergänzung der Definition des Personenkreises.