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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-05-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-05-05

Wortprotokoll

Es geht hier darum, wann die Papiere beschafft werden können, wann das lange Verfahren der Papierbeschaffung einsetzen kann. Bis jetzt war die Möglichkeit nur gegeben, wenn ein definitiver, rechtskräftiger Wegweisungsentscheid vorlag. Das ist leider ausserordentlich unbefriedigend - und es ist halt wieder eine Frage der Zeit, Herr Gross, und der ausserordentlich grosszügigen Einreisebestimmungen und Einreisepapierbestimmungen, die wir haben, dass wir Tausende von bereits weggewiesenen Asylsuchenden haben, die nicht nach Hause gehen können und nicht nach Hause gehen müssen: Das ist das Resultat.

Der Bundesrat hat entschieden, dass er die Mehrheitsfassung unterstützt, also nicht seine eigene Fassung, die er in die Kommission eingebracht hat, sondern die Mehrheitsfassung. Er ist auch der Meinung, dass das zumutbar ist. Warum?

1. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift. Es heisst nicht, dass bei jedem, der beim erstinstanzlichen Entscheid abgewiesen wurde, dann das Verfahren zur Papierbeschaffung einsetzen wird. Es ist eben im Einzelfall zu prüfen, wieweit der Betreffende gefährdet ist oder nicht und wieweit die Papierbeschaffung eine Gefährdung darstellt.

2. Ich bitte Sie, eines zu berücksichtigen - das gilt auch für diejenigen, die hier das Völkerrecht angesprochen haben -: Der Absatz 1 von Artikel 97 bleibt bestehen. Personendaten von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und Schutzbedürftigen dürfen dem Heimat- oder Herkunftsstaat nicht bekannt gegeben werden, wenn dadurch die betroffene Person oder ihre Angehörigen gefährdet würden. Das ist im Einzelfall zu prüfen und kann auch geprüft werden. Sie müssen sich im Klaren sein: Es gibt auch eindeutige Fälle, wo man relativ rasch sieht, dass das nicht zutrifft. Ich bitte Sie, vor der Realität die Augen nicht zu verschliessen. Und zum Asylgesuch - dies gilt für diejenigen, die jetzt an den Datenschutz erinnert haben -: Über ein Asylgesuch dürfen keine Angaben gemacht werden. Dieser Absatz bleibt bestehen und ist eben die Barriere, bei der man sagt, hier dürfe nicht gehandelt werden.

Nun ist natürlich nie auszuschliessen, dass es auch einmal zu einem Fehlentscheid kommt. Aber wir können nicht ein Gesetz und einen Raster machen, damit die Beamten einfach bei den Rastern nachschauen können, wo sie um die Papiere nachsuchen dürfen und wo nicht. Die Leute sind auch bezahlt, um eine Verantwortung zu übernehmen. Auf allen Gebieten stellen wir fest, dass man einfach die Verantwortung ausklammern will. Was passiert dann? Dann kommt es eben zu den Missständen, die wir heute haben.

Wenn ich mit den Vollzugsbehörden der Kantone spreche, sehe ich auch wieder, dass es ein ganz grosser Missstand ist, dass es so lange dauert, bis die Papiere da sind, und man bis zum definitiven Wegweisungsentscheid warten muss. Das führt dann auch zu den dauernden Auseinandersetzungen: Die Leute in den Gemeinden und in den Kantonen haben das Gefühl, der Bund nehme seine Verpflichtung, nämlich die Papiere zu beschaffen, nicht ernst. Das ist natürlich vor dem Hintergrund der Doppelverantwortung zu sehen. Wenn wir das Asylverfahren ansehen und es etwas plakativ ausdrücken, ist es so, dass der Bund für die Hereinnahme zuständig ist, und die Kantone sind für die Ausschaffung zuständig. Das ergibt diese unbefriedigende Situation. Aber wir müssen dafür sorgen, dass die Bundesbehörden hier wenigstens die Erlaubnis bekommen, schon nach dem erstinstanzlichen Entscheid - das ist nicht zu früh, das ist vielleicht sogar zu spät, in gewissen Fällen könnte man es wahrscheinlich schon früher machen - die Papiere zu beschaffen, wenn nicht von einer Gefährdung auszugehen ist, sodass die Papierbeschaffung Erfolg haben kann. Sonst bekommen wir die Missbräuche, die es doch in grosser Zahl gibt, nicht in den Griff.